H Gutachten und Umschlüsselung von Lkw (2 Sitze) zu PKW (4 Sitze) beim Wolf

  • Wieso darf ich mit einem LOF nicht zum Einkaufen fahren? Ich kenn genug Bauern die mit ihrem Trecker beim Aldi waren um dort einzukaufen. Dürften die ja dann auch nicht, oder? Ich denke mal gerade in den ländlichen Gebieten ist sowas doch völlig normal.

    Kennen, machen und auf dem Land völlig normal heisst noch lange nicht, dass es nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt.

  • Nutzung für private Einkäufe verboten? Na dann sind das eben Fahrten des Landwirts zur Markbeobachtung der Eier- und Milchpreise. Man muß ja gelegentlich auch mal die Qualität des Aldi-Käses mit dem eigenen Produkt vergleichen. Ich mein, wie soll man sonst den Betrieb wirtschaftlich führen?

    Naja, ist alles Auslegungssache...Dann wäre auch die Fahrt zur Eisdiele nötig zur körperlichen Ertüchtigung.
    Wer keine Ausrede hat bekommt Schläge:top:

  • Danke!

    Gut, bei der steuerbefreiten grünen Nummer ist das ja so alles richtig und in Ordnung. Aber mit einem normalen schwarzen Blech darf ich doch jederzeit fahren, egal ob aus beruflichen oder privaten Gründen, hier gibt es ja augenscheinlich keine Steuerbefreiung.

    German by nature Irish by heart! 6456693bbw.gif


    Metkelterer zu Ennepetal


    :barett-ko::käfer::presse:

       



  • ...wenn das KFZ Steuer befreit ist, dann darfst du die Kare nicht für jeden pups nutzen.

    Wenn die Kare aber NICHT Steuer befreit ist, dann kannste machen was du willst !

    Somit gibt´s auch keine Steuer Hinterziehung ! :no:

  • Moin allerseits

    Ich bin ganz neu hier, mein Account wurde just freigeschaltet.

    Für eine Vorstellung ist das hier nicht das richtige Thema, weiß ich,

    aber kurz zu meiner Hobby KFZ Vorgeschichte:


    Ich hatte als erstes einige Jahre einen DKW Munga /4 aus 61 , da der aber Blechmäßig nicht mehr toll war

    mußte er weg.

    Als Nachfolger habe ich mir 2001 dann einen Mercedes 230G kurz Bj 1982 von der Bereitschaftspolizei gekauft,

    den habe ich immer noch.


    Aber ich hatte schon lange den Wunsch mir einen Wolf zuzulegen , der P4 stand auch zur Debatte, ebenso ein

    Puch 230G von der schweizer Armee.

    Das mit dem P4 habe ich aber aufgrund der teilweisen französischenen Technik und Ersatzteilproblemen abgehakt.

    Am liebsten wäre mir ein kurzer Wolf.

    Ich habe mir auch schon einige angesehen, privat und beim Händler, das ist echt abenteuerlich was da für Schr..

    an Geld verlangt wird.


    Als erstes möchte ich aber das Thema Zulassung endgültig klären.

    LKW oder PKW oder Zugmaschine oder ???


    Bei allen Varianten gibt es aber diverse Probs beim TÜV , Zulassung oder Steuer.

    Obwohl bei einigen Angeboten bereits zivile Zulassungen bestanden, mußte ich lernen daß das bei der nächsten

    HU bzw beim Steuerbescheid böse Überraschungen geben kann hier bei uns in NRW - OWL.

    Ich habe mich mit dem TÜV hier , mit Dekra und anderen Prüforganisationen vor Ort unterhalten und total

    unterschiedliche Aussagen bekommen.

    Der eine sagt für eine PKW Zulassung ist das Geräuschniveauzu hoch,

    der nächste LKW Zulassung aufgrund der Maße , fehlende Trennwand etc nicht möglich ,

    der Zoll sagt ein Wolf wird seit 2018 grundsätzlich als PKW Besteuert egal was eingetragen ist


    Selbst wenn ich einen Wolf mit Zulassung kaufe liegt es wohl im Ermessen des Prüfers ob er die Einstufung anerkennt,

    sprich es kann bei der nächsten HU ein Umbau bzw Umschlüsselung verlangt werden.

