neues aus Heikendorf???

  • Hallöle,

    Ich finde es witzig, wenn man alles weiß, es dennoch zu hinterfragen.

    In vielen anderen Post war ich oft deiner Meinung, aber was du hier immer alles hinterfragst oder in Frage stellst oder 15 x hinterfrsgst, es muss doch mal gut sein ...

    nein, das ist nicht so. Ich frage, weil ich es eben nicht weiß.

    In diesem letzten Fall habe ich nach den KONSEQUENZEN gefragt. Daß der Herr Flick eine grüne Sammler WBK hat, das hatte ich erst gestern gelesen.

    Da die Information laut Spiegel-Reporter von einer Amtsperson stammte, denke ich daß das schon den Tatsachen entspricht. Ich glaube nicht, daß ein Amt es sich gefallen lassen würde gänzlich falsch zitiert zu werden.

    Wenn ich ´mal wiederholt nachfrage, dann wird es wahrscheinlich daran gelegen haben, daß ich vielleicht meine Eingangsfrage nicht richtig, evtl. mißverständlich gestellt hatte. Sorry, da bitte ich um Verständnis und Langmut.

    Andererseits kann es auch sein, daß ich auf eine konkrete Frage keine sachdienliche Antwort bekommen habe, oder mit Meinungen geantwortet worden war, welche wiederum keine Fakten erbracht haben und dazu manchmal auch einer Prüfung nicht stand halten konnten.

    Im Grunde hat mein Fragen einen sokratischen Hintergrund.

    Mich wundert manchmal wie wenig hinterfragt wird.

    Ich weiß schon die Fragerei kann nerven und kann unbequem sein.

    Leider bin ich halt der Überzeugung, daß es halt Fragen braucht um Antworten zu bekommen.

    Oder wie es einfacher, aber genauso präzise mein alter Lehrmeister gesagt hat: Wer ned fragt bleibt blääd.

    Er hat vor allem im falschen Land gesammelt, ich denke in England wäre er mit der Sammlung nicht schlecht aufgehoben gewesen...


    Hierzulande ist man, denke ich, schon beim Verfassungsschutz vorne auf der Liste, wenn man ein originales WH-Kettenkrad hat...

    Nur zur Erinnerung:

    Das LKA Berlin war bei Herrn Flick wg. Nazi-Kunst und nicht wg. Panther und sonstiger Militärtechnik.



    Servus der murkser

  • Hmmm

    Meinst du nicht das die Fragen kaum ein aussenstehender beantworten kann? Halbwissen ist immer gefährlich klar ,bringt keinen weiter. Wollen wir nicht gemeinsam abwarten was passiert? Ändern können und wollen wir es nicht.


    Oder wir treffen uns alles mal bei mir und ich feuere die TFK250 an und wir essen mal lecker Erbseneintopf

  • Hallöle,


    ja das war auch eine meiner "frühen" Fragen in diesem Zusammenhang hier:


    Weil ich da so gar keine Ahnung davon habe, hatte ich gehofft daß wenigstens in diese "WBK-was-wenn" Frage jemand etwas konkretes wissen könnte.

    Ist aber alles scheinbar sehr kompliziert.


    Thomas: Sehr guter Plan: Abwarten, Bierle trinken, Erbsensüpple löffeln und den Herrgott ein´guten Moh´sein lassen :bier:

    Aber ned rumspekulieren, Stimmung in diese und jene Richtung machen, ohne irgendwas wirklich g´scheit´s zu wissen.


    Servus der murkser

  • @ Murkser - Du hast doch aus dem Spiegel vom 14.06.21 ziitert, dass ein Ordnungsamtsmensch aussagte, Herr Flick hätte eine grüne WBK aus den 70er Jahren mit angemeldetem Altbesitz.


    Damit ist doch eigentlich alles klar. Vor 1972 und den weitreichenden Waffenrechtsverschärfungen (Stichwort RAF) war im Bereich Langwaffen mehr oder weniger alles "frei".


    Mit in Kraft treten des "neuen" WaffG wurden diese Waffen meldepflichtig und waffenbesitzkartenpflichtig. Damals wurde für praktisch alles (u.a. auch Vollautomaten wie MP oder Sturmgewehr) großzügig eine WBK für sog. Altbesitz ausgestellt.
    Für die Vollautos wurden später immer weitergehende Verschärfungen eingeführt, aber "enteignet" wurde m.W. niemand, der sich an die Melde- und Aufbewahrungspflichten hielt.


    Und geerade aus der Zeit vor 1972 befinden sich vermutlich noch Millionen von Waffen auf Dachböden, in Kellern oder Nachttischschubladen, die entweder bewusst oder unbewusst nie gemeldet wurden. Auch, wenn melden ja bekanntlich frei machen soll...

