Iltis mit rotkreutz makierung

  • Hallo,


    es gibt mehrere einfache Möglichkeiten:


    A) Die Farbe ist ausgeblichen, und der Prüfer ändert Tagesleuchtfarbe in den Papieren auf "Rot".


    B) Ist der Wagen foliert, kann man neue Folie aufkleben.


    C) Umtarnfarbe drauf, und die Zeit für sich arbeiten lassen.

    (Kenne ich von einer Dacheindeckung so.)

    (Zwei Jahre nach der Bauabnahme war alles rote hübsch schwarz.)


  • in Deutschland interessieren sich weder die Polizei, noch der TÜV für (gängige) Fahrzeugbeschriftungen.


    Gefährlich wird es nur bei Fahrten in Krisengebiete.

    Ach!

    Innerhalb von Europa könnte sich eine Rote-Kreuz-Organisation auf Urheberrechtsschutz berufen.

    Nö!, Da gibt es ganz andere Regelwerke, die auch schon genannt wurden.

    Auf einem Oldtimer Reklame für das Rote-Kreuz zu fahren, dürfte nicht unter "unbefugt" fallen.

    Das könnten staatliche Stellen und das DRK anders sehen.

    Sonst müsste ja die Bundeswehr für jeden San-Panzer und für jeden Erste-Hilfe-Kasten Lizenzgebühren bezahlen.

    :lach:

    Also eine Aufforderung zum aktiven Handeln.

    Das darf m.W. nur die Zulassungsbehörde.

    Ich staune!

    Wenn das Genfer Abkommen für die Fahrzeuge der Bundeswehr gilt,

    gilt es auch für ehemalige Fahrzeuge der Bundeswehr.

    Sportliche Behauptung!:nono:



    Ich staune immer wieder über Deine profunden Rechtskenntnisse, hier und an anderer Stelle.:D


    Kurzfassung aus meiner Sicht und nur auf Grund Lektüre der entsprechenden Gesetzestexte und unter Anwendung des GMV:


    1. Die Nutzung des Roten Kreuze ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Ob sie geahndet wird, hängt sicher immer davon ab, wie provokativ die Zeichen genutzt werden, ob im historischen Kontext, wie auf Oldtimern, ob sich daran jemand stört (Polizei oder ein "aufmerksamer Bürger") und wie sowas bei der Bußgeldstelle oder vor Gericht im Einzelfall betrachtet wird.


    2. Natürlich hat der Sanitätsdienst der Bundeswehr ein Recht darauf, die Zeichen auf allen Gerätschaften zu nutzen. Dafür und für die nationalen Rot-Kreuz-Organisationen wurde das Zeichen eingeführt. Da hilft schon ein Blick in die Genfer Konvention... Und da geht es sicher nicht um ehemalige Fahrzeuge, sondern um die Organisation, die die Zeiochen nutzen darf, nämlich das Militär und die Rot-Kreuz-Organisationen der einzelnen Länder.

    So bedauerlich das für uns Oldie-Besitzer auch sein mag.


    Wenn das RK auf unseren Fahrzeugen geduldet wird, ist es schön, aber ein Recht haben wir alle nicht darauf, Rote Kreuze aufzubringen.

    Am sichersten ist tatsächlich die "Magnet-Lösung", in welcher Form auch immer, wobei die Zeichen nur auf Treffen präsentiert werden.


    Jetzt bin ich mal sehr gespannt auf die weitere Diskussion.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • [...] wenn das Genfer Abkommen für die Fahrzeuge der Bundeswehr

    gilt, gilt es auch für ehemalige Fahrzeuge der Bundeswehr [...]

    D.h., wenn die Bundeswehr auf ihre Fahrzeuge ein MG3 montieren darf, dann kann ich so einen

    feinen Meinungsverstärker natürlich auch auf meinen Mog draufschrauben, als ehemaliges

    Fahrzeug der Bundeswehr, eh klar. Jetzt müssen wir das nur noch den Waffenbehörden, dem

    BKA und den Exekutivorganen klar machen, daß sie ja eigentlich gar keine Ahnung haben und

    die Gesetze bisher immer falsch ausgelegt wurden :idee:


    Oh man. Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich :pinch:

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)


  • Hallo,


    ich hab heute mal meinen Bruder gefragt, der ist hauptberuflich beim DRK beschäftigt: Das Symbol darf tatsächlich nur vom Militär (Polizei bzw. BGS incl.) und den Hilfsorganisationen in der Öffentlichkeit geführt werden. Also müßte man es entweder auf Magnetfolie anbringen oder entsprechend abdecken.

