Willys Jeep Anhänge Kupplung

  • Hallöchen

    Ich habe das Problem mit der Eintragung in den Papieren von meinem Willys Jeep MB „ AHK nur für Rangierzwecke“.


    Dieser Eintrag soll raus.
    Mein Tüv Prüfer sagt mir, das es nur mit einer Freigabe vom Hersteller geht.


    Der Hersteller muss bescheinigen welche Anhängelasten das Fahrzeug ziehen darf.


    Wie habt ihr das gelöst? Oder hatte jemand schon das gleiche Problem?


    Kann mir da evtl jemand helfen?


    Mit freundlichen Grüßen :)

  • Zu einem anderen Prüfer fahren, der damit keine Probleme hat.


    Das wurde Dir auch schon hier von PzK geraten:

    Hallo erstmal


    ich hab auch keine Probleme mehr mit dem Eintragen der Anhängerkupplungen, was vor ca.30 Jahren noch ganz anders war.


    Du sollst den Hersteller nach einer Bescheinigung Fragen?

    Viel Spaß beim Suchen und auf Antwort warten.

    Es sei denn Du hast eine Zeitmaschine.


    Grüße

    Frank

  • Bei mir muß ein Prüfer erstmal erklären, wo geschrieben steht, daß

    genau diese AHK "nur zu Rangierzwecken" benutzt werden darf. :dev:

    Meistens wird dann fieberhaft gesucht und nix gefunden ....;-)


    Stell hier mal ein Bild von der AHK mit Typenschild ein, dann kann dir vielleicht geholfen werden.

    Deutsch ist wirklich eine schwere Sprache. :wacko:
    -Tagsüber: ...................... - Abends:
    Der Weizen. ------------------ Das Weizen.
    Das Korn. --------------------- Der Korn.
    :saint::lol:

  • Hallo,

    An der AHK gibt es kein Typenschild. Das ist die alte Originale von 1944/45.


    Das ist der Haken.


    jetzt hätte ich eine mit Kugelkopf gefunden. Mit Typenschild. Jedoch ist der sch.... Eintrag nur zu Rangierzwecken im Schein drin.


    Also muss das raus und erst dann kann die neue ran.

  • Wenn die neue Kupplung ein sog. e-Prüfzeichen hat, braucht nix eingetragen zu werden.

    Die alte Eintragung gilt doch nur für die alte Kupplung.

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  • Die hat kein "Typenschild" sondern nur eine Gußnummer.


    Von den "neueren Indischen oder woher auch sonst kommenden "Nachbauten" würde ich die Finger lassen, aber auch die haben kein Typenschild.

    Selbst wenn die eins hätten, hätte das auch kaum was mit der Realität zu tun.

    Frag "Deinen" Prüfer doch mal nach:

    "Vor Baujahr 54 und Prüfzeichen nicht erforderlich" bla bla usw Übergangsvorschriften.


    Die "Anhängelasten" stehen im Datenblatt.


    BTW wird der "Zusatz" mit der "Park und Rangierkupplung" wenn schon im Schein vorhanden ausgetragen/ gestrichen, wenn die Kupplung als "Anhängerkupplung" eingetragen wird.


    Und wenn, wo wäre das Problem zu einer gewillten Prüfstelle zu fahren, dem die Kupplung auf den Tisch zu legen, damit der das Teilegutachten macht und sein TP Stempel und die Prüfnummer da rein schlägt.

    Vor ein paar Jahren habe ich das hier mal in einem anderen Forum dazu geschrieben:


    Um diese eingetragen zu bekommen, muß ein Gutachten "über die amtliche Prüfung eines Fahrzeugteiles nach §22a StVZO, §13 Fahrzeugteileverordnung" erstellt werden.

    Dann bekommt die Anhängerkupplung ein Prüfzeichen, welches am Kupplungsfuß eingeschlagen wird.

    Gefolgt von einem "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubniss gemäß §21 StVZO- Technische Änderung"

    Diese Änderung ist in den Papieren unverzüglich einzutragen.

    Solch ein Gutachten hat vor 12 Jahren so um die 70€'s gekostet.

    Das kann sich dann bei einem 43er Willys MB z.B. so Lesen:


    "m.Zughakenkupplung Typ:T60A Unterteil/T62X Oberteil,

    Prüfzeichen:TP28Yxxxxx, Auflage:nur in Verwendung von Anh.m.Zugöse80, Innendurchm. :76mm, Ösenstaerke:41mm*


    Ich habe schon einigen meiner Freunde dabei geholfen, die original Kupplungen in Berlin eingetragen zu bekommen.

    Das war vorher immer sehr schwer, ist nun aber auch schon, wie schon geschrieben, recht lange her.


    Natürlich stimmt der Preis nicht mehr und eigentlich braucht man diese Gutachten auch nicht mehr, das kommt aber auch auf die "Prüforganisation" an.

    Auch darauf achten, das Du die Kupplung mit mindestens 8.8er Schrauben angeschraubt hast.

    Mit den Zeichen auf den Zollschrauben haben die so ihre Schwierigkeiten.

    Und die Ösen für die Ketten würde ich erst hinterher anbauen.


