Mowag GW3500 Scheinwerfer

  • V1: Wechsel die Prüfstelle. Bei meinem MOWAG hat damals die Androhung genügt...

    V2: Such Dir passende Traktorscheinwerfer und setze sie (zeitweise) ein.


    Meine Argumentation war damals: Liebe Dekra, Ihr verlangt dass ein Oldtimer so original wie möglich ist, wollt aber die Umrüstung der Scheinwerfer verlangen, obwohl sie so in der Schweiz original ausgeliefert wurden. Hat geklappt :thumbsup:

  • Hier findest Du die Übergangsvorschriften für Oldtimer mit Referenz bis zu welchem Baujahr diese gültig sind.

    https://www.adac.de/_mmm/pdf/K…19_160518_Web-3_43141.pdf


    Woher soll denn die E-Kennzeichnung kommen ? Als dieses Fahrzeug gebaut wurde gabe es noch kein E-Prüfzeichen.


    Für Dein Fahrzeug gilt wie im Einleitungstext beschrieben: Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 05.05.2012 gelten die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Vorschriften. Der TÜV kann sich also nur dann auf das E-Kennzeichen beziehen, wenn das schon zum Zeitpunkt der Mowag-Erstzulassung Vorschrift war - also lächerlich ! Ausdrucken und mitnehmen.


    Bitte frag ihn auch wer die Kosten für seine "Inkompetenz" übernimmt also weitere Anfahrt zum TÜV, Urlaub nehmen, ggf. weiteres Kurzzeitkennzeichen usw. Ich bin sicher die Antwort fällt interessant aus ...

    ... es geht nicht darum mit dem TÜV zu streiten aber deutlich zu machen, dass es so nicht geht ...


    Sehr wirksam ist immer auch sich die Beanstandung schriftlich geben zu lassen. Das ist Dein Recht und dann hast Du etwas in der Hand mit dem Du über die TÜV-Zentrale gegen ihn vorgehen kannst.


    Du merkst schon ich bin kein Freund von "...nächster Prüfer..." ich will und bekomme beim TÜV nix geschenkt aber wenns unfair wird dann finde ich sollte man sich das nicht gefallen lassen.


    Grüssle Micha

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