    Auf Privatgelände, z.B. bei Oldtimertreffen, soll das aber kein Problem sein. Wer es ganz korrekt machen möchte, kann sich das Führen der Symbole für die Dauer eines Treffens ggf. vom zuständigen Ortsverein temporär auch genehmigen lassen.

    Ich sehe das aber auch eher nach der Devise "wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter" und es wird auch alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Notfalls stellt man sich doof und verweist aufs H-Kennzeichen...


    VG

    Andreas

  • Hej,


    Ich lese mit Genuss die immer wiederkehrende Diskussion um Rot-Kreuz Markierungen, mit immer wieder den gleichen vorgebrachten Ansichten.

    Leute - um es für alle mit einer durch keinerlei Tatsachenkenntnis getrübten Meinung gaanz deutlich zu sagen.

    In der deutschen (auch ganze "westliche Welt") Rechtssprechung gilt: "Wusste, oder hätte Wissen müssen". Viel Spass beim Dummstellen.


    Für meine Ziege wäre ich durchaus an Magnetfolien interessiert. Falls jemand positive Erfahrung bei einem Hersteller gemacht hat, bzw. günstige Quelle nennen kann. HIER


    Grüße

    Ralf

  • Zitat

    Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
    § 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" benutzt.
    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt.
    (3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Wahrzeichen, Bezeichnungen und Wappen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    (4) Die Absätze 1 und 3 gelten für solche Wahrzeichen oder Bezeichnungen entsprechend, die nach Völkerrecht dem Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder der Bezeichnung "Rotes Kreuz" gleichstehen.
    (5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    You can't wait until life isn't hard anymore

    before you decide to be happy.

    (Nightbirde 1990 - 2022)


  • Hallo Leute,


    alles soweit richtig, aaaaaaaaaaaaaaaber: das Rote Kreuz auf weißen Grund ist natürlich ein Schutzzeichen und darf nur von bestimmten Behördengetragen werden. Auf meinem Kraka sind die Roten Kreuze wie original auflackiert und wenn ich so draußen am rumkrusen bin oder zur Arbeit (DRK :lach:) fahre, dann decke ich es einfach mit grünen Magnetschildern ab und fertig. Kein Problem mit Polizei oder irgendwelchen anderen Blödmännern.


    Gruß Fiedl

  • Das mit dem "Dummstellen" oder "Ich darf das aber" sind dann die Verhaltensweisen, die zu solch unnützen Dingen wie der Verordnung über den Umgang mit demilitarisierten Kriegswaffen führen ...


    Die Kreuze sind, wie Fiedl sagt, numal internationale Schutzzeichen und wie blaue Leuchten ohne Abdeckung bestimmten Organisationen vorbehalten. Wer das Fz im Prinzip original halten will muss halt eine reversible Abdeckung haben. Punkt.


    Jens

  • So isses!


    Jetzt kann man nur noch spekulieren, was besser ist:

    1. Kreuze (oder andere originalgetreue Beschriftungen) fest aufbringen und im öffentlichen Raum abdecken,

    oder

    2. Fahrzeug ohne feste Beschriftung belassen und Magnetschilder anbringen, wenn man sich auf einem Treffen oder einer anderen Veranstaltung befindet.


    Meines Wissens gibt es da nicht so einfach auflösbare Widersprüche:

    Was ist höher zu bewerten:

    Die Vorschriften (z.B. nach OWiG) oder die Originalität des Fahrzeugs.

    Das hängt wohl mal wieder davon ab, mit wem man es zu tun hat:

    Polizei,

    TÜV,

    Oldtimer-Gutachter,

    klagende Person,

    Richter usw.


    Ideal wäre ein wie auch immer geartete Genehmigung, die man mitführt.

    Ob sowas aber so einfach zu bekommen ist und auch überall durchsteht?


    Oder ist das mal wieder zu deutsch gedacht?


    Wie schon von Jens sehr zutreffend angemerkt, birgt das weite Auslegen von Vorschriften die Gefahr, eine Entscheidung der Politik herauszufordern.

    Es reicht ein öffentlich diskutierter Einzelfall und es werden uns neue Vorschriften aufgezwungen, die wir nicht haben wollen.

    Plötzlich gibt es eine Ausführungsverordnung, die grundsätzlich das Anbringen historischer Aufschriften unter Strafe stellt. Und was dann?


