Zulassungsbescheining Teil I mit Eintrag m. Zusatzheizung....

  • Hi Leute, will mich nur mal versichern, ob ich das richtig sehe bzw. befürchte....


    Wie es oben steht, ist bei mir in der Zulassung der Eintrag „ m(it) Zusatzheizung“ mir ist schon klar das er die BN 4 hat, wobei die bei mir aktuell nicht funktioniert... ich weiss auch, dass ein „PKW, offen“ sie nicht benötigt, aber....


    wenn sie eingetragen ist, muss sie auch voll funktionsfähig sein, sehe ich diesen Punkt richtig. Einfach abklemmen oder ausbauen reicht nicht, wenn der Eintrag da ist, korrekt? ?(


    Danke für eure Hilfe schon mal vorab....
    Grüße
    Axel

  • Axel,
    Eintragung ist abhängig davon, ob es sich ein Modell mit Wellenlinie S-1234 handelt oder um ein EG-geprüfte.
    Wellenlinie S etc. hat nach TA eine Brennkammerlebensdauer von 10 Jahren und ist deshalb eintragungspflichtig. EU-geprüfte sind NICHT eintragungspflichtig und die Brennkammerlebensdauer entfällt auch längst, weil von denen hat schon längst keine mehr eine Brennkammer aus Schwarzstahl.
    Das hat nichts mit der Einbauprüfung zu tun. Das kann auch ein Wohnmobilhändler machen, wenn er dafür zugelassen ist. Nur ist die Prüfung kostenpflichtig und wiederkehrend aus verschiedenen Gründen (z.B. diverse Sicherheitsschalter, Abgaskamin, Abschaltzeit).


    Wenn eingetragen, dann muss sie auch funktionieren. Da du einen 181 hast, dann muss sie funktionieren, weil ABE-Gegenstand. Kann aber auch wegen nicht mehr vorhandener Versorgbarkeit durch ein moderneres Modell ersetzt werden, ohne das der Oldtimerstatus darunter leiden dürfte.
    Gruß
    Wolf

  • Es gibt Leute die fahren nur im Sommer,die lassen das Ding auch kaputt,
    weils sie es garnicht brauchen.
    Ausserdem, das Gebläse funktioniert ja meist noch.
    Es ist auch die Frage, ob der Prüfer das überhaubt betätigt,
    Im Sommer zu 99% eher nicht.
    Ansonsten ist es meist die Dosierpumpe,der Filter,die Ansteuerung der Pumpe
    oder die "Eieruhr".Da haben wir schon schöne Treads drüber.
    Ist meist alles wieder in Gang zu bringen.
    Den Aufkleber kannst du auch bekommen,ohne Prüfung.
    Es gab auch welche, die haben sich die austragen lassen,
    das wäre aber unsinn,vielleicht als letzte Möglichkeit.
    Ansonsten lieber den Prüfer wechseln.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Hi Leute,


    vielen vielen Dank... mal wieder klasse die Unterstützung hier im Board.


    Welchen Typ von BN4 schaue ich mal nach. Aber ich meine mich zu erinnern, das auf der Standheizung ein Datum eingeschlagen war. Die Themen von Anlagen mit und ohne Datum, ab der Änderung der Gesetzeslage kenne ich. Was mir neu war, aber gehofft hatte war, dass eine Brennkammer/Standheizung neu abgenommen werden kann. Auf Wohnmobilhändler (mit Zulassung) wäre ich nicht gekommen. Werde ich mal abklären, kenne aber auch einen Laden welcher Standheizungen einbaut evtl können die das auch (offizieller Partner von Eberspächer).


    Das die Lösungen wenn sie nicht läuft nicht so kompliziert sind hatte ich hier auch schon gelesen.


    Mhh... muss mal sehen ob es in der Ecke Bonn jemanden gibt der sich auskennt und mal drauf schauen kann.


    Danke noch mal!


    Grüße
    Axel

  • Hallo Axel,
    offizieller Partner von Eberspächer hört sich schon mal sehr gut an für dein Problem. Die können dann auch die Wiederholungsprüfung oder Umbau auf Edelstahlbrennkammer durchführen, wenn es denn eine gibt, und das auch bestätigen. Meistens können die auch die Mitbewerber.
    Viel Glück!
    Gruß
    Wolf

  • Wellenlinie S etc. hat nach TA eine Brennkammerlebensdauer von 10 Jahren und ist deshalb eintragungspflichtig. EU-geprüfte sind NICHT eintragungspflichtig und die Brennkammerlebensdauer entfällt auch längst, weil von denen hat schon längst keine mehr eine Brennkammer aus Schwarzstahl.


    ... kann ich an Hand der mir vorliegenden Unterlagen nicht nachvollziehen/bestätigen:
    'Brennkammerlebensdauer 10 Jahre' ist nicht abhänging von 'Wellenlinie S ...' - die haben alle BN4 - sondern vom Inkrafttreten der TA 27 im Jahre 1975 - diese allerdings ohne rückwirkende Gültigkeit!
    Es ist zwar richtig, dass in der EG Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG keine '10 Jahres Wechselpflicht' mehr enthalten ist - ABER eberspächer hat diese darauf hin in seine Herstellervorschrift übernommen.
    U.a. auch mit der Begründung, dass es eben keine Material-/Konstruktionsänderung gab! (Schwarzstahl habe ich bei BN4 noch nie gesehen, die WT waren dort schon immer aus Edelstahl)
    Da in dem betr. Schreiben kein Typ angegeben ist, vermute ich für alle Typen. Wie das andere Hersteller handhaben, kann ich nicht sagen.


    Also 'legal' aus der 10- Jahresfrist draußen (und damit dem Erlöschen der ABE) sind nur Heizungen < 1975 ohne IBS- Datum (aber mit Wellenlinie S ...) ...

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