Zitat von MixerAlso als ich meinen Führerschein 2001 gemacht habe wurde mir gesagt dass ich ein Fahrzeug mit klasse B bis 3500kg fahren darf und dazu einen 750kg Anhänger .
dann Wurde gesagt dass es bei Klasse B das Leergewicht höher sein muss als das Zgg des Anhängers und nicht über 3,5t sein darf. Das durfte ich damals so Fahren .
Das war bis Januar 2013 so. Seitdem gilt:
ZitatAnhänger-Regel entwirrt
Vereinfacht wurden wiederum die Regeln für das Fahren mit Auto und Anhänger. Denn die galten bisher als etwas undurchsichtig. Wie gewohnt darf mit dem Autoführerschein Klasse B ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gewicht bis zu 3500 Kilogramm bewegt werden, das dann auch einen bis zu 750 Kilogramm schweren Hänger ziehen kann.
Bei einem schwereren Hänger wurde die Sache dann kompliziert: Bisher reichte B auch aus, wenn der Anhänger mehr als 750 Kilogramm wog, das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Hänger jedoch nicht mehr als 3500 Kilogramm betrug und außerdem das zulässige Gesamtgewicht des Hängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überstieg - sonst musste ein Führerschein der Klasse BE her.
Künftig fällt die verwirrende zweite Hälfte der Vorschrift weg: B reicht aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist, das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen aber nicht übersteigt. Ist der Anhänger schwerer, gilt Klasse BE. Hinzu kommt die Klasse B96, die vor allem für Caravaner wichtig ist: Auch hier geht es um Anhänger über 750 Kilogramm, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aber darf über 3,5 Tonnen liegen, jedoch 4,25 Tonnen nicht übersteigen.
Quelle: http://www.spiegel.de/auto/akt…ar-2013-a-865665-amp.html