    Der Wolf (Kaiserjeep) wird das bestimmt genauer wissen.


    Oh , gerade gesehen, da hat sich jetzt was überschnitten

    Grüße

    Frank

  • So, jetzt bin ich schlauer!


    Wenn der richtige aaSoP da ist, kann der das auch richtig erklären und gibt ne vernünftige Aussage.


    Wenn die alte Hakenkupplung verbaut ist, nur Rangieren möglich.


    Sobald eine mit E Prüfnummer oder mit einem vergleichbaren Datenblatt eingebaut ist, dann darf mein MB 450 KG ungebremst ziehen.


    Der Zusatz im Schein bezieht sich NUR auf die Hakenkupplung.


    ( hab’s mir eigentlich schon so vorgestellt aber es hat sich zu einfach angehört)


    Mit freundlichen Grüßen

  • Schön, daß Du jetzt schlauer bist.

    Nur was fängst Du nun damit an?


    Wenn sich der "Zusatz" nur auf die "Hackenkupplung" bezieht, nützt es Dir was?

    Eine "NATO Kupplung" mit passendem Lochbild und einem Typenschild gab (oder gibt es noch) es mal von Rockinger.

    Das ist auch eine "Hakenkupplung".

    Woher soll der Amtmann das Wissen, wenn das so im Schein geschrieben steht.

    Wenn es ihn überhaupt interessiert.


    450 Kg Anhängelast, für einen MB lt Datenblatt (453Kg) stimmt.

    Aber wenn Du mal rechnest, der Anhänger wiegt leer so um die 230-260 Kg, je nachdem wie viel Farbe und Unterbodenschutz draufgejaucht wurde,

    und hat eine Zuladung von 250Kg, weil ja ein 1/4 ton Anhänger, dann macht das Zusammen?

    Genau, mehr als Du dürftest.


    Da bin ich mit dem M38 mit 620 Kg und beim M38A1 mit 750 Kg ungebremst besser dran.


    Eigentlich sollte es kein Problem mehr sein auch die originale Kupplung als vollwertige Anhängerkupplung eingetragen zu bekommen.

    Das war nie einfacher als heutzutage.

    Du brauchst nur einen Sachverständigen, der "Bock" drauf hat.


    Grüße

    Frank

  • Hallo,

    da ich nun durch Zufall hier in den Thread reingeraten bin, werde ich auch ein paar Worte dazu sagen.

    Anhängelast ungebremst eine MB nach StVZO ist als PKW: Leergewicht plus 75 kg Fahrzeugführer, das ganz durch 2., Festhaltewirkung durch die Feststellbremse vorausgesetzt. Die TM 9-2800 von 1953 gibt als Anhängelast on Road 2000 lbs (908 kg) her. Diese Anhänger waren damals alle ungebremst.

    Die Hakenkupplung geht nach SAE J 849, Vorlage für alle Hakenkupplungen dieser Welt im Bereich der Nato und darüber hinaus. Die leichteste Ausführung der Kupplung des MB reicht für den Jeep Anhänger immer aus. Da die Kupplung vor dem 1. April 1954 (kein Aprilscherz), dem Einführungsdatum unserer (neuen) nationalen Prüfzeichen, hergestellt wurde, fällt sie weder unter TA 31 noch unter TA 31 "neu". Bei TA 31 "neu" sind wegen der 94/20/EWG auch Kupplungsbauformen aufgenommen worden, die vorher igittigitt waren. Das hat sich allerdings noch nicht wirklich herumgesprochen, auch bei den Ausbildern der Sachverständigen nicht. Die beziehen sich alle auf die Fußnote von 1953 zu Verbindungseinrichtungen §43 StVZO. Dort steht geschrieben, dass der Protzhaken Wehrmacht zivil verboten ist, was auch nachvollziehbar ist wegen der Materialqualität am Kriegsende und der damals üblichen Überlastung der Fahrzeuge.

    Für die Sachverständigen damals war Protzhaken Wehrmacht gleich Militärkupplung. Um sich keine Kopf darüber zu machen, was denn jetzt was ist, haben die der Einfachheit alle Militärkupplungen verboten, da sowieso nicht DIN entsprechend.

    Bei den Hakenkupplungen für die Bundeswehr wurde das "nicht vorhanden sein" einer DIN Norm dadurch umgangen, das die ABG nur für die Bundeswehr erteilt wurde. Juristisch damals schon fragwürdig, da dann die Bundeswehr der Hersteller hätte sein müssen. Hersteller waren aber Rockinger und Ringfeder.

    So noch ein Gag dazu am Rande: vor ca. 20 Jahren habe ich mal an einer Weiterbildung zu Verbindungseinrichtungen teilgenommen, Referent von Rockinger, ehemaliger aaS. Da kam es natürlich auch auf die Hakenkupplung mit dem Hinweis, das es die jetzt mit e-Prüfzeichen handelsüblich gibt. Sofort Protest: Militärkupplungen sind zivil verboten!. Der Referent wies darauf hin, dass das sowieso schon immer falsch war und niemand von TÜV, FKÜ, GTÜ, DEKRA und dergleichen berechtigt ist, ein europäisch zulässiges Bauteil abzulehnen. Aber ich stelle immer wieder fest, das da immer noch kein Fortschritt hinsichtlich des Bekanntheitsgrades der Rechtslage stattgefunden hat.

