Recht+TÜV: abgedecktes Ersatzrad

  • Hallo liebe Leute,


    um mal ein wenig Verwirrung aus der Sache zu nehmen:

    (...)

    Ersatzradabdeckung: Zu etwa der gleichen Zeit (Es gab noch keine Vorschriften für hervorstehende Außenkannten an Kraftfahrzeugen, man arbeitete aber daran) kam man auf die Idee, dass das Felgenhorn ja eine feste Kante sein, die zu Verletzungen führt, wenn ein Radfahrer hinten auffährt (wäre mir aber egal, der Radfahrer hat halt auch aufzupassen, Auffahrunfall ist Auffahrunfall.). Also wurde eine Abdeckung gefordert, die das Felgenhorn "Polstert". Da es damals aber kaum Leute gab, die Erfahrungen mit Crash-Versuchen hatten, reichte dann so ein Stückchen Kunstleder mit etwas aufgeklebten/aufgenähtem Schaumstoff. Schutzwirkung rein theoretisch schon fast Null, denn selbst beim Stolpern reicht die Aufschlaggeschwindigkeit, um diese "Schutzwirkung zu überwinden und sich eine nette Beule in Felgenhornform zuzuziehen. Aber alle waren glücklich mit der Lösung, eine weitere Klippe des Gummiparagrafen umschifft.


    (...)

    Mitführen von Ersatzrädern und seit einigen Jahren auch Pannensets: Auf der Landstraße entbehrlich, auf der Autobahn Pflicht bis auf ein paar Ausnahmen (z.B. LKW mit Super Single Reifen, weil sich die Reifenindustrie verpflichtet hat, Europaweit den LKW nach maximal 2 Stunden wieder flott zu machen)



    Schönen Sonntag noch


    Wolf

    Einmal editiert, zuletzt von Navigator () aus folgendem Grund: Vom Mod in relevanten Teilen nachträglich kopiert

  • Es gibt Themen, die uns seit Ewigkeiten immer wieder beschäftigen und die immer wieder in verschiedenen Threads thematisiert werden, aber da dann wieder untergehen. Dieses Thema gehört dazu und kann hier durchgehend bearbeitet werden.


    Hier soll die Rechtslage zum Fahren mit oder ohne Abdeckung auf dem Ersatzrad behandelt werden. Die Forderung in den Papieren, das Ersatzrad abdecken zu müssen, betrifft offenbar vor Allem den Wolf. Hat das mit dem Transport des Tarnnetzes zu tun, oder gibt es tatsächlich zivile Vorgaben?


    Feuer frei!

    :wolf:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Zwei unabhängige Sicherungen basieren auf einem verlorenen LKW-Ersatzrad, über das der nachfolgende LKW drüber gebügelt ist und das Ganze ziemlich übel für die Gesundheit des Fahrers ausging. Es gab da noch keine Gurtpflicht, geschweige denn in LKW.


    Grüße

    Wolf

  • Nach meiner Beobachtung sind Ersatzräder in dee Regel mit 2 oder 3 Radmuttern am Halter befestigt.

    Reichen demnach 2 Schrauben als unabhängige Sicherungen aus?

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    :BGS-F:

  • Zitat

    Mitführen von Ersatzrädern und seit einigen Jahren auch Pannensets: Auf der Landstraße entbehrlich, auf der Autobahn Pflicht

    diese Regelung dürfte seit Einführung der Runflat-Reifen nicht mehr gelten (so hat mein Neuwagen weder Wagenheber, noch Reifenset an Bord).

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