Moin,
Heute Vormittag war ich mit unserem PKW bei der Dekra. Bei der Gelegenheit mit dem Prüfer über die Anhängerkupplung an meinem Wolf gesprochen.
Der meinte das die Kupplungen seit etwa 15 Jahren nicht mehr im Fahrzeugschein eingetragen werden müssen, vorausgesetzt es ist ein Typenschild an der Kupplung.
Vor ein paar Wochen hatte ich einen Prüfer bei TÜV Nord danach gefragt. Und der war sich ganz sicher das die Eintragung im Fahrzeugschein Pflicht sei.
Dazu gäbe es bei Mercedes ein Freigabe Schreiben über die Lasten, damit dann zum Strassenverkehrsamt und dort erfolgt dann die Eintragung.
Seltsam das es da unterschiedliche Auffasungen gibt...
Wie habt Ihr das gehandhabt?
Grüße Klaus