    Die Zugöse geht übrigens nach SEA J847. Es gibt die Ausführung mit 2" Durchmesser und 3" Durchmesser. Ursprünglich hatte der Jeep Anhänger die 2" Öse. Alsbald stellt die US Army allerdings fest, das der Haken an den 4-5 Tonnen LKW und größer Hakenmaße haben, die das anhängen einer 2" Öse nicht zulässt. Es wurde schnell umgerüstet. Heute dürfte es keinen Jeep Anhänger noch mit original 2" Öse geben.


    Wenn es hilft, gerne


    Grüße

    Wolf

  • Wolf, wieder ein sehr interessanter Text! :thumbsup:

    Da juckt es in den Fingern, doch mit der Renault-Kupplung mal einen Versuch zu unternehmen. hmmm

    Wobei...

    Ohne Anhänger in Sicht ist das ja eher müßig.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • =O

    Immer diese Versuchungen...


    Wie sind denn die Gewichte?

    Nach der Vorschrift darf der Renault nur 800 kg auf der Straße ziehen, 500 im Gelände.

    Im Hinblick auf die Militär-Anhänger dieser Epoche bleibt da nicht viel an Zuladung übrich, fürchte ich.

    Da ist aber noch nichts in den Papieren eingetragen.

    Das wäre noch ein Kampf, den ich druchstehen müsste.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Ich könnte Dir auch meinen M100-Klon leihen. Der würde Deine Kriterien wohl erfüllen. Hab aber keine gekröpfte Deichsel, nur gerade.

    Allerdings habe ich nun gerade die Aufnahme für die Deichsel umgedreht, damit die tiefer kommt...

  • schoenbruch: Ich hätte mal gleich genauer lesen sollen:*:

    Ich hatte 2-rad im Hinterkopf. Bei den Gewichten ist er definitiv mit dem Renault nicht verwendbar und auch von der Epoche passt er nicht so gut. Trotzdem danke für das Angebot.:yes:

    Ich könnte Dir auch meinen M100-Klon leihen. Der würde Deine Kriterien wohl erfüllen. Hab aber keine gekröpfte Deichsel, nur gerade.

    Allerdings habe ich nun gerade die Aufnahme für die Deichsel umgedreht, damit die tiefer kommt...

    Grundsätzlich sollte das gehen, aber die Kupplung des Renault hängt schon sehr hoch. Ich fürchte, ein M100-Klon würde dann die Räder nicht mehr auf den Boden bekommen und ein wenig Funken sprühen, wenn man damit unterwegs ist :pfeif:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Hallo Til,


    wie hoch ist denn die Kupplung? Die Höhe der Deichsel vom Anhänger weiß ich gerade nicht auswendig, aber er steht nahezu waagerecht, wenn unter der Deichsel ein 20l-Kanister auf einem Brett steht. Die Mitte der geraden Zugöse wäre dann etwa 8cm höher. Mit der gekröpften Deichsel käme die Öse dann ja nochmal knapp 10cm höher.


    VG

    Andreas

  • Das muss ich tatsächlich mal ausmessen.

    Auf jeden Fall höher, als ein benzinkanister. Vielleicht sogar fast 2 ?

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Hallo Til,


    Ich hätte noch einen recht guten Ben Hur Anhänger, der ja von der Größe und Zeitlichen Epoche sehr gut Deiner Goelette passen würde. :dev:

    Der würde für Dich auch nicht viel kosten. :dev::dev:

    Du brauchst natürlich unbedingt einen Ben Hur :dev::dev::dev::dev:

    Ich will Dir da auch überhaupt gar nichts Einreden. :engel::engel::engel::engel::engel::engel:

    Aber hast Du schon mal daran gedacht, wie schön ein Ben Hur an einer Goelette aussieht? :dev::dev::dev::dev::dev::dev::dev:


    Nur bei dem Gewicht, wird es wohl bei einer Anhängelast von 800 Kg etwas enger bei der Zuladung.


    Grüße

    Frank


    Und ebend aus dem Grund hatte man bei den Franzosen die gekröpfte Zugöse auch an den "kleinen" Anhängern angebaut, damit man alle Anhänger leicht an kleine und größere Fahrzeuge drantüddeln konnte.

    Man kann zur Not einen Ben Hur auch an einen Jeep hängen und den Spazieren fahren. Da bricht die Kupplung auch nicht ab, oder die Hecktraverse reißt raus.

    Andesrum kann man einen 1/4 ton Hänger auch an einen GMC hängen, ist nur blöd, das man den nicht mehr sehen kann, wenn der da dran hängt.


    Was jetzt auch überhaupt nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun hatte

  • Ich nehme an, Du stellst Dir das so ungefähr vor? :/



    Ja, das hat was ;)


    Aber ich glaube, imm Moment habe ich genug Anhänger und genug Baustellen ~{


    Trotzdem vielen Dank! :dev:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

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