Kurzzeitkennzeichen - Tagesleuchtfarbe

  • Hallo,


    gestern wurde mir von einer misteriösen Begebenheit berichtet.


    KZK zur Überführung für Fahrzeuge mit Tagesleuchtfarbe soll es angeblich nicht mehr geben.

    Ich weiß, daß Fahrzeuge mit Tagesleuchtfarbe privat nicht zulassungsfähig sind.

    Ferner bin ich der Auffassung, daß rote 04er. rote 05er, rote 06er und rote 07er Kennzeichen keine Zulassungen sind.


    Also kann (nach meiner Meinung) der Vorschriftenkomplex über Tagesleuchtfarben bei der Zuteilung eines Überführungskennzeichens nicht maßgeblich sein.


    Wenn ein 'Kunde' vom StVA es wünscht, müsste also ein KZK ausgegeben werden.


    Weiß jemand mehr ?



    ...

  • Ich denke der springende Punkt ist, dass durch die Neuregelung der KZK, das Fahrzeug, das ein solches Kennzeichen erhalten soll, neben einer gültigen HU (evtl. SP) und auch eine gültige Betriebserlaubnis benötigt.

    Nun ist es ja so, dass die Tagesleuchtfarbe eine Ausnahmegenehmigung notwendig macht, die Privatpersonen meist verwehrt wird.

    Aus diesem Grund dürfte der aufmerksame Sachbearbeiter (m/w/d) wohl einen Antrag auf Zuteilung eines KZK ablehnen.


    In einem ähnlichen Fall (es ging nicht um Tagesleuchtfarbe), hatte ich vorab telefonisch angefragt und hätte ein KZK nur für die Fahrt zur Prüfstelle zur Begutachtung des Fahrzeugs und Neuerteilung einer Betriebserlaubnis erhalten.

    Ich bin dann aber einfach zum Sachbearbeiter (m/w/d):

    Ich: "Ich bräuchte ein Kurzzeitkennzeichen für dieses Fahrzeug (Kopie des Fahrzeugscheins gezeigt)"

    SB: "Ist da TÜV drauf?"

    Ich: "Ja, hier" (Kopie HU-Bericht gezeigt)

    SB: "Alles klar"

  • Ich denke der springende Punkt ist, dass durch die Neuregelung der KZK, das Fahrzeug, das ein solches Kennzeichen erhalten soll, neben einer gültigen HU (evtl. SP) und auch eine gültige Betriebserlaubnis benötigt.

    Nun ist es ja so, dass die Tagesleuchtfarbe eine Ausnahmegenehmigung notwendig macht, die Privatpersonen meist verwehrt wird.

    Aus diesem Grund dürfte der aufmerksame Sachbearbeiter (m/w/d) wohl einen Antrag auf Zuteilung eines KZK ablehnen.

    Nein, eine HU ist nicht zwingend notwendig, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen. Im Fahrzeugschein wird allerdings vermerkt, dass nur Fahrten zum TÜV, Werkstatt oder Zulassungsstelle im gleichen Kreis oder maximal im direkt angrenzendem Kreis möglich sind. Eine Überführungsfahrt damit ist nicht zulässig!

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