PKW im Schlepp

  • Hallo,


    in USA voll üblich, in Deutschland schwierig.


    Ein PKW hinter einem LKW / Wohnmobil im Schlepp.

    Technisch problemlos.


    Jobbt ja auch bei der Bundeswehr LKW zu LKW mit Schleppschere.


    Nun haben wir 'eine Handvoll' Mercedes A170 im Bestand.

    Einer hat vorn links einen Frontschaden.

    Da ist bei mir die Idee aufgekeimt,

    den Wagen zum Schlepp-PKW zu machen.


    Der Mercedes hat vorne ein stabiles Alu-Profil hinter der Kunststoff-Stoßstange.

    Ich werde den Querträger aufdoppeln,

    und vorne ein Unimog-Bohrbild anbringen.

    Die passende Kugelkopf-Kupplung ist schon geordert.

    Dann in die Kunststoff-Stoßstange einen Auschnitt hinter dem Nummernschild.

    Im Fall der Fälle wird vorn das Nummernschild ausgeklipst.

    Dann mit 4 Schrauben die Kupplung anschrauben.


    Man kann dann 3 Dinge tun:

    1) Anhänger vorwärts rangieren.

    2) Abschleppen mit Abschleppstange (mit zwei Kugelkopfaufnahmen).

    3) PKW hinter Trecker oder LKW ohne Bediener per Schere nachführen.

    (900 kg ungebremste Anhängelast.)


    Nun ist die Verstärkung auf den Querträger aufgeschweißt.

    Löcher gebohrt (Unimog-Bohrbild).

    In die Kammern von der Aufdopplung werden dann die Widerlagerplatten eingeschoben.

    Rechts und links mit je zwei Schrauben fixiert,

    so daß in der Mitte die 4 Gewinde M10 für die Anhängerkupplung zur Verfügung stehen.

    Farbe ausgebessert.

    3 Schichten: 2K Alu-Grundierung / 1K Metallic rot / 2K Klarlack.



    ...


  • Und wie wird das mit der Lenkung gelöst ?


    Wenn da keiner drin sitzt und mitlenkt, muss doch irgendwie die Lenkung mitgelenkt werden, weil das Ding doch sonst kreuz und quer fliegt.


    Oder wie funktioniert das ?

    Vorsicht ! Beiträge können Ironie und Sarkasmus enthalten. Sie sind für seichte Gemüter und zu nah am Wasser gebaute Menschen nur schwer zu ertragen. :heuldoch:

  • in USA voll üblich, in Deutschland schwierig.

    Ich würde sagen, in Deutschland unmöglich - auch wenn schon mal der ein oder andere Holländer seinen Kleinwagen hinterm WoMo über deutsche Autobahnen gezogen hat.

    Zitat

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 33 Schleppen von Fahrzeugen

    Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

    Vom §33 kann eine Ausnahme beantragt werden (Schleppgenehmigung).

    Irgendwo gab's noch mal ein Passus, der explizit das unbesetzte Schleppen/Abschleppen ausschloss (find ich gerade nicht)


    Das krasseste, was ich vor vielen Jahren auf der A3 bei Limburg sah, war ein amerikanisches WoMo der Reisebus-Klasse mit einem Toyota-Bus an der Schleppschere. Dahinter hing noch ein Anhänger der Obi-Klasse.

    Können kann man viel, nur dürfen darf man halt nicht alles.


    Gruß


    Peter

  • Hallo,

    Und wie wird das mit der Lenkung gelöst ?


    Wenn da keiner drin sitzt und mitlenkt, muss doch irgendwie die Lenkung mitgelenkt werden, weil das Ding doch sonst kreuz und quer fliegt.


    Oder wie funktioniert das ?


    Das Lenkschloß darf natürlich nicht eingerastet sein.


    Dann lenken die Reifen das Lenkrad.



    ...

  • Hallo,


    in GB gibt es explizit eine Freigabe vom Transportministerium.

    (Der Brite kann dan mit dem Gefährt hir in D umhergondeln,

    weil für ihn die StVZO nicht gilt.)


    Das hilft in D aber nicht weiter.


    Das geht dann nur über den Umweg der Schleppgenehmigung.

    O.K. kostet z.B. in Hannover 50,- EUR.


    Vielleicht wird der § 33 ja mal gestichen,

    und unsere StVZO an Europa angepasst.


