Anhängelast bei Führerschein B?

  • Zitat von Mixer

    Also als ich meinen Führerschein 2001 gemacht habe wurde mir gesagt dass ich ein Fahrzeug mit klasse B bis 3500kg fahren darf und dazu einen 750kg Anhänger .

    dann Wurde gesagt dass es bei Klasse B das Leergewicht höher sein muss als das Zgg des Anhängers und nicht über 3,5t sein darf. Das durfte ich damals so Fahren .

    Das war bis Januar 2013 so. Seitdem gilt:

    Zitat

    Anhänger-Regel entwirrt

    Vereinfacht wurden wiederum die Regeln für das Fahren mit Auto und Anhänger. Denn die galten bisher als etwas undurchsichtig. Wie gewohnt darf mit dem Autoführerschein Klasse B ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gewicht bis zu 3500 Kilogramm bewegt werden, das dann auch einen bis zu 750 Kilogramm schweren Hänger ziehen kann.

    Bei einem schwereren Hänger wurde die Sache dann kompliziert: Bisher reichte B auch aus, wenn der Anhänger mehr als 750 Kilogramm wog, das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Hänger jedoch nicht mehr als 3500 Kilogramm betrug und außerdem das zulässige Gesamtgewicht des Hängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überstieg - sonst musste ein Führerschein der Klasse BE her.

    Künftig fällt die verwirrende zweite Hälfte der Vorschrift weg: B reicht aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist, das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen aber nicht übersteigt. Ist der Anhänger schwerer, gilt Klasse BE. Hinzu kommt die Klasse B96, die vor allem für Caravaner wichtig ist: Auch hier geht es um Anhänger über 750 Kilogramm, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aber darf über 3,5 Tonnen liegen, jedoch 4,25 Tonnen nicht übersteigen.

    Quelle: http://www.spiegel.de/auto/akt…ar-2013-a-865665-amp.html

  • Das dieses Thema überhaupt eine derartig ausufernde Debatte auslösen kann, zeigt in meinen Augen , wie schwachsinnig und willkürlich diese ganze Führerschein-Neuregelung ist .

    Ich habe 1982 meinen 3er Lappen gemacht und durfte ( und darf es auch zukünftig ) 7,5 Tonner fahren. Ein heutiger Führerscheinneuling darf nur 3,5 t. Warum, erschließt sich mir nach wie vor nicht .

    Glücklicherweise hab ich gleich 1984 beim Bund BCE gemacht - bis zur nächsten Verlängerung darf ich somit praktisch alles fahren - bis auf Busse - was Räder hat .


    Die jüngeren Generationen sind echt nicht zu beneiden - für jeden Mist wieder nen extra Führerschein machen müssen. Da lebt sicher auch eine ganze Branche gut davon ....


    Gruß Guido

  • Ich habe 1982 meinen 3er Lappen gemacht und durfte ( und darf es auch zukünftig ) 7,5 Tonner fahren. Ein heutiger Führerscheinneuling darf nur 3,5 t. Warum, erschließt sich mir nach wie vor nicht .

    Nun ja, wenn ich mir so anschaue wie überfordert die meisten Führerscheinneulinge heute schon mit einem Fahrzeug "Sprinterklasse" sind, dann bin ich ganz froh das die nix größeres Fahren dürfen.

    Und dann macht da gerade ein Arbeitskollege den Führerschein C1E, damit er das etwas größere Wohnmobil seines Vaters fahren darf, auf einem Fahrschulauto Sprinter 4,5 to mit Anhänger 2,5 to Tandemachser auflaufgebremst.

    Druckluftbremse, keine Ahnung. Nur kurz in der Theorie gelernt.

    In der Prüfung: kann leider nicht geprüft werden, da gerade nicht vorhanden.

    Meiner persönlichen Meinung nach dürfte diese Führerscheinklasse nicht auf solchen Fahrzeugen ausgebildet und geprüft werden. Drehschemelanhänger kann heute faßt eh keiner mehr fahren.

  • Glücklicherweise hab ich gleich 1984 beim Bund BCE gemacht - bis zur nächsten Verlängerung darf ich somit praktisch alles fahren - bis auf Busse - was Räder hat.

    Natürlich darfst du damit Busse fahren!


    Aber nur ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

    Zitat

    Da lebt sicher auch eine ganze Branche gut davon ....

    Die "Branche" hat Nachwuchsprobleme, da die wenigsten sich privat die Fahrlehrerausbildung leisten können/wollen und die Bundeswehr, die früher massig Nachschub an Fahrlehrern geliefert hat, auch nicht mehr jeden auf den Bock setzt....

