Fahrtenbuch 07er-Kennzeichen

  • Hallo,


    unsere Zulassungsstelle wird immer komischer.


    Nun habe ich pflichtgemäß das Fahrtenbuch für das letzte Jahr eingereicht,

    aber der Sachbearbeiter ist trotzdem am meckern.


    Er will zusätzlich zu den Angaben:

    - Hersteller des Fz

    - Typ und Ausführung

    - Fahrgestellnummer

    - Uhrzeit der Abfahrt und Uhrzeit der Ankunft


    Nach meiner Meinung kann er die beiden ersten Angaben aus seinen Unterlagen entnehmen.

    Wenn bei mir im Fahrtenbuch drinsteht: Feldküche, dann müsste das m.E. zur Identifizierung ausreichen. (Ich habe nur eine im Bestand.)


    In meinem Fahrtenbuch steht immer das Datum der Fahrt.

    Nun sollen noch die Uhrzeiten mit erfasst werden.


    Frage:

    Gibt es in irgendeinem Gesetzestext / Verordnung eine Auflistung der notwendigen Angaben ?



    ...

  • Da ich meinen Fuhrpark auf H Kennzeichen bewege, habe ich kein Fahrtenbuchproblem.


    Den Firmenwagen (1% Regelung wegen privater Nutzung) fahre ich mit Fahrtenbuch.


    Excel Tabellen und viele elektronische Helferlein oder Apps gehen nicht durch, weil nicht manipulationssicher. Ich nutze daher das gute alte, handschriftliche Fahrtenbuch, ein Fahrtenbuch pro Fahrzeug.

    • Datum
    • Uhrzeit Beginn
    • Uhrzeit Ende
    • Fahrtziel
    • Reisezweck
    • km Stand Beginn
    • gefahrene km (dienstlich, privat, Wohnung/Betrieb)
    • km Stand Ende

    Hier noch ein bisschen zur Gesetzeslage

  • Hallo,


    der Hinweis auf die 'Gesetzeslage' bezieht sich ja im Wesentlichen

    auf das Fahrtenbuch per Computer.


    Ich hatte es ja handschriftlich erstellt.


    Was mich ärgert, ist daß man nach 15 Jahren plötzlich neue

    Formblätter einfordert.

    Dann neuerdings die Angaben: Fz-Hersteller / Typ / Fg-Nummer.

    Was soll der Bödsinn ?

    Diese Daten stehen doch in den Akten der Zulassungsstelle.


    Mit kommt das so vor, daß mal wieder jede Verwaltung ihr eigenes

    Ding dreht.

    Deswegen die Frage nach den Gesetzlichen Vorgaben für 07er.


    In der e-mail steht drin, daß man gütigerweise von Strafzahlungen absieht.

    Ja, aber die könnte man ja nur auf einen (Bundes)Formalismus

    abstellen. Daher die Frage nach den Vorgaben.



    ...

  • Ich habe für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch angelegt, es ist ein DinA 5 Schreibheft.

    Vorne Angabe Hersteller, Typ und Fahrgestell Nr. ( Das habe ich selbst so gemacht und wurde vom Amt nicht gefordert )

    Meines Wissens gibt keine einheitliche gesetzliche Vorgabe bei 07er Nr:

    Das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich, wie das gehandhabt wird.


    Folgendes muß ich eintragen:

    1 Laufende Nr.

    2 Datum

    3 Anlass der Fahrt

    4 Fahrstrecke

    5 gefahrene KM

    6 Unterschrift

  • Hallo,

    Meines Wissens gibt keine einheitliche gesetzliche Vorgabe bei 07er Nr:

    Das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich, wie das gehandhabt wird.

    Na, dann kann es auch kein Strafgeld geben, wenn man es anders macht.

    Sonst hätte ja jede Zulassungsstelle die Möglichkeit eigene Gesetze

    und Verordnungen zu erlassen.


    Ganz soweit ist es noch nicht in Deutschland.


    Vielleicht kommt dann die nächste Zulassungsstelle, und will noch

    den Wetterbericht handschriftlich mit eingetragen haben.


    ...

  • Hallo zusammen, ich bin etwas irritiert: wenn das Fahrzeug auf roter 07er bewegt wird, gibt es normalerweise ein rotes Fahrtenbuch, das von der Zulassungsstelle ausgegeben wird. Das ist ein spezielles Fahrtenbuch, das man dort auch wieder nachordern muss, wenn das alte voll ist. Das ist etwas anderes, als die üblichen Fahrtenbücher, die man im Bürofachhandel kaufen kann.


    Und ja, die Angaben sollten alle gemacht werden, inkl. Fahrgestellnr. und Uhrzeiten, das wurde bei der letzten Kontrolle beim Landratsamt noch einmal ausdrücklich erwähnt.


    Ich wusste gar nicht, dass es hier Unterschiede bei der Art und Handhabung der Fahrtenbücher gibt. Ich glaube, in der Fahrzeugzulassungsverordnung FZV §16, §17 ff. steht was dazu drin.




    Gruß

    Marion

  • Das rote Fahrtenbuch gibts wahrscheinlich wieder mal nur bei uns in Bayern.

    Und es nervt tatsächlich in jede Zeile die Fahrgestellnummer und in der letzten Zeile jedes mal meine Adresse einzutragen.

    Ich hau nur noch meinen Stempel rein und fertig.

