Hanomag AL28 Transport

  • Also zum Thema schleppen weiß ich folgendes zu berichten.

    Mit einem Fahrzeug im Schlepp darf man nicht auf die BAB auffahren. Beim Schleppen auf der Autobahn wegen Panne etc muss man die nächstmögliche Abfahrt nehmen.

    Dann gibts noch die Definition zw schleppen und abschleppen. Das bezieht sich darauf ob man den richtigen Führerschein hat wegen des Gesamtgewichtes, beim abschleppen reicht es wenn die Person im hinteren Fahrzeug unterwiesen und in der Lage ist das Fahrzeug zu bedienen etc.

    Das war allerdings Sachstand Führerscheinprüfung 1996 Kl 2.

    Etwaige Änderungen hätte ich jetzt nicht auf dem Schirm.

    Gruß

    Mario

  • Davon abgesehen, dass solch eine Überführung über die BAB nicht gestattet ist und mit großer Sicherheit aufgehalten werden wird (zu Recht wie ich finde), möchte ich nicht der geschleppte sein über eine längere Strecke. Man hat ja ständig das Gefühl gleich drauf zu fahren.


    Und Bremsen mit Stange? Der hintere doch wohl eher nicht, oder? Was wird das für ein Geruckel?

    Das war ein offizieller Schleppvorgang mit Schleppgenehmigung und wir sind über 100 km über die Autobahn 'gedüst'.

    Und da offenbart sich das Problem, weshalb ich so was heute nur ungern machen würde.

    Die Tour ging von Dortmund nach Giessen über die Sauerlandlinie (A 45). Für die knapp 30 km von Hagen nach Lüdenscheid haben wir gut 1 h gebraucht. =O

    Stange ist ab 4 t Pflicht und beim Schleppen ist die zulässige gebremste Anhängelast des Zugfahrzeuges mit dem Gewicht des zu schleppenden Fahrzeuges verknüpft. Und diese Bremse muss natürlich auch bedient werden ;-).

    Anders sähe es aus, wenn beim zu ziehenden Fahrzeug z.B. die Bremse defekt wäre. Dann reden wir aber vom Abschleppen (eines nicht betriebsfähigen Fahrzeuges) und das macht man natürlich nicht auf der Autobahn. Geht aber auch (vielfach geübt).


    Ich werde mal wieder meine 'Schleppermemoiren') hier einstellen...


    Gruß


    Peter

  • Wir haben früher auch viel geschleppt, wobei das Amerikanische system mit der Schere sehr angenehm war.

    Von der Polizei wurden wir so gut wie nie behelligt.

    Ob das jetzt am militärischen Auftritt lag , keine Ahnung.

    Einmal hatte sich mein Kumpel eine Schaufenster Puppe mit Helm und Parker Mangels 2.Mann hinten in den zu Schleppenden REO gesetzt und so das Gespann über A61 heimgezerrt.

    Die letzten 10Jahre lief das dann doch gesitteter mit Tieflader ab , weil ich auch kein Bock mehr auf Nervenkitzel hatte und meinen Lappen liebe.

    gruss nobi

  • Es wird ernster um den AL28. Hat wer von euch schon einmal einen Vertrag in zwei Sprachen verfasst oder weiss einen guten? Im Internet werde ich nicht wirklich fündig, bzw finde ich keinen passenden? Alle Musterveträge die ich bislang gefunden habe, sind für das Innland. Wenn nicht schreibe ich wie meistens selber einen und muss mir dann jemanden suchen, der mir den dann Übersetzt.

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