Selektives Überholverbot

  • Hallo,

    gestern war ein Sonntag!

    Nicht irgendeiner - nein - DER Sonntag, an dem das "MAN KAT Treffen 2018" in Euskirchen sich dem Ende neigte.


    Das Treffen wird von Patrick super Klasse organisiert, ich freue mich jetzt schon auf 2019, jeder, welcher niemals dort war, stirbt einsam, verbittert und ahnunglos!


    Zurück zum Thread: also KAT 6x6 mit "appem" Abgasrohr vonner rechten Zylinderbank, leistungsoptimiert, rote Nummer dran, Reisegewerbekarte "(Fahrzeugentertainment)", Führerschein, hochgebogenen Rückleuchtenbefestigungsblechen - geht nicht anders bei Nutzung außerhalb der - in der TDV -beschriebenen, sachgerechten Benutzung, abgefallenen Katzenaugen, auf die Autobahn A61 Richtung Aachen.


    Mächtig was los, zweispurig, Tempo 120 mit den rotumrandeten Lichtbalkenbeschilderungsempfehlungszeichen angezeigt.

    Vor dem Kreuz Bliesheim wird die Bahn dreispurig.


    Dann "der Vorfall!" - Geduld, später klärt sich das.


    Etwas später am Kreuz Kerpen auf die A4 Richtung Aachen abbiegen und Eschweiler runter.

    Unterwegs hab ich so´nen Kleinwagen - dicht an mir dranhängend - bemerkt, aber wer nicht sieht, dass der KAT keinen Unterfahrschutz hat: "der hattse doch nicht alle!"

    Gut - zur Entlastung meiner Ahnunglosigkeit - ich hab nicht "für Nichts" immer einen "Pumpfix" im Fahrzeug, die KAT Gemeinde kennt den.


    An der Ausfahrt A4-Eschweiler ist eine uralte, ewig nicht benutzte Polizeistation - und ich hatte beim Rausfahren gesehen, dass in Richtung Aachen wartend ein Streifenwagen stand.

    oh, oh, die waren dann rechts hinten neben mir (Kennzeichen aufnehmen) sind dann mit mir links abgebogen Richtung Alsdorf/Herzogenrath und haben mich vor der Ampel "Blausteinsee - Toyota Dealer" ein "bitte folgen" gegeben.


    Dann rattert das plötzlich im - vom kiesgrubenumgestaltenden, adrenalinüberversorgten Gehirn - Fragezeichen, Alarm, Tragödie, was ist jetzt los?


    Der Erstkontakt ist immer entscheidend - hab ich mal von einem Stabsfeldwebel gelernt.

    "Allgemeine Verkehrskontrolle: Führerschein, Fahrzeugschein, Personalausweis, bitte"

    Ich: "Sowas hab ich mir gedacht, dass dies kein Vorbereitungstreffen für den kommenden Weihnachtsmarkt wird, hab ich mir gleich gedacht!"

    Sie (drei Sterne): " Wir sind angerufen worden. Der Herr hinter ihnen möchte Anzeige erstatten, weil sie ihn im LKW-Überholverbot überholt haben - mit 100km/h"

    Jetzt sehe ich erst, dass da ein "Tünnes" hinter mir geparkt hat.


    "Und jetzt?"

    Sie: "Wir müssen eine Anzeige schreiben."

    "Wie, jetzt, Straftatbestand oder was?"

    Sie: "Nein, ist Busgeldsache"

    "Was soll das kosten?"

    Sie: "Um die 80 €"

    "Mir ist aber nicht bewusst, dass da Schilder "Überholverbot" waren und ich jemanden überholt habe, dann ist doch Aussage gegen Aussage, oder?"

    Sie: " das klärt die Busgeldstelle. Soll ich Ihre Aussage mit protokollieren?"

    "Ja, schreiben sie bitte, ich bin unschuldig."


    Im Rückspiegel sehe ich den denunziierenden Vollidioten neben seinem Kackstuhl auf- und ablaufen, immer auf die Uhr schauend - was für ein Öö!

    Zwischendrin kommt Sie noch mal fragen, nach dem ZGG vom 6x6 MAN KAT mil glw - ich schätze so auf 17to - AndyE - weiss das besser.

    Dann fällt mir ein - Du hast doch ein Typenschild, vorne rechts, an der A-Säule!

    19100kg! (jetzt Märk ich mir das!)


