Hallo,
gestern wurde mir von einer misteriösen Begebenheit berichtet.
KZK zur Überführung für Fahrzeuge mit Tagesleuchtfarbe soll es angeblich nicht mehr geben.
Ich weiß, daß Fahrzeuge mit Tagesleuchtfarbe privat nicht zulassungsfähig sind.
Ferner bin ich der Auffassung, daß rote 04er. rote 05er, rote 06er und rote 07er Kennzeichen keine Zulassungen sind.
Also kann (nach meiner Meinung) der Vorschriftenkomplex über Tagesleuchtfarben bei der Zuteilung eines Überführungskennzeichens nicht maßgeblich sein.
Wenn ein 'Kunde' vom StVA es wünscht, müsste also ein KZK ausgegeben werden.
Weiß jemand mehr ?
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