    Nun hoffe ich daß Ihr hier mir weiterhelfen könnt , wennn mein Beitrag in diesem Thema falsch sein sollte

    bitte ich einen Admin ihn entsprechen zu verschieben, sorry ich bin ganz neu hier.


    Gruß

    Michael

  • Wenn du dir ein Fahrzeug kaufst und es ist eine Zulassungsart eingetragen, warum sollte dies bei den künftigen HU´s bemängelt werden? Es sei denn, du (oder wer auch immer) hat nach der entsprechenden Eintragung massiv daran rumgewerkelt und die groben Richtlinien missachtet.


    Viele Gutachter haben ihre eigenen Vorstellungen von LKW, PKW ... .

    Ich musste auch ein paar Kilometer fahren, um aus meinem zweisitzigen LKW wieder einen mehrsitzigen PKW zu machen. Mir war die H-Zulassung als PKW wichtig.

    Falls doch mal ein Verwirrter dabei ist, dann fahre ich zur Not ein Haus weiter für die HU.


    Für dich ist interessant, wieviel Sitzplätze du benötigst. Dann geht es weiter mit den Unterhaltskosten (Steuer/Versicherung). Anschließend arbeitest du dich zu deiner gewünschten Zulassungsart durch.



    Achso, Willkommen hier!

  • Hallo MBW124


    Vielen Dank , ich freue mich sehr hier endlich mit kompetenten Leuten schreiben zu können.

    Bisher habe ich nur mitgelesen.


    Einem Bekannten von mir ist es in Niedersachsen passiert, daß sein Wolf der als LKW eingetragen war vom

    Prüfer bei der nächsten HU keine Abnahme bekam, weil die "vorgeschriebene" Abtrennung fehlte .

    Ich weiß von mehreren Leuten die eine LKW Zulassung haben, daß der zuständige Zoll das nicht anerkannt hat , obwohl

    die Fahrzeuge mit LKW Zulassung und zwei Jahren TÜV gekauft wurden, allerdings in einem anderen Bundesland.

    Selbst eine Vorführung beim Zoll hat die Sachlage nicht geändert, der Widerspruch wurde abgewiesen.

    Das soll in letzter Zeit übrigens auch Besitzern von Pickups bzw kleinen Lieferwagen mit LKW Zulassung schon passiert sein.


    Ich tendiere zu einem Wolf mit H Zulassung und PKW Einstufung, ich möchte nämlich gern vier Sitze eingetragen haben,

    damit es möglich ist mal mit mehreren Personen unterwegs zu sein.

    Und die PKW Steuer beim alten Diesel ist ja sehr hoch, deshalb H Kennzeichen


    Gruß

    Michael

  • neeeeee - nix grüne Nummer, alles schwarz (die Nummer meine ich) !

    Wie gesagt - der "G" ist NICHT Steuer befreit, also auch keine Grüne Nummer !

    Der ist nur umgeschlüsselt J=89 und 4=1000

    Moin,

    mein kurzer G, mit 2 eingetragenen Sitzen, ist umgeschlüsselt auf J=87 und 4=0000

    Straßenzugmaschine, nicht steuerbefreit und keine grüne Nummer. Steuer p.a. € 148,-, aber die Versicherung fing trotz 18 Jahre schadensfrei (LKW u. PKW) bei 100 % an. Das war ein „bisschen“ mehr...

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

  • Moinsen,


    ja, die Abtrennung muss rein wenn er eine LKW Zulassung hat und zum TÜV muß. Da sind die stur hier in NDS! Aktuell habe ich sie auch nicht drin weil es stört aber zum Tüv fummel ich sie wieder rein:streb:!

    Die Frage die ich mir des öfteren stelle wenn es um 2 oder 4 Sitze im Wolf geht... Wer will denn da hinten bloß sitzen wollen? Und doch sicher nicht für eine längere Strecke oder gar im Gelände? Ok, sicher sind nicht alle solche Weicheier wie ich aber um keinen Preis der Welt würde ich im Wolf hinten sitzen wollen:urg:oder noch schlimmer... müssen!;-)


    :mat:Tom

  • Ok, Zoll und Steuer ist manchmal nur mit Nachdruck in die richtigen Bahnen zu lenken.

    Ich habe nun keinen kurzen Wolf und kann darüber nichts weiter sagen. Aber wie ist es mit der Gurtbefestigung im Fond? Reichen da Beckengurte aus?

