Unser Fuhrpark wächst...

  • Hallo zusammen!!!=)


    Heute wurde das Kraka zum ersten mal gestartet, nach 2 Durchdrehversuchen ist der Motor auch gleich angesprungen!!!:mech::top:

    Hier dazu das Video:

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    Fortsetzung folgt...:kraka:

  • Die Benzinschläuche . . . Da würd ich besser andere nehmen ! Die Dinger mit Gewebe außen werden schnell mürbe - besser welche nehmen mit dem Aufbau = Gummi - Gewebe - Gummi (also außen auch Gummi) Soll keine Belehrung sein - nur ein gut gemeinter Rat . . .

    Grüße aus McPomm

  • Und ich würde andere Schlauchschellen nehmen, nicht die Dinger mit "Schneckengewinde" sondern sogenannte Mini-Schlauchschellen (wie auf dem Bild unten).
    Auch nur ein gut gemeinter Rat ;)

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Hallo zusammen!,:)

    Es ist wieder eine Zeit vergangen, das Kraka ist fertig zusammengebaut und läuft wunderbar. Ein paar Kleinigkeiten müssen aber noch erledigt werden bevor es zum netten Herr in blau zur Vollabnahme/Oldtimerzulassung geht. Ich habe mal 2 Videos von der heutigen "Testfahrt" hochgeladen...:thumbsup:


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    Fortsetzung folgt...:kraka:

  • Guten Morgen zusammen, in Andres Fall könnte er den Kraka ja auch als LOF Typ Zugmaschine zulassen werden, da er über eine Anhängerkupplung verfügt. Diese Zulassungsart ist in der Feinstaubzone eben falls frei.

    Ausgenommen vom Fahrverbot in den Umweltzonen sind folgende Fahrzeuge. Diese Ausnahmen gelten für alle eingerichteten Umweltzonen:

    • mobile Maschinen und Geräte
    • Arbeitsmaschinen
    • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
    • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • Krankenwagen und Arztwagen im Einsatz – mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
    • Kraftfahrzeuge, die von Personen gefahren werden oder mit denen Personen befördert werden, die gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch ihren Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen) „aG“, „H“ oder „Bl“ belegen können
    • Fahrzeuge mit Sonderrechten – Polizei, Zoll, Feuerwehr etc.
    • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen, die sich aufgrund der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland befinden (nur für Fahrten, die aus dringenden militärischen Gründen durchgeführt werden)
    • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen sowie ausländische Fahrzeuge, die den notwendigen Anforderungen entsprechen
    • Zivilfahrzeuge im Dienste der Bundeswehr, die für Fahrten gebraucht werden, die unvermeidbar sind und der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr unterliegen
    • Diplomatenfahrzeuge

    Viel Spaß beim Berechnen des günstigsten Tarifes von Steuer und Versicherung

    Gruß Vieby :lupe:

  • Guten Morgen!,:)

    Das Kraka war ja schon mal zivil als "LKW Plattform" zugelassen. Ist halt schon über 15 Jahre her wo es abgemeldet ist.

    LOF wäre ja ne Möglichkeit, nur wir haben keine Landwirtschaft und die Zulassungsstelle will dafür eine Bescheinigung vom Ortslandwirt...:/

  • Die Bescheinigung der Landwirtschaft benötigst Du nur wenn es ein grünes Nummernschild werden soll. Die meisten Quads fahren als Zugmaschine herum, daher haben die eine Anhängerkupplung am Quad um ohne Leistungsbeschränkung fahren zu dürfen. Desweiteren geht es um Zugmaschine nicht um Traktor, der erste Teil vor dem Sattelauflieger einer Transporteinheit ist ebenfalls eine Zugmaschine und darf somit auch ohne Anhänger bis 7,5 Tonnen am Wochenende fahren. Ist die Frage ob du am Wochenende mit dem Kraka einen Anhänger ziehen willst dann ist das als LKW mit Wechselaufbau nicht gestattet.

    LG Vieby

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