    Dann kommen beide Rennleiter unverhofft aus ihren pacecar und SIE gibt mir meine Papiere wieder mit den Worten: "Wir sind gar nicht zuständig. "Der Vorfall" fand im Bereich der Polizeidienststelle "Frechen" statt, welcher für den fraglichen Autobahnabschnitt zuständig ist (60km von hier) und SIE hätte dort angerufen, mit dem Resultat, dass das angezeigte "LKW-Überholverbotskennzeichen" - was ich WIRKLICH nicht gesehen habe - nicht gilt - WEIL es ein "selektives LKW-Überholverbotskennzeichen" sei.


    Ich: "Selektives Kennzeichen, was´n das bitteschön?"


    SIE: " Das LKW-Überholverbotsschild gilt nur von Mo bis Sa, und nicht am Sonntag."


    "Selektive Verbotsschilder", das KAT-Treffen und die Umgestaltung einer Kiesgrube waren schlagartig in weite Ferne gerückt.


    ... und da will ich hin!

    Gruß

    Benedikt

    Anamnese: Den LKW-Schein auf der Emma gemacht als die ersten MAN KAT 8x8 in Dienst gingen. In der Grundausbildung wurde ich mit dem Detroit Diesel Virus in der Wanne der Panzerhaubitze M109G infiziert.

    Heute leb ich damit - kein Az kann mir helfen - mit der Idee einen 12V92TAB umgekehrt ins Heck eines KAT 4x4 einzubauen um damit die road of bones zu befahren.

    Wo bin ich also nicht besser aufgehoben als wie hier?

  • Da fährt der 60 Kilometer hinterher und kann selber die Schilder nicht lesen.

    Das Karma, hat es ihm gezeigt.

    Niemanden verpfeifen,ausser es sind Mordgesellen.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Wundervoll geschrieben, Benedikt!

    Ich freu mich jedesmal wie Bolle wenn ich einen Text von Dir finde.

    Danke dafür!


    Dass Dir dann auch noch die Geschichten zulaufen die es verdienen erzählt zu werden hast Du Dir redlich verdient.


    Grüße

    freddy

  • Coole Sache, aber welchen Sinn macht das das "selektive"?


    Nach dem Motto, am Sonntag dürfen keien LKWs fahren, denen man das überholen verbieten könne?:lol:

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Am Sonntag dürfen LKW bis 7,5t sowie Wohnmobile und So.KFZ jeden Gewichtes fahren, das Schild gilt für alle KFZ ab 3,5t zGG einschließlich ihrer Anhänger ausgenommen PKW und KOM. Wenn es an besagter Stelle am WE alle Nase lang Probleme wegen Sonntagsfahrer die mit knapp 80km/h den Verkehrsfluß behindern gab, macht eine Einschränkung des Verbots auf bestimmte Wochentage Sinn

  • Seit Ihr Euch sicher das es sich um ein selektives Überholverbot handelt? Hat es jemand gesehen? Oder hat es sich einfach für die Polizeidienststelle Frechen nicht gelohnt 60 Kilometer hin und wieder zurück zu gondeln? Mit dem selektiven Überholverbot ist vielleicht nur der Herr dahinter ruhiggestellt worden, denn die erwähnten 100km/h sind definitiv nicht selektiv oder waren das auch keine 100km/h?

    Nur so als Idee.

  • Die 20 km/h Geschwindigkeitabweichung aufgrund einer Anzeige durch eine Privatperson wird die Polizei schlecht ahnden können, da weder die Person nachweisen kann eine gerichtsverwertbare Geschwindigkeitsmessung durchgeführt zu haben, noch wird das mit einem geeichten bzw zugelassenen Meßgerät erfolgt sein. Die Anzeige, so sie denn verfolgt wird, zerreist dir jeder Anwalt vor Gericht. Überholverbot ist da schon eine andere Sache, da die Reihenfolge bzw die geänderte Reihenfolge der FZ für jedermann ersichtlich ist.

  • Am Sonntag dürfen LKW bis 7,5t sowie Wohnmobile und So.KFZ jeden Gewichtes fahren, das Schild gilt für alle KFZ ab 3,5t zGG einschließlich ihrer Anhänger ausgenommen PKW und KOM. Wenn es an besagter Stelle am WE alle Nase lang Probleme wegen Sonntagsfahrer die mit knapp 80km/h den Verkehrsfluß behindern gab, macht eine Einschränkung des Verbots auf bestimmte Wochentage Sinn

    Moin theomobil,

    richtig ist: "Am Sonntag dürfen ALLE LKW, alle Wohnmobile, alle So.-KFZ jeden Gewichts fahren, wenn sie NICHT im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit - also gegen Bezahlung - unterwegs sind."