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

  • Hallo,


    Zitat von skybeamer

    Anhänger-Regel entwirrt

    also auch nichts anderes wie ich schon im Beitrag #4 und #9 gezeigt hatte hmmm


    Bei B spielen diese zGM's hingegen schon eine Rolle: Da wenn das Zugfahrzeug 3,5t zGM hat, der Anhänger nur 750Kg zGM haben darf - woraus sich dann ein zGM des Zuges von 4,25t ergibt - die ich völlig legal mit einem Klasse B Lappen fahren darf.


    so wie du das geschrieben hast, daß du völlig legal mit der Klasse B ein zGM von 4,25t fahren darfst, dann ist die Führerscheinklasse B 96 doch völlig überflüssig, denn die B 96 geht doch bis 4,25t …


    Wo liegt den der Unterschied zwischen Klasse B und B 96 und von mir aus noch die Klasse BE ?

    Wohl in den unterschiedlichen Gewichtsklassen

    Hier nochmal die verschiedenen Klassen B, B96 und BE nur mit Wohnwagen dargestellt …

    ich sehe das da die 4,25t eindeutig mit Klasse B 96 zu fahren sind und nicht mit B


    Gruß

    Gerd

  • Und dann macht da gerade ein Arbeitskollege den Führerschein C1E, damit er das etwas größere Wohnmobil seines Vaters fahren darf, auf einem Fahrschulauto Sprinter 4,5 to mit Anhänger 2,5 to Tandemachser auflaufgebremst.

    Bei meinen Kindern stellt sich die Frage auch, wegen des Unimogs.


    Ich denke den C1(E) kann man sich schenken. Dann lieber einen C und den E nur bei Bedarf.

  • Hier nochmal die verschiedenen Klassen B, B96 und BE nur mit Wohnwagen dargestellt …

    Statt auf deine tollen Bildchen, aus fragwürdigen Quellen zu vertrauen, solltest du dir lieber mal die FeV zu Gemüte führen, der eine Absatz den ich zitiert habe reicht eigentlich schon aus...


    Und da es hier offensichtlich jeder außer dir verstanden hat, wie das mit B, BE un B96 sowie den zugehören zGM's funktioniert, werde ich mir sparen dir das jetzt zum x-ten Male zu erklären; du willst es nicht verstehen, insofern ruf lieber morgen mal in einer Fahrschule an, statt Bilchen zu posten die du selbst nicht verstehst....

    Ich denke den C1(E) kann man sich schenken. Dann lieber einen C und den E nur bei Bedarf.

    So ist es, der Aufpreis von C1 zu C ist zu verschmerzen, liegt im mittleren 3 stelligen Bereich...

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

  • Statt auf deine tollen Bildchen, aus fragwürdigen Quellen zu vertrauen, ...

    also meine gezeigten tolle Bildchen aus fragwürdigen Quellen zeigen nichts anderes als das, was auch hier geschrieben wurde :

    Zitat von skybeamer

    B reicht aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist, das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen aber nicht übersteigt. Ist der Anhänger schwerer, gilt Klasse BE. Hinzu kommt die Klasse B96, die vor allem für Caravaner wichtig ist: Auch hier geht es um Anhänger über 750 Kilogramm, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aber darf über 3,5 Tonnen liegen, jedoch 4,25 Tonnen nicht übersteigen.


    Und da es hier offensichtlich jeder außer dir verstanden hat, … du willst es nicht verstehen, insofern ruf lieber morgen mal in einer Fahrschule an, statt Bilchen zu posten die du selbst nicht verstehst....

    Danke dir für deinen Hinweis, das werde ich auf jeden Fall einmal machen, weil die von mir eingestellte Bilder :pfeif: sagen mir wirklich so rein gar nichts … ;)


    Gruß

    Gerd

  • Im Eröffnungsbeitrag ging es um Anhängelast bei Klasse B. Klasse B und nur B.

    Lasst doch Beispiele mit altem 3er, C1E, L und was sonst noch einfach weg. Das sind andere Randbedingungen und bringen für diesen Fall keinen Erkenntnissgewinn.

    Schaut doch einfach in die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Wurde schon mehrfach zitiert.

    Quelle: §6 Einteilung der Fahrerlaubnis Klassen

    Absatz 1 Klasse B



    "Klasse B:


    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)."


    Mehr steht dort nicht drin!


    Ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt.

    Ob der arme Kerl eine Straftat begangen hat hängt nur davon ab wie die Parameter nun tatsächlich lagen.

    Und davon steht im Zitat des Eröffnungbeitrags nichts.



    Ich habe versucht die Situation so sachlich wie möglich darzustellen.