    Der auf dem VW Kübel und dem MAN 630 damals seine Führerscheine gemacht hat. :P

  • Das rote Buch gibt es auch bei uns in Ba-Wü und ich kenne es auch nur so, dass alles wie oben beschrieben eingetragen werden muss. Ich habe mich dann auch für das H-Kennzeichen pro Auto entschieden, um mir das Galama zu sparen. Ich hatte noch Hoffnung, als man in Deutschland über das Wechselkennzeichen sprach, wie in der Schweiz + Österreich, bei dem man nur für das teurere Auto die Versicherung und Steuer bezahlt und es dann bei Bedarf an das andere Fahrzeug pappt ohne Mehrkosten, aber das war nichts. Das hat man bei uns dann ja totgeredet und man sollte die KFZ-Steuer für alle Autos trotzdem bezahlen, obwohl man immer nur ein Auto fahren kann (Die KFZ-Steuer erhalten die Bundesländer, glaube ich und bei einem Wegfall dieser Einnahmen wollte damals der BM für Finanzen nicht ausgleichen, also hätten die Länder nicht zugestimmt).

  • Wir sollten doch froh sein, dass es das 07er Kennzeichen gibt .

    Rechtlich ist das ja keine Zulassung und wir haben nun mal die Möglichkeit bis zu 10 Fahrzeugen auf dieses Kennzeichen zu bewegen.

    Das gibt es auch erst seit ein paar Jahren, vorher musste jedes Fahrzeug einzeln angemeldet, versteuert und versichert werden.

    Also seid froh das es die Möglichkeit des 07er gibt und meckert nicht rum und füllt die paar Daten auf dem Formblatt aus. Bei 07 darfst du z.B. keine Ladung befördern . Schorsch

  • Hallo,

    Hallo zusammen, ich bin etwas irritiert: wenn das Fahrzeug auf roter 07er bewegt wird, gibt es normalerweise ein rotes Fahrtenbuch, das von der Zulassungsstelle ausgegeben wird. Das ist ein spezielles Fahrtenbuch, das man dort auch wieder nachordern muss, wenn das alte voll ist. Das ist etwas anderes, als die üblichen Fahrtenbücher, die man im Bürofachhandel kaufen kann.

    Nee, nee.

    Das war früher mal so.

    Ich habe einen Fz-Schein aus dem bunten Plastik-Papier, da ist in jeder

    Zeile ein Fz eingetragen.


    ...

  • Hallo,

    ich habe die rote Nummer seit es die überhaupt gibt.

    Ein Fahrtenbuch habe ich noch nie geführt.


    Hat noch keiner von mir verlangt

    So war das früher hier auch so.


    Vor 5 Jahren wollte der Zulassungsheini zu ersten Mal ein

    Fahrtenbuch haben. Da habe ich dann eins zusammengedoktert.


    Ich hatte 4 Fahrten eingetragen.

    Kommentar: "Dann rechnet sich das 07er ja gar nicht."

    Ich habe den Spruch nicht kommentiert.


    Für 2020 gab es wieder eine Anforderung.

    Da habe ich dann 7 Fahrten eingetragen.

    Aber ich habe nur "Feldküche" geschrieben.

    Und nicht: VEB Hinterwalde, Typ 4711, Nummer 1234567.

    Das war einer der Kritikpunkte.



    ...

  • Guten Tag "TDV" !


    Es ist wie immer bei " speziellen " Beiträgen von DIR so, wenn die Behörden etwas von DIR verlangen was Landesweit "USUS" ist, DU eine Bundesrepublik Deutschland im Blickfeld hast, die so funktioniert wie DU das willst !

    Tut sie aber nicht, Gott sei dank, für Deinen schrottigen Fuhrpark schon lange nicht !

    Hast Du mittlerweile die Fahrerlaubnis für Deinen KAT ?

    Ich muss mal wieder Bilder machen von Deinem Schrott, einige habe ich ja noch !!

    Gut, das wir ja nur ein paar Meter von einander entfernt sind !

    Ich habe jahrelang einen URAL 375D und 4320 und einen IFA W50 NVA Vollaussstattung , den kennst Du sicher noch, mit 07 Nummer bewegt, nie Probleme mit den Behörden, man muss auch mal die " SCHNAUZE " halten können !

    Kannst Du aber nicht, weil, Du bist der, der alles kann und alles weiß

    Sollte ich noch einmal in den Genuss kommen, eine Kette zu bewegen, so ab 50 Tonnen, schaue ich einmal bei Dir vorbei !


    Uri/Wolfgang

    " Bin ich Ölich bin ich Fröhlich "

    Das einzig wahre, DNEPR 3X3 und URAL 6X6

  • Wenn es auch nicht ganz vergleichbar ist... Ich hatte damals bei meiner 06er ja auch die Pflicht ein Fahrtenbuch zu führen. Und diese kam von der Zulassungsstelle und wurde vierteljährlich geprüft.

    Die FIN musste natürlich auch drin stehen.

    Das musste ich damals auch machen. Und wehe es hat eine Fahrt gefehlt, die die Polizei auf ihrer "Dorfrunde" zufällig gesehen und dokumentiert hat.:deck:

    Und bei meinem Kumpel mit der 07er ist es im Prinzip ähnlich.


    Grütze, Eve

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Hallo,

    Ich wusste gar nicht, dass es hier Unterschiede bei der Art und Handhabung der Fahrtenbücher gibt. Ich glaube, in der Fahrzeugzulassungsverordnung FZV §16, §17 ff. steht was dazu drin.

    Das ist ja mal ein sachdienlicher Hinweis.


    "Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind".


    Das hatte ich gesucht.



    ...

  • Das Fahrtenbuch ist nicht identisch mit dem roten Fahrzeugschein, TDV, da sind alle Fahrzeuge eingetragen, das Fahrtenbuch führt man zusätzlich und das auch schon eine ganze Weile. Neu wäre mir, dass es eine Obergrenze für die Anzahl der eintragbaren Fahrzeuge gibt, nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Obergrenze.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!