Hallo Gemeinde
Hat jemand eine Ahnung,wenn der 170 D 11 vom So.KFZ Katastrophenschutz zum LKW umgeschrieben wird,ob dann der Unterfahrschutz notwendig wird?Meinesachtens nicht,da der Wagen trotzdem ein Geländefahrzeug ist.......Oder ist das Baujahrabhängig?
Grüssle Tom
Unterfahrschutz Magirus 170 D 11
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Morsche Tom,
Das ist Prüfer abhängig.
Da der Katastrophenschutz 2Jahre TÜV bekommt, dir aber nur 1Jahr zusteht, muss man meistens noch Mal zum TÜV.
Und da kommt es auf die Laune des Prüfers an.
MFG Birgit -
der 170d11 ein geländefahrzeug?? der war gut

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Morsche Tom,
Das ist Prüfer abhängig.
Da der Katastrophenschutz 2Jahre TÜV bekommt, dir aber nur 1Jahr zusteht, muss man meistens noch Mal zum TÜV.
Und da kommt es auf die Laune des Prüfers an.
MFG BirgitWar glaube ich nicht die Frage, oder?
Also bei einen meiner Unimog S hatte ich einen Unterfahrschutz verbaut und eingetragen. Den bekam ich wieder los, da in der STVZO dazu in etwa steht, daß darauf verzichtet werden kann, wenn dies mit der Verwendungsform des Fahrzeuges nicht vereinbar sei. Baustellenfahrzeuge haben oft auch keinen.
In sofern kommt Arnes zynische Bemerkung schon recht nahe, Du musst den Prüfer davon überzeugen, wenn er überhaupt auf die Idee kommt, einen Unterfahrschutz fordern/eintragen zu wollen.
Mit dem schlechten Gefühl, daß sich ein Motorradfahrer unter Dein Auto vom Leben verabschieden könnte, musst Du dann aber leben... :saint:
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Sag Mal, habe ich doch geschrieben:
Es kommt auf den Prüfer an!!!Männer!!!
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Männer!!!
Was soll dieser blöde Spruch?
Dein erster Satz war korrekt, wenn auch knapp und insgesamt wenig erhellend, da nicht mit Belegen untermauert.
So what.
Der größte Teil Deiner Antwort hatte kaum was mit der Frage zu tun.
Also beschwer Dich nicht! -
Das Ergebnis stimmt, der Weg dahin war aber über ein völlig anderes Thema... Frauen!
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Na ja, Passt.
OK der größte Teil meiner Antwort wollte Aussagen,Brass auch wenn das Fahrzeug noch gültigen TÜV hat und der Unterfahrschutz bisher nicht drin stand, du beim umschreiben zum TÜV musst und die Entscheidung dann in den Händen des Prüfers liegt.Gruß
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Na, so als Ergänzung wird dorch ein Schuh draus.

Lieber in Ruhe etwas sauberer ausformulieren und damit Missverständnisse vermeiden.
Mal generell: Diese Männer- und Frauen-Klischees braucht hier keiner!
Wir befassen uns alle mit Technik und wollen sachlich miteinander umgehen.

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Mit dem schlechten Gefühl, daß sich ein Motorradfahrer unter Dein Auto vom Leben verabschieden könnte, musst Du dann aber leben...
Der wird sich auch mit Unterfahrschutz verabschieden.
Der Unterfahrschutz soll verhindern, dass ein von hinten/von der Seite auffahrendes Auto unter den LKW/Anhänger fährt und dann nur von der A-Säule in Höhe der Windschutzscheibe gebremst wird. Das endet i.d.R. tödlich.Aber um auf das Thema zurückzukommen: Bei meinem Feuerwehr-U404 ist auch nur eingetragen, dass er kein UFS braucht.
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als unimog-fahrer hat man es da ja auch leicht, immerhin hat mercedes für alle modelle eine ausnahmegenehmigung erwirkt.
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Hallo,
mein 404 hat auch keinen Unterfahrschutz, ebenfalls mit der Begründgung, daß der Verwendugszweck des Fahrzeugs (Geländefahrzeug) damit eingeschränkt ist. Eine Eintragung habe ich lediglich wegen hinten unzureichender Radabdeckung.
Es sind auch Maße zu beachten: der TÜV wollte einen hinteren Unterfahrschutz an meinem 1t-Anhänger haben. Das konnte aber widerlegt werden, weil der nur bei Abstand zwischen Hinterachse und hinterer Fahrzeugbegrenzung größer 1m erforderlich ist, war bei mir knapp nicht der Fall. Früher stand das mal in §§32+33 sowie in den Durchführungsbestimmungen nach §72 StVZO, scheint aber mittlerweile entfallen zu sein.VG
Andreas -
der 170d11 ein geländefahrzeug?? der war gut