    ... , ich glaub's ja nicht...:*:

    Was willst du mir damit sagen?

    Ist das sachlich?


    Gruß Rainer

  • Ob der arme Kerl eine Straftat begangen hat hängt nur davon ab wie die Parameter nun tatsächlich lagen.

    Und davon steht im Zitat des Eröffnungbeitrags nichts.

    Moin,

    doch, im Eröffnungszitat steht das der Anhänger ein ZGG von 2400Kg hatte.

    Und da man wohl davon ausgehen kann dass das Zugfahrzeug wohl kein ZGG von nur 1100kg hatte, ist er ohne eine gültige Fahrerlaubnis gefahren. Selbst wenn er die B96 gehabt hätte, wäre es wohl eng geworden. Denn dann wären für das Zugfahrzeug 1850kg möglich gewesen.

  • Ich sagte doch, keine Grundsatzdiskusionnen...


    Zum Thema "sachlich": zeig mir ein aktuelles Auto mit einer zGM von 1100 kg und einer Anhängelast, bei der man einen gebremsten 2400 kg-Anhänger ziehen darf! Das wäre sachlich!

    Unter #11 hab ich mein Fazit gezogen; ich bin raus hier.

    You can't wait until life isn't hard anymore

    before you decide to be happy.

    (Nightbirde 1990 - 2022)


  • zeig mir ein aktuelles Auto mit einer zGM von 1100 kg und einer Anhängelast, bei der man einen gebremsten 2400 kg-Anhänger ziehen darf!

    Moin,

    jetzt käme aber die tatsächliche Anhängelast ins Spiel. Wir wissen ja nicht ob der Anhänger beladen war.

    Rein theoretisch könnte der Anhänger leer gewesen sein und ein Leergewicht von 700kg gehabt haben. (habe ich hier stehen).

    Ob es jetzt einen PKW mit 1100kg ZGG gibt, der 700kg gebremst ziehen darf weiß ich nicht, könnte es aber rein theoretisch geben.

    Dann wäre das Gespann tatsächlich legal. Aber unsinnig, außer man will den leeren Anhänger überführen. Und das macht dann mit solch einem Kleinwagen auch keinen Spaß.

  • Moin,

    jetzt käme aber die tatsächliche Anhängelast ins Spiel. Wir wissen ja nicht ob der Anhänger beladen war.

    Rein theoretisch könnte der Anhänger leer gewesen sein und ein Leergewicht von 700kg gehabt haben. (habe ich hier stehen).

    Ob es jetzt einen PKW mit 1100kg ZGG gibt, der 700kg gebremst ziehen darf weiß ich nicht, könnte es aber rein theoretisch geben.

    Dann wäre das Gespann tatsächlich legal. Aber unsinnig, außer man will den leeren Anhänger überführen. Und das macht dann mit solch einem Kleinwagen auch keinen Spaß.

    ich glaube nicht dass die tatsächliche Anhängelast da hilft, denn es geht um die zulässige Gesamtmasse

  • Doch schon, denn:

    Für den Führerschein ist wichtig:

    Nicht mehr als 3500kg ZGG beide Fahrzeuge zusammen. (die B96 lassen wir jetzt mal außen vor, wird er eh nicht gehabt haben)

    Das bedeutet, da der Anhänger 2400kg hat, darf das Zugfahrzeug nur noch 1100kg ZGG haben.

    Ist soweit klar denke ich.


    Da es nun kein Zugfahrzeug gibt, was bei einer Gesamtmasse von 1100kg einen Anhänger mit 2400kg ziehen darf, könnte jetzt folgende Konstellation vorgelegen haben:

    Zugfahrzeug hat ZGG 1100kg und darf legal einen gebremsten Anhänger mit 700kg ziehen. Dann gilt für die Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Nicht das technisch maximal mögliche.

    Wenn der leere Anhänger nun nur 700kg gewogen hat, dann darf der PKW den ziehen.

    Und der Führerscheinbesitzer darf das auch so bewegen, denn er kommt ja nicht über die 3500kg ZGG des kompletten Zuges.

    Gut, ich gebe zu kein Fahrzeug zu kennen mit ZGG 1100kg und Anhängerkupplung. :schulterzuck:

    Noch Fragen? hmmm.

  • Das dieses Thema überhaupt eine derartig ausufernde Debatte auslösen kann, zeigt in

    meinen Augen , wie schwachsinnig und willkürlich diese ganze Führerschein-Neuregelung ist .

