neu veröffentlichte Klarstellungen für Zusatzleuchten

  • Moin,


    zu meinem neuen Job gehört das stöbern in Gesetzestexten bzw. neuen Veröffentlichungen zur Gesetzten.

    Im Verkehrsblatt wurden gestern 1-2 Sachen veröffentlicht, die für den einen oder anderen nicht uninteressant sein dürften, wenn sie mit der Rennleitung oder der technischen Abnahme wieder diskutieren müssen:


    - allgemein wurde nun klar gestellt (Der offizielle Text für die folgenden Information heißt sogar "Klarstellung")


    Zitat:

    Ergänzend zu den Vorschriften gemäß §49a StVZO gilt: "Abgedeckte lichttechnische Einrichtungen nach §52 StVZO (Anmerkung: z.B. gelbe/blaue RKL)an Kraftfahrzeugen nach §23 StVZO (Anmerkung: anerkannte Oldtimer), deren Abdeckung während der Fahrt nicht entfernt werden kann und die gegen Verlust gesichert ist, gelten als nicht vorhanden."

    Zitat Ende


    Ich denke das hätte in der Vergangenheit schon manche Diskussion vereinfacht: Verweis hierfür auf das Verkehrsblatt 2020/1 S.9



    Aber auch Einschränkungen für "normale" KFZ wurden klar gestellt. So sind gelbe RKL nur noch zulässig gem. § 52 StVZO. Es kann sich nicht (mehr) darauf berufen werden, dass die RKL eine EU-Zulassung hat.


    Die Verwendung von gelben "Blitzern" scheint mir (wenn ich den Text richtig verstehe) komplett verboten und nur noch für Fahrzeuge mit zugelassener blauen RKL als Ergänzung zulässig (also Polizei und Feuerwehr). Die Länder können eine Ausnahme genehmigen, wenn eine (rechtmässige) gelbe RKL nach hinten durch eine geöffnete Heckklappe verdeckt werden sollte (gelbe Engel?). Auch hier Verkehrsblatt 2020/1 S.9


    Was sagt da denn unser Lorenz dazu?


    Vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen.

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Unser Lorenz sagt "da machen wir uns keinen Kopf, Hauptsache wir sind gut zu sehen" hmmm

    Was die gelben "Blitzer" betrifft, die haben bei uns mehrere Fahrzeuge, speziell die größeren weil die RKL beim Arbeiten mit dem Schiebeplateau auch von hinten oft nicht zu sehen ist. Aber wie da die Rechtslage ist... keine Ahnung.

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Nur gelbe Lampe gibt es nicht, die ist nur in Verbindung mit rot/weiss Markierungen zulässig.

    Gelbe Blitzer ( mit Hauptstrahlrichtung nach vorne oder hinten ) waren immer schon nur mit

    Ausnahmegenehmigung zulässig.

    Bei blauen Blitzern ist das Bundeslandabhängig, z.B. RLP nur nach vorne, hinten nicht zulässig.

    NRW blau und gelb hinten bei FZ 04 und 18 ( Feuerwehr- und Kat.-Schutz ) nur bis 15 km/h

    zur Absicherung.


    Fast alle Fahrzeuge mit gelben Blitzern vorne oder hinten sind somit ohne gültige Betriebs-

    Erlaubnis unterwegs, inkl. diverser Abschlepp- und Müllfahrzeuge.

  • @ Lukarosi:


    Wenn Dein Fahrzeug nicht unter folgende Regelung fällt, dann ja.


    Zitat

    (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

    1.Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
    2.Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
    3.Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
    4.Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.


    Wenn die Rennleitung das durchzieht, könnte so mancher betroffen sein, den ich kenne. Haben doch hier einige eine RKL-Stannge der Feldjäger mit "Oragne" verkleidet oder fahren auch nur so mit einer orangen RKL (Ich habe auch eine auf meinem 404 Fuko, der wollte auch blinken so wie die beiden Feuerwehren).


    Lorenz

    Ich denke genau dafür ist die Ausnahme definiert, nur hat man da nicht an die "großen" Jungs gedacht. Hier müsste vielleicht ein Verband in dem die Abschlepper organisiert sind aktiv werden...





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  • Ich denke genau das ist die Begründung für die Klarstellung, damit dem Missbrauch (genehmigt oder nicht) Einhalt geboten wird. Ferner wird auch als Begründung geschrieben, dass die Blitzer durch Ihre Blendwirkung eine Gefahr darstellen können.


    Nach der StVZO $52 wäre der blaue Blitzer für die Feuerwehr verboten, da sie nur für Polizei, Zoll und BAG (§ 52 (3) 1) etc. erlaubt werden. Ob es da eine andere Klarstellung gibt, die es den Ländern erlaubt das für Feuerwehren zu genehmigen weiß ich nicht, wäre aber möglich.

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  • Wurde bei dem ganzen nur eins vergessen früher hatten Behindertenfahrzeuge auch eine Rundumleuchte. Beim ersten Auto meiner Frau hatte sie die Wahl entweder Rundumleuchte oder zusätzliche Blinker hinten oben. Eins von beiden war eben Pflicht. Hatt damals jemand die Rundumleuchte gewählt wirds heute interessant. Diese Rundumleuchten sind fest montiert auch wenn sie nur beim ein und aussteigen benutzt werden. Autos bei denen die Orange Rundumleuchte montiert ist sterben aber aus. Auf Messen sieht man aufm Parkplatz noch ein zwei.

    Sammler historischer Knallgeräte und Spielzeugwaffen seit 1990. Daraus folgten auch Zündmaschinen nicht nur zum böllern.

    Sammler von Diensträdern aller Nationen. Sollte es Museen geben die sich sagen "brauch ich unbedingt", lasst es mich wissen. ICH VERKAUFE ODER VERSCHENKE DIE SAMMLUNG NICHT AN MUSEEN >LEIHVERTRAG!

  • Da Sondersignalanlagen (Blaulicht) ohne Signalhorn nicht wirklich komplett sind und es bislang keine derartige Regelung dafür gab, verlinke ich der Vollständigkeit halber noch auf Michis neuesten Beitrag, der genau das behandelt.

    Nun sind auch abgeschaltete Sondersignalanlagen an Oldtimern möglich:


    Schallzeichenanlagen bei Oldtimern - kein Abbau mehr notwendig

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

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