Naja... Autos vielleicht nicht Aber der Polo hat schon ganz andere Sachen abgeschleppt ;-)
Das ist eine Schleppachse ähnlich der von Fux gezeigten. Stammt aus den 60ern und hat zwei U-förmige Aufnahmen für die Vorderachse. Vermutlich damals fürs Abschleppen von Fahrzeugen mit Drehstab-Vordeachse (Käfer, Bus, Typ 3 usw.) verwendet.
Außerdem verwende ich die Teile nur fürs Abschleppen, d.h. kürzere Entfernungen und geringere Geschwindigkeit (und nicht für das Schleppen über größere Entfernungen). Da ist das mit der ungebremsten Anhängelast bei vorsichtiger Fahrweise nicht so schlimm.

PKW im Schlepp
- TDV
- Erledigt
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Hallo,
höchstwahrscheinlich war die Polizeiaktion illegal.
Die STVZO samt der klaren Regelung des §33 gilt nur für inländische KFZ.
Die Deichsel weist eine Auflaufeinrichtung auf, und auf der englischen Seite sieht es auch so aus als würde die Bremsanlage des geschleppten Autos angesteuert. Damit fällt die Begründung "Bremsüberlastung" weg.
Grundsätzlich gelten die Zulassungsvorschriften des Herkunftslandes:
http://www.svr.nomos.de/?id=1496
Die STVO zieht zwar auch für Ausländer, aber das Gespann war ja nicht grundsätzlich betriebsunsicher (§23 STVO),
vorausgesetzt die Auflaufbremse war angeschlossen und funktionsfähig.Weil ja nun Polizisten keine Ingenieure sind, haben sie leider die in GB übliche Bremsansteuerung vom Zugfahrzeug
auf das Schleppfahrzeug unterschlagen.
Wenn sich der Brite einen vernünftigen Rechtsanwalt nimmt, wird das zuständige Amt ziemlich alt aussehen.
Es war ja einwandfrei eine Auflaufbremse - mit Handbremshebel und eingehängtem Abreißseil.
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Vielleicht solltest Du das ganze mit Deinem Eigenbau einfach mal ausgiebigst selber testen. Inklusive Teilnahme an Verkehrskontrollen und ähnlichem.
Du kannst uns ja auf dem laufenden halten was Du da so erlebt hast. Und es wäre bestimmt interessant zu erfahren wie das Ergebnis der Aussage "Ihre Aktion ist jetzt illegal!" bei einer gegebenenfalls stattfindenden Begegnung mit kontrollierenden Beamten aussieht. -
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Den habe ich am Montag, in Bayern auf der Autobahn, wohl auch überholt.
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Hier mal was juristisches zum Nachlesen:
http://www.polizei-repetitorium.de/VSA/VSA_Theorie/
Fazit: PKW als Anhänger für Deutsche nicht erlaubt.
Bei Ausländern nur, wenn sie eine entsprechende Bescheinigung vorweisen können.;-)
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Hallo,
die Lehrgangsunterlagen der Polizei sind ja ziemlich ausführlich.
Alles mögliche wird beleuchtet.
Wichtig für den Briten ist aber nur der folgende Satz:
Zit.:"
Sollte der (Ausländische)Fahrzeugführer/-halter eine (Ausländische)Bescheinigung mitführen, welche den Anhängerbetrieb zulässt,
ist dies auch in Deutschland nicht zu beanstanden!"
Das bestätigt meine Rechtsauffassung.
Die Worte in Klammern sind von mir zur Verdeutlichung hinzugefügt.
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Moin,
die Sache hat bei Licht betrachtet ja noch EU-Sprengstoff.
Das hatte ich bisher noch gar nicht 'gecheckt'.
Also auch hier ein Evolutionsprozess.
Der § 33 STVZO benachteiligt Deutsche Autofahrer in der EU.
Also ein Diskreminierungstatbestand.
Da können findige Juristen ja vielleicht die Streichung vom § 33 erwirken ?
Das könnte dann ja einigen Fahrzeug-Verbringern helfen.
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Hallo,
mit dem Projekt 'Schleppschere mit Frontkupplung' am A170 habe ich wohl in ein Wespennest gestochen.
Heute kam eine e-mail von Mercedes-Benz.
Ich möge doch bitte meine diesbezüglichen Patent- und Gebrauchsmusterschutzunterlagen schicken an:
Mercedes-Benz Customer Assistance Center Maastricht N.V. Gelissendomein 5, 6229 GK Maastricht , Netherlands.
Man würde es dann in der Entwicklungsabteilung weiter bearbeiten.
Also Nachhilfe für MB war eigendlich gar nicht beabsichtigt.Ich wollte auch nie in die Konstruktion von PKW's einsteigen.
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Vielleicht interessant:
"Demco Towbar"
Ich weiß leider nicht, wie man einen Link einstellt.
Salut
Konrad
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Link einstellen ist trivial: Kopieren und Einfügen, Speichern.
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Und wann folgt das Video?
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Das krasseste, was ich vor vielen Jahren auf der A3 bei Limburg sah, war ein amerikanisches WoMo der Reisebus-Klasse mit einem Toyota-Bus an der Schleppschere. Dahinter hing noch ein Anhänger der Obi-Klasse.
Können kann man viel, nur dürfen darf man halt nicht alles.
Mal nach ganz langer Zeit wieder hochkramen, denn nun fiel mir das dazugehörige Bild wieder in die Hände.
Gruß
Peter
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Wieso ? Passt scho,, Saug Passung,,
Türen sind doch gesichert.
Ramboduck
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Und wann folgt das Video?
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