Hat mir jetzt doch keine Ruhe gelassen.
Und Gandalf hat meiner Meinung leider Recht...
Dann werd ich für meinen sobald es wieder möglich ist das H beantragen...
Grüße
Adrian
Hat mir jetzt doch keine Ruhe gelassen.
Und Gandalf hat meiner Meinung leider Recht...
Dann werd ich für meinen sobald es wieder möglich ist das H beantragen...
Grüße
Adrian
Hallo Adrian,
Gandalf hast nicht nur Deiner Meinung nach Recht, sondern er hat wirklich recht.
Aber, H-Kennzeichen musst Du für den Anhänger nicht beantragen da das Zugfahrzeug zählt und nicht was hinten dran ist, so habe ich mal die Antwort auf diese Frage erhalten. Um aber auf Nummer sicher zu gehen würde ich das Zugfahrzeug bei Toll-Collect registrieren lassen. Du bekommst dann zwar eine Antwort das Du registriert bist, aber es noch keine Anerkennung Deiner Mautfreiheit bedeutet sondern diese dann bei einer Kontrolle festgestellt wird. Zumindest ist das bei meinem 1017 so gelaufen.
Selbstverständlich kannst Du Dich aber nochmals bei Toll-Collect schlau machen, Du bekommst auf eine E-Mail-Anfrage sogar eine Antwort. Kann ja sein das sich die Rechtslage mit dem Zugfahrzeug geändert hat.
Gruß Lars
Grüß dich Lars,
danke für deine Info.
Auf der HP von Toll-Collect sind die Mautbefreiungen aufgeslistet.
Für "Oldtimer" gibt es die Mautbefreiung.
https://www.toll-collect.de/de…reiung/mautbefreiung.html
Allerdings keine Aussage zu Anhänger bzw. wenn ich die 7,5t im Gespann überschreite...
Ich habe an Toll-Collect mal eine Anfrage gestellt, bin mal gespannt.
Sobald ich Antwort habe melde ich mich wieder.
Grüße Adrian
Aber, H-Kennzeichen musst Du für den Anhänger nicht beantragen da das Zugfahrzeug
zählt und nicht was hinten dran ist, so habe ich mal die Antwort auf diese Frage erhalten.
Um aber auf Nummer sicher zu gehen würde ich das Zugfahrzeug bei Toll-Collect
registrieren lassen.
Genau an dieser Frage mit dem Hänger scheiden sich glaub ein bissl die Geister.
Ich hab schon sowohl Aussagen gelesen wie "der Hänger muß auch H-Kennzeichen
haben" als auch "es reicht, wenn das Zugfahrzeug H hat".
Und wenn ich mir das Formular von TC so anschaue, kann man da nur Fahrzeuge
> 7,5to als mautbefreite Fahrzeuge registrieren lassen - da alle drunter ja eh
nicht Mautpflichtig sind...? Bei deinem 1017 ist die Sachlage vmtl klar.
Hast du deinen Mog auch registrieren lassen? Und vor allem, wie?
Hallo Gandalf,
nein er ist nicht registriert, da noch nicht zugelassen. Mit dem alten Mog habe ich nie ein H-Kennzeichen gehabt bzw. auch nie einen Anhänger auf mautpflichtiger Straße gezogen.
Mal schauen ob ich das Schriftstück von Toll-Collect in meinem Durcheinander wiederfinde in welchem vermerkt ist das das Zugfahrzeug maßgebend ist.
Ich warte jetzt mal ab was Adrian berichtet und werde dann irgendwann nachziehen.
Als Anmerkung. In der Registrierung für die Mautfreiheit gibt es ein Feld in dem Anhänger eingetragen werden können. Ob dies bei sporadischer Verwendung zur Anwendung kommt, damit habe ich mich noch nicht beschäftigt.
Gruß Lars
Hallo in die Runde,
habe heute einen Rückruf auf meine Mailanfrage von einer sehr netten Dame von TollCollect erhalten!
Also...
Fahrzeuge < 7,5t, also max. 7,49t sind unabhängig vom H-Kennzeichen von der Maut befreit.
Fahrzeuge und Gespanne, > 7,5t, Zugfahrzeug H-Kennzeichen, für Privat- und Freizeitfahrten sind auch von der Maut befreit.
Von einer Registrierung hat Sie nichts erwähnt.
Ich hoffe euch etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Habe die Infos leider nicht schriftlich... daher darf jeder für sich entscheiden
Ich werde daher meinen Anhänger nicht als H zulassen..,
Grüße
Adrian
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