Na ja immerhin hat er Allrad

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Erst mal die Frage, von welchem Unterfahrschutz ist hier die Rede? Seitenunterfahrschutz oder Heckunterfahrschutz?
Um den Seitenunterfahrschutz wirst Du sicherlich nicht herumkommen. Der wurde aber bei vielen Fahrzeugen auch nachgerüstet.
Der Heckunterfahrschutz ist in der STVZO §32b geregelt. Ob Du die unter Punkt 3 aufgeführte Ausnahme in Anspruch nehmen kannst ist wie schon geschrieben vom TÜV-Prüfer abhängig. Bei mir hat es leider nicht geholfen, der hat bei mir den Verwendungszweck "Geländefahrzeug" nicht gesehen und auf einen Heckunterfahrschutz bestanden.
Ob Dein Fahrzeug unter die Klasse N2 fällt (Geländewagen 3,5 bis 12 Tonnen) kannst Du hier selber nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix.html -
Erst mal die Frage, von welchem Unterfahrschutz ist hier die Rede? Seitenunterfahrschutz oder Heckunterfahrschutz?
Der Seitenanfahrschutz beschränkt nicht die Geländefähigkeit des Deutz!
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Erst mal die Frage, von welchem Unterfahrschutz ist hier die Rede? Seitenunterfahrschutz oder Heckunterfahrschutz?
Um den Seitenunterfahrschutz wirst Du sicherlich nicht herumkommen. Der wurde aber bei vielen Fahrzeugen auch nachgerüstet.
Der Heckunterfahrschutz ist in der STVZO §32b geregelt. Ob Du die unter Punkt 3 aufgeführte Ausnahme in Anspruch nehmen kannst ist wie schon geschrieben vom TÜV-Prüfer abhängig. Bei mir hat es leider nicht geholfen, der hat bei mir den Verwendungszweck "Geländefahrzeug" nicht gesehen und auf einen Heckunterfahrschutz bestanden.
Ob Dein Fahrzeug unter die Klasse N2 fällt (Geländewagen 3,5 bis 12 Tonnen) kannst Du hier selber nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix.htmlHallo Xbb
Also mir geht's in erster Linie um hinten und vorne
Vorne hat er die 5 to Seilwinde und hinten den Flaschenzug.Vorne sehe ich nicht so das Problem,nur hinten da ein solcher Unterfahrschutz ja so sein müsste,dass der Flaschenzug und vorallem die Anhängerkupplung nicht beeinträchtigt werden.Zuerst dachte ich mir eine Art klappbarer U fahrschutz nur ist das im Hängerbetrieb dämlich wenn das Gitter dann auf der Deichsel liegen würde.....
Da der Wagen (Arne hats schon angestossen) jetzt nicht der Borgward unter den Allradern ist,hab ich mir überlegt unten eine Stosstange zu montieren (normaler LKW) und darauf eine Kugelkopfkupplung einzubauen.Hab mal gehört dass Westfalia so einen Zurüstsatz anbietet?Seitlich hätte ich sowieso die Schutzbarken angebracht
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Also bei mir hat ein LKW-Aufbauer diesen Unterfahrschutz montiert:


Um bei einem eventuellen Schaden auf Nummer sicher zu gehen, habe ich Diesen montieren lassen. Ist wie Du siehst von Westfalia und vorbereitetem Anhängerbock.
Klappbare Ausführung war auch mein Wunsch, ist aber gleich um einiges teurer gewesen, so dass ich darauf verzichtet habe.Ist der Überhang vorne beim Magirus so groß das Du einen Unterfahrschutz vorne benötigst? Ich denke da gilt auch der Meter von Vorderkante bis Reifen. Leider habe ich auf die Schnelle nichts in der STVZO gefunden
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Hallo Leute,
Fahrzeuge der Fahrzeugkategorie N2G, also z.B. LKW mit 2 Achsen und Allradantrieb brauchen per Gesetz keinen hinteren Unterfahrschutz und auch keine seitliche Schutzvorrichtung, weil das auch so in den entsprechenden VO(EU) festgelegt ist.
Der hintere Unterfahrschutz ist bei N2G nach 2007/46/EU Anhang II, Nr. 4.2 nicht erforderlich, was auch schon in den Vorgängervorschriften stand. Da kann eigentlich auch kein Abnahmesachverständiger dran vorbei. Unimog hat für das Modell 435 z.B. eine Genehmigung nach e1*70/221*81/333*0001 des nicht vorhanden seins eines hinteren Unterfahrschutzes und nach e1*89/297*0001 eine Genehmigung des nicht vorhanden seins einer seitlichen Schutzvorrichtung wegen Unvereinbarkeit mit dem Einsatzzweck des Fahrzeuges. Aber das interessiert viele aaS nicht, weil nicht StVZO. Aber es sollte sie interessieren!
Und wie schon geschrieben, letztendlich ist es egal, ob der unachtsame Motorradfahrer am Unterfahrschutz sich den Schädel zerknackt oder an der Schlusstraverse. Auch dem PKW-Fahrer, der mit entsprechender Geschwindigkeit hinten rein knallt, ist es unwichtig, ob da ein Unterfahrschutz dran ist oder nicht. Bei entsprechender Geschwindigkeit macht der UF nämlich alles, was höher als 55 cm über Boden ist, einfach platt bis zur B-Säule, egal, ob Motorhaube, irgendwelche Motorenteile oder was sonst im Weg ist. Auch der Fahrer interessiert da nicht. Ich habe viele solcher Unfälle gesehen und auch die Diskussion über die Festigkeit der Teile verfolgt. die einen wollen das "Weicher" haben, die anderen stabiler. Physikalisch ist es halt so, dass das Ding dahinten erst mal eine träge Masse ist und daher wenig nachgiebig.
Die seitliche Schutzvorrichtung ist eigentlich nur dafür gedacht, das ein Radfahrer, der umkippt, nicht direkt unter die Hinterachse des LKW gerät. Einen seitlichen Aufprall eines Autos oder Motorrades ist das Ding auf keinen Fall gewachsen und nach Vorschrift auch nicht erforderlich.
Gruß
Wolf -
Danke Leute
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