Verordnung
über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen
und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen
Neue Verordnung für Besitzer oder künftige Besitzer von gepanzerten Fahrzeugen
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Anbei die Verordnung als pdf.
Ich bitte dieses Thema ohne pseudopolitische Polemik zu diskutieren, da der Thread sonst ganz schnell geschlossen wird.
Ich bin gespannt, ob es für die betroffenen Personen schwierig sein wird, diese Erlaubnis zu erhalten und welche Nachweise erbracht werden müssen.
Interessant finde ich das Generelle Verbot Kindern und Jugendlichen den Umgang zu ermöglichen - Panzermitfahrten sollten somit erledigt sein...
Frage: was macht Panzerhaubitzen so besonders, dass diese scheint's generell von einer Erlaubnis ausgeschlossen werden? Die können doch auch demilitarisiert werden?!
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Hallo Kristian,
was mache ich nur falsch, ich wollte mir gerne die Verordnung ausdrucken (dann kann ich sie besser studieren)
aber man kann sie nicht drucken. hmmmm Idee wie es geht?
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Das liegt am Verfasser, der dieses Dokument ziemlich weitgehend geschützt hat. Man kann es nur abspeichern. Den Text kopieren kann man ebenso wenig wie ihn drucken... Keine Ahnung was damit bezweckt werden sollte...
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Mit Print Screen (kopiert in die Zwischenablage) oder dem Snipping Tool bekommt man eigentlich alles, was sich auf dem Bildschirm befindet, zu Papier gebracht.
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Hier nun in druck- und kopierbarer Version...
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Nur ein kleiner Auszug.
§4
Verbote
(1) Kindem und Jugendlichen ist der Umgang mit
unbrauchbar gemachten Kriegswaffen verboten.
(2) Der Umgang mit einer fahrfähigen unbrauchbar
gemachten Kriegswaffe der Nummer 24 der Kriegswaffenliste
oder mit einer fahrfähigen unbrauchbar gemachten
Panzerhaubitze der Nummer 31 der Kriegswaffenliste
ist verboten.
(3) Es ist verboten,
1. eine unbrauchbar gemachte Kriegswaffe der Nummern
29, 30, 37 oder 46 der Kriegswaffenliste für
Dritte erkennbar zu führen oder
2. mit einer fahrfähigen unbrauchbar gemachten
Kriegswaffe der Nummern 25 bis 28, 31 - ausgenommen
fahrfähige unbrauchbar gemachte Panzerhaubitzen
-und 33 der Kriegswaffenliste umzugehen.
Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für die Verwendung bei Filmoder
Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen.
(4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall eine
Ausnahme von den Verboten der Absätze 1 bis 3
genehmigen, wenn besondere Gründe vor1iegen und
öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
Und hier der Link zur Kriegswaffenliste: https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/anlage.html mit dem relevanten Auszug:
IV. Kampffahrzeuge
24.Kampfpanzer
25.sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge einschließlich der gepanzerten kampfunterstützenden Fahrzeuge
26.Spezialfahrzeuge aller Art, die ausschließlich für den Einsatz der Waffen der Nummern 1 bis 6 entwickelt sind
27.Fahrgestelle für die Waffen der Nummern 24 und 25
28.Türme für Kampfpanzer
V. Rohrwaffen29.a)Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
b)Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
c)vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
d)halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre30.Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen
31.Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art
32.Maschinenkanonen
33.gepanzerte Selbstfahrlafetten für die Waffen der Nummern 31 und 32
34.Rohre für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
35.Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
36.Trommeln für MaschinenkanonenVI.Leichte Panzerabwehrwaffen, Flammenwerfer, Minenleg- und Minenwurfsysteme
37.rückstoßarme, ungelenkte, tragbare Panzerabwehrwaffen
38.Flammenwerfer
39.Minenleg- und Minenwurfsysteme für LandminenVII. Torpedos, Minen, Bomben, eigenständige Munition
40.Torpedos
41.Torpedos ohne Gefechtskopf (Sprengstoffteil)
42.Rumpftorpedos (Torpedos ohne Gefechtskopf - Sprengstoffteil - und ohne Zielsuchkopf)
43.Minen aller Art
44.Bomben aller Art einschließlich der Wasserbomben
45.Handflammpatronen
46.Handgranaten
47.Pioniersprengkörper, Hohl- und Haftladungen sowie sprengtechnische Minenräummittel
48.Sprengladungen für die Waffen der Nummer 43 -
Hier nun in druck- und kopierbarer Version...
