Hercules K 125 V1/V2-Versicherung-Einstufung

  • Moinsen,


    habe gerade mit der HUK Coburg gesprochen:


    Dort wird die K 125 als"Kraftrad" und nicht als Leichtkraftrad geführt!


    Deshalb günstigerer Versicherungsbeitrag: aktuell 60,12€/a bei Neuvertrag.:thumbsup:


    Dieses zur Info!


    Gruss Pit

  • Hallo Pit,

    wahrscheinlich hat sie eine Höchstgeschwindigkeit über 80km/h eingetragen. Drunter sind es Leichtkrafträder.

    Da die Führerscheinklassen aber verändert wurden und 16 Jährige nicht mehr auf 80km/h begrenzt sind, ist das eine Frage der Zeit, bis die Preise wieder steigen. Außer der Trend zum "Mopedführerschein" lässt so nachhaltig nach, dass die wenigen Kids die Unfallstatistik nicht mehr nachhaltig beeinflussen. Umgekehrt könnte die aktuelle Novellierung (PKW-Führerschein = bis zu 125ccm) auch das Gegenteil bewirken...


    Ich beobachte seit Jahren einen deutlichen Rückgang der Führerscheinneulinge unter den 16 Jährigen und wenn fährt man hier dann häufig Simson (die sind in der Stadt wenigstens legal keine Verkehrshindernisse und laufen gut gepflegt auch mal 65-70km/h), selten 45km/h-Roller und noch seltener 125er.


    LG,

    Kristian

  • Seit ein paar Jahren sind 125er immer Leichtkrafträder. Die Höchstgeschwindigkeit spielt dabei aber keine Rolle. Mag sein, dass das führerscheinrechtlich etwas anders aussieht. 125er werden erst dann ein Motorrad, wenn die Leistun 11 kW übersteigt.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Hallo Kristian,


    exakt; die Höchstgeschwindigkeit ist mit 100 km/h eingetragen. das war´s.:thumbsup:


    Ich werde demnächst meine MZ 125 SX ehem. franz. Armee nach § 21 abnehmen lassen; da auch schonmal bei der HUK

    angefragt; die würden die auch als Kraftrad einstufen...mit gleichem Beitrag. Ich sehe mal zu, dass der 110km/h einträgt!


    Ich kenne die Misere aus den 70ern mit den Klasse 4/50ccm "Kleinkrafträdern"; damals schon rund 800 DM/a Beitrag gelöhnt...

    schweineteuer...

    Da halten sich die 125er Leichtkrafträder mit dem Beitrag noch in Grenzen...


    Gruss Pit

  • Nochmal: Die Höchstgeschwindigkeit ist bei der Einstufung als LKR egal.

    Nach §2 Nr. 10 der FZV von 2006 haben LKR 50 bis 125 ccm und max. 11 kW Leistung.

    Mehr nicht!

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Das ist sicher richtig.

    Aber was ist, wenn es bei der Versicherung einen Fehler gegeben hat und nun in den Papieren LKR und in der Police Krad steht?

    Was ist, wenn es dann zum Versicherungsfall kommt...

    Da könnte man ja auch einen LKW als PKW versichern. Wäre billiger, halte ich aber für wenig wahrscheinlich, dass das einer macht.;-)

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Das ist sicher richtig.

    Aber was ist, wenn es bei der Versicherung einen Fehler gegeben hat und nun in den Papieren LKR und in der Police Krad steht?

    Was ist, wenn es dann zum Versicherungsfall kommt...

    Da könnte man ja auch einen LKW als PKW versichern. Wäre billiger, halte ich aber für wenig wahrscheinlich, dass das einer macht.;-)


    Nein Til, da kommt der Versicherer nicht raus. Ihm sind alle Daten bekannt, denn ihm werden die Fahrzeugdaten und natürlich auch die Fahrzeugart vom KBA elektronisch übermittelt. Wenn er nun den Versicherungsschutz aufrecht erhält und dem Versicherungsnehmer gegenüber nicht moniert, muss er im Schadensfall auch leisten.


    Beispiel: Als die Allianz begann Oldtimer-LKW zu versichern hatte sie keinen Tarif dafür und es wurde nur mit Risikozuschlägen gearbeitet. In den Policen aus dieser Zeit steht tatsächlich PKW.

  • So wie Kristian sehe ich das auch.


    Vertrag ist Vertrag.


    Ich habe mich eingehend mit dem Sachbearbeiter unterhalten; und der hat intern nachgeschaut und mir den

    Sachverhalt so geschildert.


    Bei den 16 jährigen (FS A1 glaube ich) war die KM-Zahl mal auf 80 begrenzt; da beruft er sich auf altes Recht.


    Anscheinend beruft sich die Versicherung auf das, was im ZB Teil 1 steht: steht da 80 = Leichtkraftrad.


    Ist mir aber egal: wichtig ist das, was jetzt zählt.


    Gruss Pit

  • Zitat

    Vertrag ist Vertrag.

    Ne, andersrum wird ein Schuh draus, hier ist eben nicht Vertrag gleich Vertrag. Steht in einem Vertrag versichert ist ein Einfamilienhaus, wenn ein Mehrfamilienhaus aber physisch da steht, wird der Versicherungsschutz abgelehnt ;)

  • Sachen gibt´s

    Na gut, Versicherungen sind eine eigene Welt...:amb:

    deswegen ist das auch ein Ausbildungsberuf...Habe neulich wieder einem „Fachgespräch“ von WISO-Guckern und Hobbyjuristen gelauscht und musste aufgrund der gequirlten Sch..., die dort erzählt wurde, rasch den Raum verlassen.X/


    Grüße

    Dirk

  • Deshalb hab ich meine Versicherungen bei einem im Nachbarort .Ist kein Makler sondern Württembergische

    Da war schon Opa,Mama,ich und auch die Kinder

    Ist ganz sicher nicht immer am Günstigsten das weiß ich

    Aber ich fahr halt mal kurz hin und kläre das oder er kommt zu mir.Vieles kann man meiner Meinung nach so viel besser handhaben.

    Bei Zulassungen oder Abmeldungen werf ich ihm den Krempel abends in den Briefkasten und am nächsten Tag hol ich es ab.

    Weil ich mit dem Versicherungsgedöns absolut nicht durchblicke ist es mir das wert .

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