Neue Verordnung für Besitzer oder künftige Besitzer von gepanzerten Fahrzeugen

  • Anbei die Verordnung als pdf.


    Ich bitte dieses Thema ohne pseudopolitische Polemik zu diskutieren, da der Thread sonst ganz schnell geschlossen wird. :admin:


    Ich bin gespannt, ob es für die betroffenen Personen schwierig sein wird, diese Erlaubnis zu erhalten und welche Nachweise erbracht werden müssen.


    Interessant finde ich das Generelle Verbot Kindern und Jugendlichen den Umgang zu ermöglichen - Panzermitfahrten sollten somit erledigt sein...


    Frage: was macht Panzerhaubitzen so besonders, dass diese scheint's generell von einer Erlaubnis ausgeschlossen werden? Die können doch auch demilitarisiert werden?!

  • Hallo Kristian,

    was mache ich nur falsch, ich wollte mir gerne die Verordnung ausdrucken (dann kann ich sie besser studieren)

    aber man kann sie nicht drucken. hmmmm Idee wie es geht?

    Gruss aus dem Saarland
    Rudi

    -
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    und eine Datenbank zum Thema Hersteller-Kuerzel der Bundeswehr

  • Nur ein kleiner Auszug.


    §4

    Verbote

    (1) Kindem und Jugendlichen ist der Umgang mit

    unbrauchbar gemachten Kriegswaffen verboten.

    (2) Der Umgang mit einer fahrfähigen unbrauchbar

    gemachten Kriegswaffe der Nummer 24 der Kriegswaffenliste

    oder mit einer fahrfähigen unbrauchbar gemachten

    Panzerhaubitze der Nummer 31 der Kriegswaffenliste

    ist verboten.

    (3) Es ist verboten,

    1. eine unbrauchbar gemachte Kriegswaffe der Nummern

    29, 30, 37 oder 46 der Kriegswaffenliste für

    Dritte erkennbar zu führen oder

    2. mit einer fahrfähigen unbrauchbar gemachten

    Kriegswaffe der Nummern 25 bis 28, 31 - ausgenommen

    fahrfähige unbrauchbar gemachte Panzerhaubitzen

    -und 33 der Kriegswaffenliste umzugehen.

    Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für die Verwendung bei Filmoder

    Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen.

    (4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall eine

    Ausnahme von den Verboten der Absätze 1 bis 3

    genehmigen, wenn besondere Gründe vor1iegen und

    öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.


    Und hier der Link zur Kriegswaffenliste: https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/anlage.html mit dem relevanten Auszug:

    IV. Kampffahrzeuge
    24.Kampfpanzer
    25.sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge einschließlich der gepanzerten kampfunterstützenden Fahrzeuge
    26.Spezialfahrzeuge aller Art, die ausschließlich für den Einsatz der Waffen der Nummern 1 bis 6 entwickelt sind
    27.Fahrgestelle für die Waffen der Nummern 24 und 25
    28.Türme für Kampfpanzer
    V. Rohrwaffen

    29.a)Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
    b)Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
    c)vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
    d)halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre

    30.Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen
    31.Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art
    32.Maschinenkanonen
    33.gepanzerte Selbstfahrlafetten für die Waffen der Nummern 31 und 32
    34.Rohre für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
    35.Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
    36.Trommeln für Maschinenkanonen

    VI.Leichte Panzerabwehrwaffen, Flammenwerfer, Minenleg- und Minenwurfsysteme

    37.rückstoßarme, ungelenkte, tragbare Panzerabwehrwaffen
    38.Flammenwerfer
    39.Minenleg- und Minenwurfsysteme für Landminen

    VII. Torpedos, Minen, Bomben, eigenständige Munition

    40.Torpedos
    41.Torpedos ohne Gefechtskopf (Sprengstoffteil)
    42.Rumpftorpedos (Torpedos ohne Gefechtskopf - Sprengstoffteil - und ohne Zielsuchkopf)
    43.Minen aller Art
    44.Bomben aller Art einschließlich der Wasserbomben
    45.Handflammpatronen
    46.Handgranaten
    47.Pioniersprengkörper, Hohl- und Haftladungen sowie sprengtechnische Minenräummittel
    48.Sprengladungen für die Waffen der Nummer 43

  • Interessant finde ich das Generelle Verbot Kindern und Jugendlichen den Umgang zu ermöglichen - Panzermitfahrten sollten somit erledigt sein...

    Zitat

    3. hat Umgang mit einer unbrauchbar gemachten

    Krlegswaffe, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt,

    führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand

    setzt oder damit Handel treibt.


    Also demnach müßten Mitfahrten noch möglich sein...


    Gruß


    Peter

  • Frage: was macht Panzerhaubitzen so besonders, dass diese scheint's generell von einer Erlaubnis ausgeschlossen werden? Die können doch auch demilitarisiert werden?!

    Kann mir nur vorstellen das man bei dem Verbot von fahrbereiten Kampfpanzern und Panzerhaubitzen die gefühlte Bedrohung oder Gefahr in der Bevölkerung minimieren will. So ein großes Rohr wirkt ja doch etwas einschüchternd.

  • Das war irgendwie zu erwarten...


    Jetzt wäre noch interessant, wie Panzer künftig geschnitten werden müssen, um die Panzerung zu schwächen.


    Im Übrigen hörte ich kürzlich die Behauptung, die geschnitteten Öffnungen , bzw. die darin eingefügten Bleche, müßten in Leuchtfarbe markiert werden.

    Das scheint nach dem Text der Verordnung ja nicht zuzutreffen. Danach muss nur mindestens aus dem Innenraum die Schwächung deutlich erkennbar sein.


