Also zum Thema schleppen weiß ich folgendes zu berichten.
Mit einem Fahrzeug im Schlepp darf man nicht auf die BAB auffahren. Beim Schleppen auf der Autobahn wegen Panne etc muss man die nächstmögliche Abfahrt nehmen.
Dann gibts noch die Definition zw schleppen und abschleppen. Das bezieht sich darauf ob man den richtigen Führerschein hat wegen des Gesamtgewichtes, beim abschleppen reicht es wenn die Person im hinteren Fahrzeug unterwiesen und in der Lage ist das Fahrzeug zu bedienen etc.
Das war allerdings Sachstand Führerscheinprüfung 1996 Kl 2.
Etwaige Änderungen hätte ich jetzt nicht auf dem Schirm.
Gruß
Mario