  • Einfaches konstruiertes Beispiel: Als Schüler hat man mal ein altes Bundeswehr-Fallmesser geschenkt bekommen oder von seinem Taschengeld gekauft.

    Es liegt dann da irgendwo im Schrank und plötzlich, nach der Waffenrechtsreform, ist das ein verbotener Gegenstand und man wird, ohne was aktiv getan zu haben zu einem Straftäter. Wer guckt schon regelmäßig ins Waffengesetz und seine Kommentare, wenn er nicht davon ausgeht, eine Waffe zu besitzen...

    Geht noch einfacher.

    Ich hatte mir zum 18. Geburtstag ein Butterflymesser gegönnt und das im Prinzip wie ein Taschenmesser benutzt.

    Wenige Jahre später war das Messer illegal. (Und hat mir für (offiziell) 5 Jahre einen unschönen Eintrag in das (normale) polizeiliche Führungszeugnis gebracht. Von der heftigen Geldbuße spreche ich noch gar nicht und dem (illegalerweise) bis vor wenigen Jahren immer noch existierenden Eintrag auch nicht.):daumenrunter:


    Gruß, Eve

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Noch bessser. Wer hat noch ein G3 oder G36 Magazin zuhause?


    Das gute Stück ist jetzt nämlich jetzt und ab 01.09.21 ein Verstoß gegen das Waffengesetz und wird genauso geahndet als ob du eine komplette Knarre zuhause hast.

    "Banning Guns because criminals have too many ist like castrating yourself because your neighbor has too many kids!"
    (Clint Eastwood)

    Einmal editiert, zuletzt von Sergeant ()

  • Es sei denn, Du hast die Magazine natürlich schon vor 2017 besessen und meldest sie jetzt noch vor dem Stichtag bei Deiner Waffenrechtsbehörde an, viele Ämter haben ein Formblatt zum download - dann bleibt alles beim Alten und die Magazine stellen keinen Verstoß dar. Klingt komisch, is aber so...

  • Es sei denn, Du hast die Magazine natürlich schon vor 2017 besessen und meldest sie jetzt noch vor dem Stichtag bei Deiner Waffenrechtsbehörde an, viele Ämter haben ein Formblatt zum download - dann bleibt alles beim Alten und die Magazine stellen keinen Verstoß dar. Klingt komisch, is aber so...

    Wenn man die Dinger aber mit dem Hammer platt kloppt braucht man die aber nicht mehr anmelden :/

    Oder brauche ich dann ein Plattkloppzertifikat ?


    Gruß


    Dietmar :barett-bor:

  • Hallöle,


    Danke dir jaeger7-de,

    ich denke die Ausführungen von dem Herrn vom Ordnungsamt sind recht konkret:

    "Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes Kreis Plön war im Juli 2015 dabei, als das Landeskriminalamt (LKA) in den frühen Morgenstunden die Villa des Angeklagten F. inspizierte. Er kontrollierte damals die 65 Waffen, die F. in den Siebzigerjahren registrieren ließ: Sind alle vorhanden, sind sie sicher verwahrt?"


    "F. sei Eigentümer einer sogenannten grünen Waffenbesitzkarte, die ihn dazu berechtige, als Sammler Waffen aus einem »Altbesitz« aufzubewahren, Munition allerdings nicht. Auch damit zu schießen, ist ihm verboten."


    Nun gut "Siebzigerjahre" ist dehnbar, aber im unteren Absatz steht eigentlich eindeutig, daß Munition und Schießen nicht erlaubt sind.

    Mit welchen Konsequenzen hat der Waffenbesitzer nun vermutlich zu rechnen, wo doch 1000 Schuß Munition auch festgestellt worden sind?


    Geht das ab mit "passt schon macht ja nix", oder der Böse muß allen Beschäftigten vom Ordnungsamt Plön ein Steckerleis spendieren, oder wird er seine WBK los und muß i.d. Folge die Waffen abgeben oder verkaufen, oder wird er verurteilt zu 50 Jahren schweren Kerkers mit einem Fasttag täglich?

    Gibt es für solche Fälle einen festen Sanktionskatalog oder wird das verhandelt?

    Wenn da niemand eine Idee hat, macht´s ja auch nichts. ´S würd´mich halt interessieren.


    Ja ist mir schon klar, ich nerve schon wieder :pfeif:


    Servus der murkser

  • Ja und nee,die machen bei Kriegswaffen immer nen Prozess.

    Das Ordnungsamt kann aber nur Owis verteilen oder eben an

    andere melden, die dann zb einziehen.