    (... darüber hinaus dürfen alle "Gewerblichen" auch Sonntags fahren, wie z.B. Viehtransporte, Milch- u. Lebensmittel, Bergedienste, Schausteller, Landwirtschaft, usw!)

    Dieser Inhalt war und ist immer der Hintergrund des Sonntagsfahrverbotes gewesen - nichts anderes, nicht die Sonntagsruhe der Sonntagsfahrer oder das Wunschdenken der Endbirne, dass Sonntags die Autobahn ganz für ihn alleine ist!


    Zum LKW-Überholverbot am besagten Autobahnabschnitt: Selbst wenn ich mir nicht sicher bin, dass dort ein solches Schild angezeigt wurde, so bin ich mir doch ziemlich sicher, dass auf den Hinweisbarken räumlich kein Platz für Einschränkung der Verbote ist wie z.B. [Mo.-Sa] oder [22 - 6 Uhr].


    Ob die netten Kollegen von der Polizei mir mit dem "selektiven Überholverbot" eine Brücke bauen wollten??


    Gruß

    Benedikt

    Anamnese: Den LKW-Schein auf der Emma gemacht als die ersten MAN KAT 8x8 in Dienst gingen. In der Grundausbildung wurde ich mit dem Detroit Diesel Virus in der Wanne der Panzerhaubitze M109G infiziert.

    Heute leb ich damit - kein Az kann mir helfen - mit der Idee einen 12V92TAB umgekehrt ins Heck eines KAT 4x4 einzubauen um damit die road of bones zu befahren.

    Wo bin ich also nicht besser aufgehoben als wie hier?

  • Ich fürchte, ich muss Dich da etwas korrigieren.

    richtig ist: "Am Sonntag dürfen ALLE LKW, alle Wohnmobile, alle So.-KFZ jeden Gewichts fahren, wenn sie NICHT im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit - also gegen Bezahlung - unterwegs sind."

    Im Gesetz steht erstmal das Sonntagsfahrverbot für alle LKW über 7,5t und LKW mit Anhänger.

    Erst letztes Jahr wurden die nicht entgeltlichen Fahrten davon ausgenommen.

    Also ein globales Verbot, für das in einer Verordnung Ausnahmen geschaffen wurden.

    Die Ausnhame für verderbliche Waren etc. gab es allerdings immer schon im Gesetz.


    Alos ist es in der Tat genau anders herum, als Du es formuliert hast. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied.

    Dieser Inhalt war und ist immer der Hintergrund des Sonntagsfahrverbotes gewesen - nichts anderes

    Auch das ist leider nicht richtig.

    Ziel war am Anfang die Sonntagsruhe der LKW- Fahrer. Also Schutz gegenüber dem Arbeitgeber und den Kunden.

    Der Umweltaspekt wurde erst sehr viel später mit eingebaut.

    Die Freigabe der nicht entgeltlichen Fahrten gabe es damals nicht. Da fast niemand in den 5oern mit als LKW zugelassenen Fahrzeugen privat rumfuhr, war das auch nicht erforderlich.


    Im großen Thread zum Sonntagsfahrverbot ist das alles haarklein beschrieben. Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot - Ziel erreicht!

    Die Zusammenfassung der Entstehungsgeschichte habe ich in Beitrag #211 geschrieben.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Lieber Navigator ,

    ich fürchte, dass Du einen grundlegenden Kurs über die Herangehens- u. Betrachtungsweise der insbesondere EU-Gesetzgeber sowie der EU- Rechtsprechung benötigst.


    Vorab ist der Begriff "Sonntagsfahrverbot" NUR in Deutschland extrem tief verankert, historisch bedingt - auch durch unglückliche Formulierungen in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen.


    Einem Niederländer oder Belgier sagt der Begriff "Sonntagfahrverbot" nichts, vollkommen unbekannt - in vielen anderen EU-Ländern übrigens auch.


    Zunächst hat jeder europäische Staatsbürger das Recht jederzeit alles an zur Verfügung stehender Infrastuktur privat oder im Rahmen seiner Gewerbetätigkeit zu nutzen - wie Schwimmbäder, Seehäfen, Schulen, Universitäten, Autobahnen, etc. .

    Schwimmbäder sind üblicherweise nachts geschlossen, Unis und Schulen auch obendrein auch am WE.

    Autobahnen sind immer offen 24h, 365d/a auch in den Niederlanden - dort sogar für den gewerblichen Verkehr.


    Um den wirklich dämlichen Begriff "Sonntagsfahrverbot" zu verdeutlichen: Einem Privatmann/gewöhnlichen Bürger/der Endbirne WAR und ist es niemals verwehrt gewesen Sonntags mit all seinem "Hab und Gut" auf einem 40to LKW durchs Land zu fahren, selbst wenn er´s nur aus Spass an der Freud macht - soviel zum Umweltgedanken, welcher übrigens niemals zur Diskussion stand.