Vielen Dank.
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Interessant finde ich das Generelle Verbot Kindern und Jugendlichen den Umgang zu ermöglichen - Panzermitfahrten sollten somit erledigt sein...
Zitat3. hat Umgang mit einer unbrauchbar gemachten
Krlegswaffe, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt,
führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand
setzt oder damit Handel treibt.
Also demnach müßten Mitfahrten noch möglich sein...
Gruß
Peter
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Frage: was macht Panzerhaubitzen so besonders, dass diese scheint's generell von einer Erlaubnis ausgeschlossen werden? Die können doch auch demilitarisiert werden?!
Kann mir nur vorstellen das man bei dem Verbot von fahrbereiten Kampfpanzern und Panzerhaubitzen die gefühlte Bedrohung oder Gefahr in der Bevölkerung minimieren will. So ein großes Rohr wirkt ja doch etwas einschüchternd.
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Das war irgendwie zu erwarten...
Jetzt wäre noch interessant, wie Panzer künftig geschnitten werden müssen, um die Panzerung zu schwächen.
Im Übrigen hörte ich kürzlich die Behauptung, die geschnitteten Öffnungen , bzw. die darin eingefügten Bleche, müßten in Leuchtfarbe markiert werden.
Das scheint nach dem Text der Verordnung ja nicht zuzutreffen. Danach muss nur mindestens aus dem Innenraum die Schwächung deutlich erkennbar sein.
Warten wir also auf eine Duchrführungsverordnung zu dieser Verordnung, in der die Schwächungen näher beschrieben werden.
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Muss man sich also mal auf der Zuge zergehen lassen !
Das heißt also:
Bislang verkäufliche deaktivierte Dekowaffen (z.B. UZI / G3 / AK)
Zitat(3) Es ist verboten,
1. eine unbrauchbar gemachte Kriegswaffe der Nummern
29, 30, 37 oder 46 der Kriegswaffenliste für
Dritte erkennbar zu führen
29 - Maschinengewehre
30 - Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen
37 - rückstoßarme, ungelenkte, tragbare Panzerabwehrwaffen
46 - Handgranaten
§ 5
Erlaubnispflicht:
Unbrauchbargemachte fahrfähige Kriegswaffen sind nun Erlaubnispflichtig
Und der Transport unbrauchbargemachte Kriegswaffen von einem befriedeten Grundstück zu einem anderen ist damit wohl auch Erlaubnispflichtig ?!
Also eine Deko Flinte darf ohne Anmeldung und Erlaubnis nicht transportiert werde ?!
Gruß Dirk
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Da werden so manche Museen am Tag der offenen Tür vor Problemem stehen. Eintritt erst ab 18.
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Da werden so manche Museen am Tag der offenen Tür vor Problemem stehen. Eintritt erst ab 18.
Das lese ich aus der Verordnung nicht so heraus.
Der Umgang ist verboten und dieser Umgang im Sinne der Verordnung klar definiert.
Dazu gehört nicht der Museumsbesuch.
Peter hatte das oben ja schonmal zitiert.
Weit problematischer ist der nun erlaubnispflichtige Bestand mancher privater Museen oder Sammlungen.
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Umgang heißt ja nicht anschauen.
