Nach meinem Kenntnisstand kann im Prinzip jede Rad-/ Reifenkombination montiert werden, welche von Mercedes freigegeben ist. Selbst 285/75/16 sind theoretisch möglich, aber es gibt TÜV-seitig dazu immer noch folgende, zusätzliche Auflagen:
1.) Reifenabrollumfang/ Tacho: Da sich durch größere Reifen der Radrollumfang ändert, stimmt der Tacho nicht mehr. Einerseits die Geschwindigkeit, aber auch die km-Laufleistung. Deshalb muss der Tacho innerhalb der vorgegebenen Toleranz ggf. angepasst werden. Dazu gibt es folgende mir bekannte Möglichkeiten:
a.) Es gibt Spezialisten, die den Tacho mechanisch anpassen können (sehr rar)
b.) Es gibt verschiedene Adapter zum Winkelgetriebe, welches die Übersetzung der Tachoschnecke entsprechend anpassen (Übersetzungsverhältnis muss berechnet werden)
c.) Es gibt von VDO einen Tacho (100mm Einbau, also passend zum G), der per Abfahren einer definierten Meßstrecke kalibriert werden kann und auch gut in den G passt (analoger Zeiger für Geschwindigkeig, kleine Digitalanzeige für km-Stand).
Der TÜV macht üblicherweise eine Kontrollfahrt mit GPS, um zu prüfen, ob die Geschwindigkeit innerhalb der erlaubten Toleranz liegt.
2.) Freigängigkeit der Räder bei Lenkeinschlag: Räder dürfen bei Volleinschlag nicht irgendwo streifen. Um das zu gewährleisten, gibt es wiederum zwei Optionen (einzeln oder auch kombiniert):
a.) Der Lenkanschlagbegrenzer (Schraube mit Kontermutter) wird nachgestellt (Wendekreis wird dadurch aber größer)
b.) Es werden Spurplatten verbaut. Wendekreis bleibt erhalten, aber abhängig von Fahrstil verkürzt sich die Lebenszeit der Radlager (größerer Hebel = größere Beladtung). Es gibt grob 3 grundlegende Bauarten:
- die billigen Spurplatten aus Alu, die einfach versetzt Bohrungen für Achs- und Radbefestigung haben
- die etwas besseren aus Alu, die in den Bohrungen eingepresste/ gehärtete Gewinde haben
- und die sehr guten aus Stahl
Montiert man die Alu-Spurplatten, sind zusätzliche Probleme durch Kontaktkorrosion vorprogrammiert, da die Aluplatten auf der Felge und der Bremsscheibe bzw- Trommel aus Stahl sich nicht wirklich gut vertragen (Alufraß bzw. Rost). Natürlich ist es streng verboten, die Auflageflächen von Felgen, Bremsscheiben und -Trommeln und auch den Spurplatten einzufetten, da der Kraftschluß nicht durch die Radbolzen, sondern die Auflagefläche garantiert wird.
Achja: bei den Spurplatten muss man noch auswählen, ob man Stahl- oder Alufelgen montieren möchte und müssen auch vom TÜV eingetragen werden (billige Platten haben meist kein ABE oder ähnliches, sind also nicht zugelassen!)
3.) Reifenhöhe: Der Reifen darf im eingefederten Zustand nirgends streifen. Je nach Flankenhöhe kann es deshalb nötig sein, ein Bodylift zu montieren. Das ist aber dann nicht ganz einfach, da dann auch noch zusätzliche Anpassungen gemacht werden müssen, wie z.B. Sperrenhebel verlängern, Tankeinfüllstutzen (Schlauch) verlängern, Stoßstange nach oben versetzen (ansonsten unschöner Spalt sichtbar). Bei Gˋs mit verstellbarer Lenksäule (Wolf hat das nicht) muss das auch noch angepasst werden, Bremsleitungen (gewendelt) angepasst werden. Der Knickwinkel der Kardanwellen ändert sich abhängig vom Bodylift, kann also (abhängig vom Fahrstil) zu schnellerem Verschleiß führen. Meinungen zur maximalen Höhe gibt es viele, ORC meint z.B. bis 4cm Höherlegung wäre problemlos möglich. Beim Bodylift gilt das gleich wie bei den Spurplatten: Sind diese aus Alu, gibt es Kontaktkorrosion. Die zu verwendeten, längeren Schrauben zur Befestigung der Karosserie am Rahmen rosten ziemlich schnell und backen fest. Natürlich muß der Bodylift eingetragen werden, also nix mit einfach selbst was basteln 😊
Es gibt auch einige, die einfach Schwerlast-Federn (wiederum nur TÜV-geprüfte) verbauen. Das wird z.B. empfohlen, wenn man eine Seilwindenstoßstange verbaut oder das Heck ausbaut. Wird nix angebaut (unbeladen), hat der G dadurch ein paar cm mehr Bodenfreiheit. Wie auch bei jedem Umbau kann es auch noch zusätzlich notwendig sein, die Stoßdämpfer anzupassen (länger/ härter) oder auch Achsfangbänder zu montieren.
4.) Der Geschwindigksitsindex des Reifen muss über der Bauartgeschwindigkeit liegen. Ist also beim G eine Bauartgeschwindigkeit von z.B. 170 km/h eingetragen, müssen die Reifen mindestens für diese Geschwindigkeit freigegeben sein. Dazu kommt noch, dass vom Reifenhersteller eine Freigabe vorhanden sein muss, dass der Reifen auf die entsprechend Felge (z.B. 5J, 6J, 6.5J) montiert werden darf, Stichwort Hump und Doppelhump.
Puh…jetzt habe ich mein Wissen geteilt und hoffe, dass es vielleicht dem einen oder anderen weiter hilft. Meine Aufzählung ist nur zur groben Übersicht, Google oder Foren bieten zu jedem angesprochenen Punkt zahlreiche Beiträge, die das ganze vertiefen.
Also unterm Strich ist es am einfachsten, zwischen den lt. Typengenehmigung zugelassenen Rad-/Reifenkombi zu wählen. Will ich mehr Auswahl haben, sind mehr oder weniger aufwendige Zusatzarbeiten möglich, die sehr schnell ins Geld gehen können. Bin zwar Österreicher, aber was den TÜV angeht, gilt es durch die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben auch in Deutschland, ist also nahezu das gleiche Spiel mit dem TÜV 😊