    ...

  • Und wohin lenken die Reifen, wenn sie da frei herumflattern ?

    Ein Schlagloch, und die Fuhre fliegt zur Seite weg, oder wie ?

    Vorsicht ! Beiträge können Ironie und Sarkasmus enthalten. Sie sind für seichte Gemüter und zu nah am Wasser gebaute Menschen nur schwer zu ertragen. :heuldoch:

  • Hallo,


    die Technik funktioniert genau so, wie beim KAT.


    Das Fz wird geschleppt.

    Lenkt die Schere horizontal aus, lenken die Reifen in Richtung Horizontalverschiebung über die Achschenkelbolzen.

    Funktioniert überall auf der Erde.

    Sogar in Deutschland.

    Nur in Deutschland braucht es eine Ehrenrunde über das StVA.




    Beim A-170 sitzt die Schere nur andersrum.


    Hinten am KAT werden zwei Bolzen benutzt,

    und vorne am A-170 sitzt ein Kugelkopf.


    Das ist etwas Kräftefreundlicher für das Fahrgestell vom Mercedes.

    Der KAT darf 3'000 kg ungebremste Anhängelast ziehen.



    ...

    Mitglied der Jupiterhilfe e.V.i.G

    3 Mal editiert, zuletzt von TDV ()

  • Beim A-170 sitzt die Schere nur andersrum.


    Hinten am KAT werden zwei Bolzen benutzt,

    und vorne am A-170 sitzt ein Kugelkopf.

    Moin,

    irgendwie glaube ich, daß das nicht funktionieren wird.

    In einer Kurve ziehst du den A dann erst einmal nach Außen statt in die Kurve rein.

    Und wenn er dann rum kommt, dann muß ganz schnell eingelenkt werden. Unter Umständen reicht dann der maximale Lenkradeinschlag nicht aus. Dann ziehst du den quer über die Straße.

  • Ich habe mir das mal in Frankreich bei einem Camper angeschaut.

    Der hatte einen kleinen Toyota an einem Wohnmobil hängen.

    Die Schere wurde am Toyo befestigt und die Kupplung hing wie immer am Womo.

    Das ganze war übrigens gebremst über Seilzug zum Bremspedal vom Anhängerfzg.

    Beleuchtung klassisch über Stecker und Kabel wie beim Anhänger.

    Spezielle Technik ist demnach gefordert.

    Das System hatte der in England gekauft.

    Ich habe einmal auf der Autobahn in der Pfalz ein solches Gespann mit deutschen Kennzeichen (aus der Gegend) gesehen.

    Ob legal oder nicht, kann ich nicht sagen.

    Die Anhängerschere andersrum zu nutzen würde ich auch bezweifeln, lasse mich aber gerne überzeugen.

  • Hallo,


    wegen der Hinweise auf GB nachfolgend die Zulassung des Englischen Transportministeriums:


    The information contained in this document relates solely to the construction requirements for vehicles.

    Readers should ensure that they are aware of, and comply with, all relevant requirements on other aspects of vehicle use

    (driver licensing, vehicle excise duty, insurance etc).



    What is an A-frame?

    An A-frame is a frame (shaped like an A) which is attached to the front of a vehicle (eg a car) to provide an attachment

    that allows the vehicle to be towed behind another vehicle (eg a motorhome).

    The department’s view of the legal position in Great Britain (GB) is outlined below.

    Type approval of an A-frame

    Type approval of most new trailers became compulsory on 29 October 2012.

    However, the A-frame itself is neither a vehicle nor a trailer, and is therefore outside the scope of type approval.


    Legal issues

    When an A-frame is attached to a vehicle (eg a motor car) we consider the A-frame and car temporarily become a single unit.

    When towed by another motor vehicle (eg motorhome) we believe that this single unit is,

    for the purposes of its construction, treated in GB legislation as a trailer.

    As a consequence, the car and A-frame are required to meet the technical requirements for trailers when used on the road in GB.

    These requirements are contained within the Road Vehicles (Construction and Use)

    Regulations 1986 (SI 1986/1078) as amended (C&U) and the Road Vehicles Lighting Regulations 1989 (SI 1989/1796) as amended (RVLR).

    It is important that the towed vehicle (car and A-frame assembly) braking system complies with the legal requirements.

