Hallo liebe Leute,
um mal ein wenig Verwirrung aus der Sache zu nehmen:
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Ersatzradabdeckung: Zu etwa der gleichen Zeit (Es gab noch keine Vorschriften für hervorstehende Außenkannten an Kraftfahrzeugen, man arbeitete aber daran) kam man auf die Idee, dass das Felgenhorn ja eine feste Kante sein, die zu Verletzungen führt, wenn ein Radfahrer hinten auffährt (wäre mir aber egal, der Radfahrer hat halt auch aufzupassen, Auffahrunfall ist Auffahrunfall.). Also wurde eine Abdeckung gefordert, die das Felgenhorn "Polstert". Da es damals aber kaum Leute gab, die Erfahrungen mit Crash-Versuchen hatten, reichte dann so ein Stückchen Kunstleder mit etwas aufgeklebten/aufgenähtem Schaumstoff. Schutzwirkung rein theoretisch schon fast Null, denn selbst beim Stolpern reicht die Aufschlaggeschwindigkeit, um diese "Schutzwirkung zu überwinden und sich eine nette Beule in Felgenhornform zuzuziehen. Aber alle waren glücklich mit der Lösung, eine weitere Klippe des Gummiparagrafen umschifft.
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Mitführen von Ersatzrädern und seit einigen Jahren auch Pannensets: Auf der Landstraße entbehrlich, auf der Autobahn Pflicht bis auf ein paar Ausnahmen (z.B. LKW mit Super Single Reifen, weil sich die Reifenindustrie verpflichtet hat, Europaweit den LKW nach maximal 2 Stunden wieder flott zu machen)
Schönen Sonntag noch
Wolf