Ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern dass einer der Kameraden auch nur ansatzweise in Gefahr gekommen ist die Lenkzeit zu überschreiten, und zu schnell war auch nur sehr selten mal ein Thema. Insofern könnte ich mir vorstellen dass bei BW-Fahrzeugen eigentlich gar keine Notwendigkeit zu solchen Automaten bzw. Fahrerkarten besteht. Oder liege ich da grundlegend falsch?
Aus alten Unterlagen meiner Zeit bei den Feldjägern - Stand 1996:
Es galt folgende Regelung:
Wenn Kfz mit Fahrtenschreiber ausgerüstet sind, sind diese in Betrieb zu nehmen und gem. § 57 a Abs. 2 StVZO zu benutzen. (ZDv 43/2 Nr. 326).
Für Lenk- und Ruhezeiten galt:
Dienstkfz über 2,8 t zGG oder KOM dürfen nicht länger als 9 h geführt werden.
Nach 4,5 Stunden sind 45 Min Pause oder vorher 3 Pausen zu 15 Min einzulegen.
Nach 9 Stunden sind mindestens 8 Stunden Ruhezeit ohne dienstliche Aufträge einzulegen.
Geregelt war das damals in der ZDv 43/2 Nr. 524, ergänzt durch ein Fernschreiben des Heeresamtes, HA II 4 v. 23.02.94, gae 0355.
Wenn Interesse besteht, ich habe noch einige Feldjägermeldungen aus der ersten wilden Zeit in Leipzig nach Übernahme der NVA (1993/94), die Verstöße gegen diese Fahrtenschreiberbestimmungen behandeln. Lenkzeitenüberschreitungen kamen durchaus vor – vor allem bei Zivilkraftfahrern der Bundeswehr.