Hi, wozu die 07er Nummer, außer man hat,eh eine? Mit EVB bei der Zulassungsstelle eine Nummer fürs Kennzeichen vergeben lassen. Die Kennzeichen nicht abgestempelt montieren und damit zum TÜV.
Grüsse Marcus
Überführung
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Gilt das nicht nur im Zulassungsbezirk?
Viele Grüße
Jürgen
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Hab´was gefunden:
Zitat:
Die Grundlage für diese Regelung bildet § 10 Absatz 4 der FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie
Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer
Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines
angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,
wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die
Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher
zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung
des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.Zitatende.
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der gesetzestext bezieht sich aber meines wissens auf ungestempelte, schwarze kennzeichen. im nachbarthread wurde diese praxis ja im bezug auf die 07er behandelt.
wobei, seit neuem verfällt ja bei abmeldung sofort das kennzeichen (es sei denn, man lässt es reservieren) und wird anderweitig vergeben. ob die praxis damit noch gültig ist? schließlich könnte einem rein theoretisch das gleiche kennzeichen auf einem anderen fahrzeug entgegen kommen.
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Hallo,
die Nutzung eines 07er roten Kennzeichens ist an die im
dazugehörigen Fahrzeugheft eingetragenen Fahrzeuge
gebunden.
Irgendein anderes nicht zugelassenes Fahrzeug oder auch
zugelassenes Fahrzeug des Inhabers mit diesen Kennzeichen zu bewegen
ist nicht erlaubt, und kostet im Falle des erwischt werdens unter Umständen
die roten Schilder.
Um Fahrzeuge ohne Zulassung zu überführen bedarf es der
Kurzzeitkennzeichen. Erlaubt sind innerhalb des Zulassungsbezirkes damit
auch Fahrten, z. B. zur Vorführung beim z.B. TÜV und An- und Abfahrt der
zuständigen Zulassungsstelle.
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