Hallo Wolf,
Rundumleuchten brauchen seit April 2020 nicht mehr abgebaut zu werden, so original. Genau genommen ist auch die Abdeckung hinfällig, da diese Leuchten ja nicht benutzt werden dürfen außer von den in § 54 genannten Institutionen.
mein T3 hat die RKL in Orange ja auch "von Werk aus".
Ich decke die zwar grundsätzlich ab, zum Einen um eventuellem Ärger mit der Polizei aus dem Weg zu gehen und auch um sie einfach vor der UV Strahlung zu schützen. Die montierten RKL gibt´s leider nirgends mehr und sind inzwischen schon 29 Jahre alt.
Da wäre jetzt eine genaue Quelle, für den Fall der Fälle, sehr nützlich.
Bei mir sind sie eingetragen mit dem Vermerk "Benutzung nur nach § xyz StVZO".
Der Ingenieur, der den §21 damals gemacht hat, bestand eigentlich auf Demontage. Ich hab ihn dann überredet sie doch irgendwie einzutragen.
Ein anderer Ing. meinte irgendwann mal, dass man bei montierten RKL zwingend reflektierende Folie am Fahrzeug anbringen müsse, ohne ginge das nicht.
Ich bin gespannt.
Gruß, Eve