    Regulations 15 of C&U set out the technical requirements for the braking systems of motor vehicles,

    first used on or after 1 April 1983 and for trailers manufactured on or after 1 October 1982.

    The minimum braking efficiencies, including those applying to the combination of the towing vehicle and the trailer, are set out in Regulation 18.

    Subject to certain age exemptions, (the technical requirements for older vehicles are set out in Regulation 16) the regulation requires the braking system to comply with the construction, fitting and performance requirements of European Community Directive 71/320/EEC along with its various amending directives. Alternatively the braking system can comply with the corresponding UNECE Regulation No.13.09. Regulation 86A of C&U, regarding the use of a secondary coupling, also applies.

    Trailers having a maximum laden weight not exceeding 750kg are not required to have brakes fitted. However, if the trailer (regardless of mass) is fitted with a braking system, then all brakes in that system must operate correctly and efficiently. This means that the braking systems of small ‘microcars’ (under 750kg in weight) must still operate, even when the vehicle is being towed. Unless the vehicle is broken down, when C&U makes special provision.

    Regulation 18 of C&U requires the braking system to be maintained in good and efficient working order.

    Where a remote device is used to actuate the brake pedal of a trailer (including a car and A-frame assembly),

    the actuation device must be properly designed to ensure that the braking performance of the towed vehicle

    is suitably controlled to ensure the safe and stable braking of the vehicle combination (the towing vehicle and the trailer).

    Modern vehicles may be equipped with a range of advanced safety features such as advanced emergency braking (AEB),

    electronic stability control (ESC), regenerative braking etc.

    These technologies may render the vehicle unsuitable for use with an A-frame.

    Since 1 October 1988 inertia braking systems have been required to allow a trailer to be reversed by the towing

    vehicle without imposing a sustained braking drag. Devices used to fulfil this requirement must engage and disengage automatically.

    This applies to A-frames that employ inertia overrun technology.

    Other provisions from Regulation 15 and Regulation 86A of C&U require the fitting and use of a secondary coupling system

    in which the trailer is stopped automatically if the main coupling separates whilst the combination is in motion.

    Alternatively, in the case of trailers up to a maximum mass of 1500kg,

    the drawbar must be prevented from touching the ground and the trailer able to retain some residual steering.

    Users should consult both the vehicle manufacturer and the manufacturer of the A-frame device to ensure that

    all the requirements of the regulations can be met.

    Whilst being towed, A-frame and car ‘units’ are subject to the relevant requirements (for trailers) given in RVLR,

    including the use of triangular red reflectors to the rear.

    There are also requirements for the display of the appropriate number plate on the rear of the towed ‘unit’.


    Use of A-frame outside UK

    The views expressed above are only applicable for the UK.

    We understand that these view are not shared in other European countries and we would not recommend

    use of an A-frame outside the UK without some investigation of the rules that apply in the relevant country.

    We are unable to comment on, or enter into correspondence on,

    the situation in other countries as this will be governed by their domestic laws, together with the Vienna Convention.

    We would remind users that the views expressed above relate solely to the technical requirements for

    a motor vehicle when being used with an A-frame.

    Users should satisfy themselves that they comply with all other aspects of road traffic law that may apply

    whether the towed vehicle is viewed as a trailer or as a motor vehicle.


    Contact information

    If you require any further information, contact the International Vehicle Standards Team at:

    International Vehicle Standards

    Department for Transport

    Zone 1/34, Great Minster House

    33 Horseferry Road, London, SW1P 4DR

    Email: ivs.enquiries@dft.gov.uk


    -----------


    Soweit die Verlautbarung von der Englischen Zulassungsbehörde.

    Solange es noch keinen Brexit gibt,

    könnte man so ein System in GB einbauen und zulassen.

    Dann in Deutschland umschreiben.


    Nach dem Brexit geht das wohl nicht mehr.



    ...

  • So eine Vorrichtung habe ich vor Jahren mal gebaut.

    Natürlich nur für Borgwardse. Aber dafür passend an jeden B 2000.






    Rund um die Scheune muss ich immer mal rangieren. Wenn ich frei habe, müssen die Kumpels arbeiten, also muss es alleine gehen.


    Und, Quakfrosch, google doch einfach mal den Begriff "Nachlauf". Und dann geh`mal in `nen Supermarkt, und sieh dir die Räder der Einkaufswagen an.

