Moin,
im Zusatzfeld dann in den zivilen Papieren - auch Gurtmesser zum Ausstieg, abgedecktes Reserverad, Oma Klapptritt und andere Banalitäten sind hier teilweise im Freitextfeld.
Moin,
im Zusatzfeld dann in den zivilen Papieren - auch Gurtmesser zum Ausstieg, abgedecktes Reserverad, Oma Klapptritt und andere Banalitäten sind hier teilweise im Freitextfeld.
Bei mir steht da nix von Reserverad und Kanisterdingenskirchen ...
Der Prüfingenieur war damals beim Umschreiben wohl einwenig schreibfaul .....
Bei mir wie bei Friedrich, Kanister nur leer und Reserveradabdeckung, dafür aber Abnahme, obwohl die NSL nicht im vorgeschriebenem Abstand zur Bremsleuchte. =O
Zumindest darf hinten kein Sprit mitgeführt werden. Bei mir is ein Wasserkanister angebracht. Hat im Sommer auch was .
Wieso nicht ? Und bitte mit klaren Gesetzestexten, nicht allgemeinen Aussagen……
https://g461.de/2021/02/25/fruehlin-g-2-4-und-mehr/
…bei mir sind 19,5l Diesel drin und ein Abus Schloss dran.
Hab letztens in einem Verkaufstext auch so etwas gelesen ( der gute Mann hatte seinen Fahrzeugschein gezeigt ) Stand extra in der Zulassung ! Toi Toi Toi - bei mir steht nichts dergleichen Ich frage mich aber ernsthaft WER entscheidet das im jeweiligen Fall ? Kann doch nicht jeder machen wie er denkt . . . Wenn das original am Fahrzeug dran ist und war kann man es doch nicht verbieten
man kann das auch anders sehen,
Kanister und Ersatzrad hinten betrachte ich als Ladung in dafür vorgesehenen gesicherten Halterungen
Das folgende ist auch nützlich
Bei mir ist das ähnlich eingetragen, allerdings nur 4 Notsitze . Reserveradabdeckung als Eintrag und die Sache mit dem Kanister hate ich auch nicht.
Ich hatte sowas zu diesem Zeitpunkt noch nicht.Warscheinlich hattest du beides beim Tüv dabei, deshalb ist er auf die Idee gekommen.
Ihr habt da alle komische Sachen drin, ich kann mich noch dunkel dran erinnern, als ich es auch hatte, aber nun ist das ja alles weg.....und wenn der Bock hinten nur für Rangierfahrten genutzt werden dürfte, würde doch ein wichtiges Extra fehlen....
besonders die 91/441/EWG,ANH.I8.1 0415 - sonst kommt meist die S:93/59/EWG III 0420 zum "Einsatz"
Zumindest darf hinten kein Sprit mitgeführt werden. Bei mir is ein Wasserkanister angebracht. Hat im Sommer auch was .
...darf man nicht... typisch deutsches denken.
Beste Grüße
@Till
Noch besser, in der AU Bescheinigung 0420 und Zulassung Teil 2 0415 . Wurde aber heute auf beides auf 0420 geändert - und schon wieder Rennerei
. Meiner ist aber EZ 09/1993, also wär 93/54 nicht korrekt, die gilt erst ab 10/93, wenn ich das richtig verstanden hab.
BTW, kennt jemand eine Adresse um den Puch in Euro 1 zu bekommen. Bei Till geht‘s, ist aber bei Stuttgart, oder? Näher wär schon schön.
Bei mir steht nichts vom Kanister im Fahrzeugschein. Trotzdem, wozu soll man das immer mitschleppen. Diesel gibts ja an jeder Ecke (noch?). Aber im Urlaub 20 l Wasser und ein kleines Hähnchen zum rauslassen wäre nicht schlecht, oder?
Moin,
bei mir an der Weinstraße geht dies nach Vereinbarung.
Vorher per PN Kontakt aufnehmen.
Moin,
dann ist Wein an deiner Straße bis zu 20ℓ erlaubt?
Ich muß unbedingt bei dir 'rumkommen wenn ich meine Schwester in Oberhausen-Rheinhausen besuche
Die Ladekapazität bei meinem G kann dann kurzfristig auch 'mal 750 - 1000 kg erreichen. Sieht man ja von außen nicht.
Hi,
also Wein gibt es hier - habe beste Kontakte in alle Weingüter - aber es wird auch geliefert - wenn Bedarf: PN!
In Oberhausen-Rheinhausen bin ich nicht mehr so oft - aber ca 30 Minuten entfernt.
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