    Besser also von vorne herein eine reversible Lösung nutzen und Provokationen in Grenzen halten.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Ideal wäre ein wie auch immer geartete Genehmigung, die man mitführt.

    Ob sowas aber so einfach zu bekommen ist und auch überall durchsteht?

    Ob so etwas einfach zu bekommen ist?


    Ich habe früher einmal einen Kalender rausgebracht zum Thema Rettungshunde (ich war 20 Jahre bei einer DRK-Rettungshundestaffel aktiv). Die Hunde des DRK haben ein rotes Kreuz auf der Kenndecke.
    2 Kalenderblätter waren mit einem DRK-Hund, ansonsten Hunde anderer Organisationen oder ohne Kennzeichen.
    Ich habe das DRK in Berlin kontaktiert und nach 4 Monaten und einem Schriftverkehr mit parallel bis zu 3 Ansprechpartnern habe ich vorgezogen, die roten Kreuze in rote Punkte abzuändern, da der Kalender sonst nicht (oder nie) fertig geworden wäre. Deshalb mein Tipp: Versucht es erst gar nicht!


    (Und bevor jemand kommt und meint, das wäre ja auch kommerziell: als zu erwartenden Gewinn habe ich 50 € angegeben)

  • Ich staune immer wieder, wie du zu allen Themen Bedeutendes zu sagen hast!

  • Der Küchenwagen ist noch im "aktiven" Dienst. Deswegen darf der das!

    Das ROTE KREUZ ist eine international anerkannte Organisation (der ROTE HALBMOND gehört auch dazu) zu Versorgung von Verletzten bei militärischen Konflikten und zivlien Notfällen aller Art.

    Der Träger des ROTEN KREUZ geniesst besonderen Status im Gefecht und darf nicht angegriffen werden und darf auch nicht bewaffnet sein!! (theoretisch > anderes Thema)

    Deswegen der Bohai um das ROTE KREUZ! Die Lage ist eindeutig, der Rest ist Toleranz und Glück.

    Selbst DRK-Mitglieder müssen privat übernommene KFZ komplett "cleanen"!!!

    Das ist die gleiche Nummer mit der Nutzung von Uniformen > Kombatanten-Status (auch hier theoretisch > anderes Thema)...

    Bullitreiber / Robert


    kostengünstiger Hersteller von CO2 und Überlebender der 1975 prognostizierten Eiszeit, des Waldsterbens, des Konsums von Salz und Eiern, des Millenniumbugs und der Klimakatastrophe :schweiz:


    :rad:

  • Ich will es nicht rechtlich bewerten, aber habe eine andere Sichtweise:

    Von Fahrzeugbesatzungen, die mit einem mit Rotem Kreuz markierten Fahrzeug unterwegs sind, erwartet die Bevölkerung evtl. in einer Notlage (Verkehrsunfall, häuslicher Notfall, etc) ggf eine entsprechende qualifizierte Hilfe.

    Der Hinweis, dass man das Rote Kreuz "nur so" drauf hat, ist dann eher ungünstig, was sich im schlimmsten Fall zu "die vom Roten Kreuz konnten/wollten ja nicht helfen" umkehren kann.

    Deswegen bin ich für das Abdecken im öffentlichen Straßenverkehr.

  • Starklichttechnik: Sehr guter Einwand!

    Deswegen habe ich an anderer Stelle auch schonmal empfohlen, sich, wenn man ein solches Fahrzeug bewegt, in Sachen Erster Hilfe besonders fortzubilden und vielleicht ein bisschen mehr ins Auto zu legen, als nur den Kfz-Verbandkasten.

    Wenn ein olives Fahrzeug mit roten Kreuzen an einem Unfall vorbeifährt, fällt das u.U. sogar noch auf den Sanitätsdienst der Bundeswehr zurück.

    Auch sowas muss ja nicht sein...

    Dass sowas unterlassene Hilfeleistung und nach §323c StGB strafbar ist, ist sowieso klar, denke ich.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Jetzt geht die Diskussion aber hier ad absurdum...:T


    Die Bevölkerung ist gelinde gesagt überhaupt nicht mehr auf dem Laufenden.


    Nachdem wir die Plane mit dem roten Kreuz zum Trocknen auf einem Rastplatz ausgebreitet hatten, kamen Leute

    auf uns zu mit der Frage: "wann landet denn hier der Hubschrauber?"


    Das zum "roten Kreuz".

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