    Vielleicht verstehst du dann, warum die Autos dem Zugfahrzeug folgen.


    Gruß Jozi.

  • Das mit dem Nachlauf geht sicher

    Wo sollen sie denn auch hin die Räder die haben eh kein Geld und keinen Führerschein ( Mein Standartspruch in der Firma )

    Früher wurden Mobilbagger auch so umgesetzt ( Der Ausleger natürlich auf der Pritsche des Zugfahrzeugs fixiert ) Obwohl ich mir nicht sicher bin ob er ne Zwangslenkung hatte .


    Mir gefallen die hier gezeigten Konstruktionen jedenfalls :top:


    Gruß Götz

  • Solange es noch keinen Brexit gibt,

    könnte man so ein System in GB einbauen und zulassen.

    Dann in Deutschland umschreiben.

    Das ist zumindest der europäische Gedanke (Harmonisierung der Vorschriften, Abbau von Hemmnissen).

    Allerdings gibt es da ein Reihe von nationalen Einschränkungen (bei uns fahren ja auch die die Mega-Liner wie in Schweden üblich).

    Du könntest natürlich vorm EuGH klagen, dort wird man klären können, ob das derzeitige Verbot in D rechtens ist.

    Aber das wäre der maximale Aufwand.


    Gruß


    Peter

  • Hallo,


    man muß StVO und StVZO trennen.


    Die StVZO gilt für Ausländer nicht.


    Deswegen kommen die Holländer hier zur Zuckerfabrik und laden 48 to GG.

    Nordzucker läd aber nur 40 to.

    Also kommt bei 3 LKW immer ein Sattelzug mit Ladeband mit.

    Die werden alle auf 40 to beladen.

    Anschließend Abfahrt zum örtlichen Schützenplatz.

    Die Ladung von Fz Nummer 4 wird auf die drei anderen umgeladen.

    Dann gondeln 3 LKW mit 48 to nach Holland,

    und das Fz mit dem Überladeband wird zum zweiten Mal von Nordzucker befüllt.


    So sparen sich die Holländer eine Fuhre von Hannover nach Amsterdam bei gleicher Frachtmenge.

    Entsprechend billiger können die dann Fleisch produzieren.


    Und so fahren die GB und US - Fahrzeuge hier völlig legal mit dem "A-Frame".


    Da wäre es wohl an der Zeit den § 33 zu streichen.


    ...

  • Deswegen kommen die Holländer hier zur Zuckerfabrik und laden 48 to GG.

    Moin,

    das sieht die BAG aber völlig anders, ich hatte erst letzte Woche in einer Schulung einen BAG'ler dabei der uns viele Geschichten erzählt hat.

    Die ziehen regelmäßig die Holländer hinter der Grenze raus, wenn sie aus NL kommen, und lassen dann abladen.

    Mittlerweile gibt es Waagen in der AB die den laufenden Verkehr wiegen.

    Hier gelten 40 to, egal welche Farbe das Kennzeichen hat.

  • Hallo,


    na, siehe da, es steht nicht in der STVO.


    Die 48 to der o.g. Holländer ist demnach zulässig.

    (Weil ja die StVZO für Ausländer nicht gilt.)


    Wenn sich die Holländer die Genehmigungsgebühren sparen wollen,

    steht das auf einem anderen Blatt.



    ...

  • Die StVO bezieht sich zwar auf die Gewichtsangaben der StVZO, dass bedeutet aber nicht das ein FZG welches nicht der StVZO entsprechen muß automatisch freie Fahrt hat.

    In NL dürfen die Gigaliner auch 60 to haben, hier in D aber nur 40 to.

    Aber du kannst gerne den nächsten BAG'ler darauf ansprechen oder direkt bei der BAG anrufen.

    Bei Ladungssicherung gelten ja auch die nationalen Vorschriften, auch wenn der ??? in seinem Land einen Jutesack zur Sicherung nehmen kann.

  • Unsere Fahrer (Linde Gefahrgut Flüssig Sauerstoff,Stickstoff und Argon) bekommen ihre Papiere an der Waage nur ,wenn sie unter 40.000 kg wiegen.

    Die Dänen (AGA) bekommen auch nur 40.000 kg.Auch wenn sie in Dänemark 44.000 kg wiegen dürfen.

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