Ich denke mal am Tag der offenen Tür dürfen Kinder und Jugendliche Ausstellungswaffen (zb. bei der Bundeswehr) nicht mehr in die Hand nehmen und anfassen.
Gruß Dirk
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Frage: was macht Panzerhaubitzen so besonders, dass diese scheint's generell von einer Erlaubnis ausgeschlossen werden? Die können doch auch demilitarisiert werden?!
Hallo,
mal abgesehen davon, daß uns die anderen EU - Länder auslachen,
scheint es eine Folge des WK2-Panzerfundes bei dem Opa zu sein.
Wer die Obrigkeit ärgern will, schert sich ohnehin nicht um Verbote.
Zur Frage:
Es gibt nur zwei Baumuster Panzerhaubitzen, die gemeint seien können:
- M109
- PZH 2000
Die haben ein Kaliber von 155 mm.
Nur für die gibt es Geschosse mit Betonbrechzündern.
(Gruppe der Bodenzünder)
Da scheint irgendein Ministerialdirigent Muffe gehabt zu haben,
daß jemand sich so ein Gefährt repariert, die Bunkerknacker-Munition besorgt und läd,
und dann in den Villenvorort eindringt, um seinen persönlichen Schutzraum zu perforieren.
Leider hat der Bleistiftspitzer nicht beachtet,
daß eine Panzerhaubitze eine rein analoge Maschine ist.
Mit den entsprechenden Metallbearbeitungsgerätschaften kann man zumindest die M109 nachbauen.
Bei der PZH 2000 ist es etwas schwieriger, weil man das vorgespannte Rohr nicht so ohne weiteres reproduzieren kann.
Das müsste man dann bei Rheinmetall in Unterlüss einkaufen.
…
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Moin TDV,
Panzerhaubitzen gibt´s auch in anderen Baumustern !
Wenn Opa noch seine alte Hummel in der Garage stehen hat.
Klar, im Ausland wird das noch anders gehandhabt. Beim letzten Treffen in Polen habe ich mal einen kleinen Abstecher nach Kolberg gemacht.
Schauen und staunen war angesagt ! Da gibt´s einiges (demilitarisiert) zu kaufen.
Die verkaufen das Spielzeug, was jetzt hier verboten wird.
Gruß Dirk
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Typisch deutsch - da werden Dinge reguliert, die eigentlich keiner Regulierung bedürfen...
...die Zahl der fahrbereiten, demilitarisierten kampfpanzer / gepanzerten Gefechtsfahrzeuge dürfte überschaubar sein und sich auch wohl kaum für den bewaffneten Putsch eignen.
Aber eine Genehmigungspflicht ist immer eine feine Sache - besonders, wenn die Ausführungsbestimmungen windelweich formuliert sind. Dann kann die Behörde zunächst mal einfach verbieten - soll der Antragsteller doch klagen...
...wobei, wer das nötige Kleingeld für 'nen Panzer hat, hat vielleicht auch eine eigene Rechtsabteilung oder zumindest einen Vertragsanwalt ?
Hätten wir regelmäßig Zwischenfälle mit gepanzerten Fahrzeugen, könnte ich das ja vielleicht noch nachvollziehen - aber so ? Es ist doch eher ein reichlich verschrobenes Hobby für einige wenige, die nicht wirklich "kriminell" in Erscheinung treten.
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Denkt mal an "Innere Unruhen". Staatliche Organe bereiten sich seit einiger Zeit intensiv darauf vor (z.B. Bw und Polizei im Verbund sowie auch EUROGENDFOR). Dann erklärt sich der Kontext.
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Denkt mal an "Innere Unruhen". Staatliche Organe bereiten sich seit einiger Zeit intensiv darauf vor (z.B. Bw und Polizei im Verbund sowie auch EUROGENDFOR). Dann erklärt sich der Kontext.
Das deckt sich auch mit der völlig hirnrissen Verschärfung des Waffengesetzes.
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