    Mir fällt es zugegeben immer schwerer, bei sowas an bloßen Zufall zu glauben, oder daran,

    daß unsere Polit-Apparatschiks nicht wissen, was sie tun. Das Gegenteil dürfte der Fall

    sei - diejenigen, die im Endeffekt die Gesetze ausformulieren, sind keine Politiker, sondern

    hochintelligente Juristen, die eigentlich idR sehr genau wissen, was sie da machen, welche

    Konsequenzen bestimmte Formulierungen und Verweise haben. D.h., wenn unsere Gesetze

    und Vorschriften immer komplizierter werden, dann deshalb, weil es genau so gewollt ist.

    Gewisse Analogien zum Waffenrecht lassen sich auch bei vielen anderen Themen nicht mehr

    leugnen. Im Endeffekt ist zu vermuten, daß den Leuten bestimmte Bereiche des Lebens mehr

    und mehr madig gemacht werden sollen, indem salamitaktikmäßig alles immer noch umständlicher,

    komplizierter und damit teurer wird. Und es ist halt schon sehr auffällig, daß es meistens genau

    die Bereiche trifft, die durch eine gewisse politische Richtung bekämpft werden. Waffenrecht -

    keine Waffen ins Volk. Verkehrsrecht, Zulassung, Schadstoffklassen, usw. - die Leute sollen

    gefälligst mit dem Fahrrad fahren. Baurecht - wir verbieten den Bau von Einfamilienhäuser,

    die Leute sollen schließlich nicht relativ unabhängig in kleinen Dorfgemeinschaften leben,

    sondern in großen Städten, eingepfercht in hohe Betonbunker, damit man sie leichter

    kontrollieren kann... usw. Und wer das als Verschwörungstheorien abkanzelt, macht es

    sich zu einfach.

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)


  • nur noch mal zur Erinnerung:


    es geht hier darum was für einen Führerschein man braucht um welches Anhängergespann zu fahren

    und nicht darum wem das wie und warum nützt und ob das gewollt ist oder nicht.


    Das erste steht für mich im direkten Zusammenhang mit unserem gemeinsamen Hobby,

    das zweite nicht!


    Geht das hier so weiter wird ganz schnell geschlossen! :mmod:

  • Gleich 3fach falsch! :pinch:


    1. Du hättest deinen Führerschein vor dem 10. Sept. 2009 (bei LKW's; für KOM sogar 2008) machen müssen...

    Du Hast damit absolut Recht, aber ich habe mich auch im Datum vertan.

    Wer Die Führerscheinklasse BE vor dem Stichtag 19.01.2013 in der Tasche hatte, der hat automatisch die Grundqzalifikation für Berufskraftfahrer.

    Denn nach dem Datum wurde Die Führerscheinklasse BE geändert. Das heißt heute darf der Anhänger maximal 3,5 Tonnen haben. Vorher war das nämlich egal.

    Man konnte den Füherschein damit so ziemlich ausreizen, wenn man eine SZM hatte gingen damit mehr als 7,5t.

    So eine Zugmaschine habe ich vor Corna öfter gesehen bei einem kleinen Zirkus (war eine kleine IVECO Doppelkabine).

    Weil das eigentlich unter C1E gefallen wäre hat man automatisch die Qualliffikation.


    Das andere ist mit den Traktoren, hier kommt es wie ich geschrieben habe auf das Gewicht und den jeweiligen Verwendungszweck an.

    Denn je nach dem reicht dann L, T, oder B einfach nicht mehr aus und man kommt in C1 oder größer.


    Woher ich die Informationen habe ? Ich habe eine sehr gute Quelle die es mir auch noch mal so bestätigt hat und es war auch gewiss nicht Googel oder andere Suchmaschinen.

    Aber hier habe ich trozdem noch einen link.

    https://www.fuhrpark.de/diese-…e-wirklich-fuer-anhaenger



    Gruß Mixer :)

  • Moin, also ich habe vor 2013 mein BE gemacht. Ich darf damit 3,5t Zugfahrzeug und 3,5t Anhänger ziehen. Es sei denn der Zug verfügt über eine durchgehende Bremsanlage dann darf das 1,5fache angehängt werden. Insgesamt ist der Zug auf 8750kg beschränkt.



    ,:) Benny

  • @Sven

    Wie kommtdas mit dem "T"?

    Ich habe 1,3,4,5 gemacht und im Nachgang bei der Bundeswehr BCE. Leider war ich beim 1. BCE Lehrgang dabei und musste deshalb schon von Anfang an alle 5 Jahre zum Medezincheck. Aber seit BCE habe ich auch automatisch T, ohne Begründung und NAchweis, hat das etwas mit der alten Klasse 2 zu tun?

    Danke

    Mfg Thomas

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!