    Immer und einzig war der Gedanke des Gesetzgebers den angestellten, berufstätigen LKW-Fahrer eine - somit gesetzlich vorgeschriebene - Ruhezeit zu ermöglichen.


    In den Niederlanden hat man es seit Jahrzehnten ganz anders geregelt: Sonntags gibt es doppelten Stundenlohn (Tarifverträge nach CAO - collective Arbeidsovereenkomst), Samstags 50% mehr.


    Gruß

    Benedikt

    Anamnese: Den LKW-Schein auf der Emma gemacht als die ersten MAN KAT 8x8 in Dienst gingen. In der Grundausbildung wurde ich mit dem Detroit Diesel Virus in der Wanne der Panzerhaubitze M109G infiziert.

    Heute leb ich damit - kein Az kann mir helfen - mit der Idee einen 12V92TAB umgekehrt ins Heck eines KAT 4x4 einzubauen um damit die road of bones zu befahren.

    Wo bin ich also nicht besser aufgehoben als wie hier?

  • Lieber Benedikt,


    Das, was ich beschrieben habe, war bis letztes Jahr Realität auf deutschen Straßen und deckte sich offenbar mit der StVO.

    Der Bussgeldkatalog stützt sich auch darauf und wurde angewandt.

    Willst Du das und die historische Entwicklung, die ich nur anhand offizieller Dokumente beschrieben habe, als unzutreffend bezeichnen?

    Dann haben Jahrzehntelang Polizisten, Bussgeldstellen und Gerichte also rechtswidrig gehandelt.

    Hochinteressant...


    Dass das nur in D galt, ist offensichtlich. Von EU- Regeln hat niemand gesprochen.


    Ob der Begriff nun besonders gelungen ist und Belgier das verstehen, ist nun wirklich nicht bedeutsam.


    Das mit der Ruhezeit für LKW-Fahrer habe ich doch inhaltlich genauso beschrieben.


    Aber mich würde ein Nachweis interessieren, dass Privatfahrer nie vom Verbot betroffen waren.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Lieber Navigator ,


    Um den wirklich dämlichen Begriff "Sonntagsfahrverbot" zu verdeutlichen: Einem Privatmann/gewöhnlichen Bürger/der Endbirne WAR und ist es niemals verwehrt gewesen Sonntags mit all seinem "Hab und Gut" auf einem 40to LKW durchs Land zu fahren, ....

    Hallo,


    es war bis Oktober 2017 verboten.

    Ich wurde ja Sonntags stillgelegt (120€), weil ich gegen Paragraph 30 StVO verstoßen habe.

    Es wurde früher nicht nach der Art der Nutzung unterschieden, sondern nach der Art der Zulassung und dem ZGG.


    Gruß

    Patrick

    Als der liebe Gott die Welt erfand, dachte er an Siedlinghausen/Hochsauerland!



    PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR !


    Möge es weiter bestehen und sich ewigen Friedens erfreuen !

  • Zurück zum Thread: also KAT 6x6 mit "appem" Abgasrohr vonner rechten Zylinderbank, leistungsoptimiert, rote Nummer dran, Reisegewerbekarte "(Fahrzeugentertainment)", Führerschein, hochgebogenen Rückleuchtenbefestigungsblechen - geht nicht anders bei Nutzung außerhalb der - in der TDV -beschriebenen, sachgerechten Benutzung, abgefallenen Katzenaugen, auf die Autobahn A61 Richtung Aachen.


    Benedikt

  • Das Zitat sollte in den Text


    Denk mal drüber nach, ob Du Deinen Führerschein abgeben solltest. Regeln gelten scheinbar nur für andere.

    Ich wohn in der Nähe einner vielbefahrenen Strasse. Da kommen immerwiedermal sonne Idioten mit nem Krawallauspuff vobei, die den Motor auch noch bis in den Drehzahlbegrenzer ziehen, weil das dann so schön Plopp macht. Oder Holländische LKW mit ausgeräumtem Schalldämper.


    Leistungsoptimiert, ohne Auspuff kann ich sogar nachvollziehen, wenn Du das in der Sandgrube machst. Aber absichtlich ohne Katzenaugen? Das ist Sinnfrei!:urg:


    Dirk


    PS: Wenn die Ordnungshüter Dir nicht mal eine Mängelkarte gegeben haben, dann zeigt dass, das Sie keine Lust hatten zu arbeiten.

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