    In Erinnerung habe ich irgendetwas von Baujahr 1993. Bei meinem langen Puch müssen keine Gurte hinten verbaut sein. Hat auch irgendwie mit die Längstanordnung der Sitzplätze zu tun.


    Warum der kurze Wolf nur als LKW durchgehen soll, verstehe ich aber auch nicht. Gibt doch immerhin auch zivile Versionen davon.

    Davon abgesehen, würde ich mir keinen (PKW)Diesel mehr holen. Da wird demnächst bestimmt an der Steuerschraube gedreht - aber nicht nach unten. Ich hoffe, dass die Oldtimer da außen vor bleiben. Sonst bin ich mit meinem 3l Sauger (in der Limo) bei über 800€ anstatt jetzt 191€. :schwitz:

  • Der Wolf zählt als LKW weil er für die Bundeswehr ja als Rüstsatzträger gebaut wurde und nicht als reiner PKW.

    Die Sitze hinten sind ja auch ein Einbausatz (EBS Personentransport).

    So habe ich das beim Zoll vorgetragen, natürlich etwas ausführlicher und mit Dokumenten, und daraufhin wurde mein Wolf als LKW versteuert, statt wie im Steuerbescheid als PKW.

  • Der Wolf zählt als LKW weil er für die Bundeswehr ja als Rüstsatzträger gebaut wurde und nicht als reiner PKW.

    Die Sitze hinten sind ja auch ein Einbausatz (EBS Personentransport).

    So habe ich das beim Zoll vorgetragen, natürlich etwas ausführlicher und mit Dokumenten, und daraufhin wurde mein Wolf als LKW versteuert, statt wie im Steuerbescheid als PKW.

    ...aber die Rücksitze sind drin? Will sagen Du fährst ihn mit LKW Zulassung und 4 Sitzen? Und die 4 Sitze sind eingetragen?

  • So könnte man es auch nennen.

    Ab einen bestimmten Datum, werden alle PKW mit LKW Zulassung als PKW versteuert.

    Der Zoll schreibt:
    „Ihr Fahrzeug wurde gemäß Paragraph 18 Absatz 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz entsprechend der am 1. Juli 2010 geltenden Rechtslage abweichend von der verkehrsrechtlichten Einstufung wie ein PKW besteuert. Die Besteuerung wir ein PKW wurde vom Gesetzgeber bewusst für solche Fahrzeuge vorgeschrieben, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut wurden.“


    Ist das beim Wolf so ?

    Ich denke nicht, den er wurde für die BW ja als Rüstsatz Träger gebaut. Dort ist er ja auch als LKW 0,5 T Gl gelistet.

  • Ist das beim Wolf so ?

    Ich denke nicht, den er wurde für die BW ja als Rüstsatz Träger gebaut. Dort ist er ja auch als LKW 0,5 T Gl gelistet.

    Ich denke es kommt darauf an was steht beim Werk ... nicht jeder Wolf war gabaut als Ruestsatz... einige waren als Personen Transport - Man kann es immer interpretieren, meiner Meinung nach ist der kurzer Wolf als LKW einzustuffen ist Grenzwerig was die Massen angeht - wie gesagt ist nur meiner meinung

    Das Thema ist schon sehr oft diskutiert worden 8]

  • So könnte man es auch nennen.

    Ab einen bestimmten Datum, werden alle PKW mit LKW Zulassung als PKW versteuert.

    Der Zoll schreibt:
    „Ihr Fahrzeug wurde gemäß Paragraph 18 Absatz 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz entsprechend der am 1. Juli 2010 geltenden Rechtslage abweichend von der verkehrsrechtlichten Einstufung wie ein PKW besteuert. Die Besteuerung wir ein PKW wurde vom Gesetzgeber bewusst für solche Fahrzeuge vorgeschrieben, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut wurden.“


    Ist das beim Wolf so ?

    Ich denke nicht, den er wurde für die BW ja als Rüstsatz Träger gebaut. Dort ist er ja auch als LKW 0,5 T Gl gelistet.

    Jetzt erinnere mich wieder! Damals ging ein Aufschrei durch die Geländewagen Szene weil die Fahrzeuge in der Unterhaltung exorbitant teurer wurden!

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