    Warten wir also auf eine Duchrführungsverordnung zu dieser Verordnung, in der die Schwächungen näher beschrieben werden.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Muss man sich also mal auf der Zuge zergehen lassen ! hmmm


    Das heißt also:

    Bislang verkäufliche deaktivierte Dekowaffen (z.B. UZI / G3 / AK)



    § 5

    Erlaubnispflicht:


    Unbrauchbargemachte fahrfähige Kriegswaffen sind nun Erlaubnispflichtig


    Und der Transport unbrauchbargemachte Kriegswaffen von einem befriedeten Grundstück zu einem anderen ist damit wohl auch Erlaubnispflichtig ?! hmmm

    Also eine Deko Flinte darf ohne Anmeldung und Erlaubnis nicht transportiert werde ?!




    Gruß Dirk

    Wolf 250 GD "Lang" + Menzi Militär-Anhänger Bj 64.
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  • Da werden so manche Museen am Tag der offenen Tür vor Problemem stehen. Eintritt erst ab 18.

    "Banning Guns because criminals have too many ist like castrating yourself because your neighbor has too many kids!"
    (Clint Eastwood)

  • Da werden so manche Museen am Tag der offenen Tür vor Problemem stehen. Eintritt erst ab 18.

    Das lese ich aus der Verordnung nicht so heraus.


    Der Umgang ist verboten und dieser Umgang im Sinne der Verordnung klar definiert.

    Dazu gehört nicht der Museumsbesuch.

    Peter hatte das oben ja schonmal zitiert.


    Weit problematischer ist der nun erlaubnispflichtige Bestand mancher privater Museen oder Sammlungen.

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  • Umgang heißt ja nicht anschauen.


    Ich denke mal am Tag der offenen Tür dürfen Kinder und Jugendliche Ausstellungswaffen (zb. bei der Bundeswehr) nicht mehr in die Hand nehmen und anfassen.


    Gruß Dirk

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  • Frage: was macht Panzerhaubitzen so besonders, dass diese scheint's generell von einer Erlaubnis ausgeschlossen werden? Die können doch auch demilitarisiert werden?!

    Hallo,


    mal abgesehen davon, daß uns die anderen EU - Länder auslachen,

    scheint es eine Folge des WK2-Panzerfundes bei dem Opa zu sein.


    Wer die Obrigkeit ärgern will, schert sich ohnehin nicht um Verbote.


    Zur Frage:

    Es gibt nur zwei Baumuster Panzerhaubitzen, die gemeint seien können:

    - M109

    - PZH 2000


    Die haben ein Kaliber von 155 mm.

    Nur für die gibt es Geschosse mit Betonbrechzündern.

    (Gruppe der Bodenzünder)


    Da scheint irgendein Ministerialdirigent Muffe gehabt zu haben,

    daß jemand sich so ein Gefährt repariert, die Bunkerknacker-Munition besorgt und läd,

    und dann in den Villenvorort eindringt, um seinen persönlichen Schutzraum zu perforieren.


    Leider hat der Bleistiftspitzer nicht beachtet,

    daß eine Panzerhaubitze eine rein analoge Maschine ist.

    Mit den entsprechenden Metallbearbeitungsgerätschaften kann man zumindest die M109 nachbauen.

    Bei der PZH 2000 ist es etwas schwieriger, weil man das vorgespannte Rohr nicht so ohne weiteres reproduzieren kann.

    Das müsste man dann bei Rheinmetall in Unterlüss einkaufen.


    Mitglied der Jupiterhilfe e.V.i.G

    Einmal editiert, zuletzt von TDV ()

  • Moin TDV,


    Panzerhaubitzen gibt´s auch in anderen Baumustern !


    Wenn Opa noch seine alte Hummel in der Garage stehen hat.


    Klar, im Ausland wird das noch anders gehandhabt. Beim letzten Treffen in Polen habe ich mal einen kleinen Abstecher nach Kolberg gemacht.

    Schauen und staunen war angesagt ! Da gibt´s einiges (demilitarisiert) zu kaufen.

    Die verkaufen das Spielzeug, was jetzt hier verboten wird.


    Gruß Dirk

  • Typisch deutsch - da werden Dinge reguliert, die eigentlich keiner Regulierung bedürfen...

    ...die Zahl der fahrbereiten, demilitarisierten kampfpanzer / gepanzerten Gefechtsfahrzeuge dürfte überschaubar sein und sich auch wohl kaum für den bewaffneten Putsch eignen.

    Aber eine Genehmigungspflicht ist immer eine feine Sache - besonders, wenn die Ausführungsbestimmungen windelweich formuliert sind. Dann kann die Behörde zunächst mal einfach verbieten - soll der Antragsteller doch klagen...

    ...wobei, wer das nötige Kleingeld für 'nen Panzer hat, hat vielleicht auch eine eigene Rechtsabteilung oder zumindest einen Vertragsanwalt ?


    Hätten wir regelmäßig Zwischenfälle mit gepanzerten Fahrzeugen, könnte ich das ja vielleicht noch nachvollziehen - aber so ? Es ist doch eher ein reichlich verschrobenes Hobby für einige wenige, die nicht wirklich "kriminell" in Erscheinung treten.

  • Denkt mal an "Innere Unruhen". Staatliche Organe bereiten sich seit einiger Zeit intensiv darauf vor (z.B. Bw und Polizei im Verbund sowie auch EUROGENDFOR). Dann erklärt sich der Kontext.

    Das deckt sich auch mit der völlig hirnrissen Verschärfung des Waffengesetzes.

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