    Der allseits bekannte Pulverkurt bekam 3,5 Jahre für 100kilo

    Sprengstoff und scharfe MGs und dergleichen.

    Die Gesetze werden schärfer und auf den Papier ist Ruhe im Land,

    die wissen aber meist selbst nicht wie das alles zu kontrollieren und

    zu verwalten haben.Die haben nur wenig Spielraum was nur eine Owi

    bringt oder was vor Gericht muss.Wenn man jetzt so ne Strafe vor Gericht

    für son olles Messer mit dem vergleicht, was der Pulverkurt alles hatte,

    ist er noch gut bei weg gekommen.Vor Gericht zählen nicht nur blöde

    Paragrafen, wie es das Ordnungsamt anwendet,sondern auch andere Dinge

    und etwas gesunder Menschenverstand.

    Da der Herr Flick vermögend ist,wendet man wohl andere Tagessätze

    an,was auch mit zum Verhandeln gehört und ein Ordnungsamt in der

    Form nicht entscheiden kann.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • einmal aufgrund dieses Berichtes:

    https://www.ndr.de/nachrichten…l-begonnen,panzer652.html

    Zitat:

    Gerichtssprecher Markus Richter sagte am Freitag: "Die Kammer meint, dass zurzeit drei der vier als Kriegswaffen bezeichneten Gegenstände nicht einsatzfähig sind und auch nicht mit entsprechendem Aufwand wieder hergestellt werden können." Bei dem in Heikendorf abtransportierten Panzerkampfwagen, dem Torpedo und einem Mörser vom Kaliber fünf Zentimeter gehe es wahrscheinlich "nicht um Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes, weil diese nicht mehr als solche einsatzfähig seien", so das Gericht.

    Anders könnte es bei der Flugabwehrkanone aussehen. Die könnte nach Auffassung der Kammer noch funktionsfähig sein. Die Verteidigung sagte aber, es gebe dafür keine Munition. Die müsse erst angefertigt werden und das wäre unverhältnismäßig teuer.


    und dem Beitrag #150 aus diesem thread:

    auch hier ein Zitat:

    Der Panzer habe nur noch museale Funktion, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg am Donnerstag


    schönen Gruß...Stefan

  • Wie schon nal geschrieben... beide Seiten suchen einen "Kompromiss" ... die der Staatsanwaltschaft weil die damalige Aktion völlig überzogen war, die der Verteidigung weil auf der anderen Seite tatsächlich Sachverhalte "zu Buche" stehen, die nach Gesetzeslage nicht hätten sein dürften. Das das ganze dann noch vor DEM historischen Hintergrund steht macht es zu einem Minenfeld fpr alle Beteiligten...


    Jens

  • Es sei denn, Du hast die Magazine natürlich schon vor 2017 besessen und meldest sie jetzt noch vor dem Stichtag bei Deiner Waffenrechtsbehörde an, viele Ämter haben ein Formblatt zum download - dann bleibt alles beim Alten und die Magazine stellen keinen Verstoß dar. Klingt komisch, is aber so...

    Das Problem ist aber der "Normalo" der selber keine Waffen hat und das Gekaspere um das Waffengesetz gar nicht mitbekommt ab dem 01.09.2021 zum Straftäter wird weil er ein altes G3/G36 oder was auch immer für ein Landwaffenmagazin über 10 Schuss besitzt. Ich denke das an die ganzen Battle Display Darsteller oder Teilesatz Besitzer. Wobei der Teilesatz auch wieder illegal geowrden ist.

    "Banning Guns because criminals have too many ist like castrating yourself because your neighbor has too many kids!"
    (Clint Eastwood)

  • Das Problem ist aber der "Normalo" der selber keine Waffen hat und das Gekaspere um das Waffengesetz gar nicht mitbekommt .....

    da stimme ich dir zu, hab hier ja auch erst gelernt dass eine Pistole als Bodenfund, selbst wenn sie kaum noch als solche zu erkennen ist darunter fällt.

    Woher soll das jemand wissen wenn er beim Garten umgraben auf so etwas stößt? :schulterzuck:

  • Ja, dass ist ja das "nette" an der Sache...wobei der rostige Gartenfund, den man als Kuriosität aufhebt sicher anders "bewertet" wird wie das erwähnte Butterfly, dass man mangels Info aus Tradition weiter als Taschenmesser herumträgt. Oder auch so Gimmicks wie klappbare Cuttermesser mit Einhandbedienung und Feststellung. Selbst wenn Du Handwerker bist darfst Du die ausserhalb der Baustelle nicht in der Hosentasche herumtragen... wird als "Führen eines verbotenen Gegenstandes" gewertet...


    Jens

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