H Kennzeichen vs Camper Umbau

  • Moin,

    die Oldtimer-Versicherung ist ja nicht obligat.

    Meiner ist als H angemeldet, aber normal versichert mit Gutachten.

    Das ist bei meiner Versicherung nur marginal teurer (ca 70 € p.a.) und mein Stellplatz kann bleiben wie er ist. Auch andere Einschränkungen fallen natürlich weg. Einige Versicherer gestatten ja sogar nur Fahrten zu entsprechenden Veranstaltungen.

  • Moin,

    die Oldtimer-Versicherung ist ja nicht obligat.

    Meiner ist als H angemeldet, aber normal versichert mit Gutachten.

    Das ist bei meiner Versicherung nur marginal teurer (ca 70 € p.a.) und mein Stellplatz kann bleiben wie er ist. Auch andere Einschränkungen fallen natürlich weg. Einige Versicherer gestatten ja sogar nur Fahrten zu entsprechenden Veranstaltungen.

    das sind dann aber Versicherer, die eigentlich damit nix zu tun haben wollen ;)

    schönen Gruß, zf41


    SUCHE immer: Teile, Zubehör, Fotos etc v. VW Kübelwagen Typ 82, VW Schwimmwagen Typ 166, BMW R75 & Zündapp KS750

  • Also, bei mir hat der TÜV auch den §23 gemacht.

    Die können also durchaus aus sagen "so ist das H aber nicht mehr"... Genau wie jede andere Prüforganisation.

    der TÜV/Dekra/GTÜ etc erstellt nach Auftrag das 23er Gutachten, ja und auf dieser Grundlage erteilt das Straßenverkehrsamt das H.


    Aber wenn Du Dich aber zum "TÜV"7Hauptuntersuchung dort vorstellst hat er gar keinen Auftrag das 23er zu kontrollieren, er bewegt sich dann ggf außerhalb seines Auftragsrahmens...

    gibt es solche Charaktere dort, ja klar ... ist es formell korrekt? Nein.

    Kundenbindung ist das nicht ;)

    schönen Gruß, zf41


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  • Vielen Dank für so viel Feedback. Bin gerade unterwegs den 230GE (Schweizer Hochdach EZ 1995) zu holen. Werde nächste Woche es vorstellen. 2023 gehe in die Ausland und nehme es mit. Wird als Umzugsgur deklariert und daher nicht versteuert. Wenn ich mach DE kommen, wird es über 30 Jahre alt. Von dem „H- Kennzeichen“ verspreche ich mir günstige Steuern und Versicherung. Fahrzeug ist bereits ausgebaut mit Festen Einbauten. Aussen soll original bleiben. Also… ich melde mich.

  • Aber wenn Du Dich aber zum "TÜV" Hauptuntersuchung dort vorstellst hat er gar keinen Auftrag das 23er zu kontrollieren, er bewegt sich dann ggf außerhalb seines Auftragsrahmens...

    Oin,

    na, wo steht das denn?

    Bei der HU wird der technische Zustand kontrolliert, soweit richtig. Und es wird auch kontrolliert ob die Eintragungen in den Papieren mit dem Istzustand übereinstimmen.

    Beispiel: In den Papieren steht LKW 3 Sitzplätze, du hast aber rundrum Fenster in deinen Kastenwagen gebaut und 9 Sitzplätze, alle vorschriftsmäßig mit Gurt usw., also technisch i.O. Trotzdem keine HU, denn die Fahrzuegart ist eine andere als eingetragen.

    Zurück zum H-Kennzeichen, also zum Oldtimer.

    In deinen Papieren steht Oldtimer. Also muß Fahrzeug auch einem Oldtimer entsprechen. Kein Oltimerzustand, keine HU.

    Schon mehr als 1x erlebt, bei unterschiedlichen Prüforganisationen.

    (Und meiner persönlichen Meinung nach ist das auch völlig richtig so.)

  • Inhalt der HU:


    "Die Richtlinie 2014/45/EU[1] beauflagt alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Durchführung regelmäßiger Kontrollen der Kraftfahrzeugsicherheit sowie der Motoremissionen. Für leichte Wirtschaftsfahrzeuge (bis 3,5 t) und Privatfahrzeuge (mit bis zu acht Sitzplätzen) wird festgelegt, dass die erste Hauptuntersuchung nach vier Jahren und nachfolgende Hauptuntersuchungen alle zwei Jahre stattfinden. "


    Fahrzeugsicherheit und Motoremissionen.


    Der technische zulässige LED-Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen besteht somit die Fahrzeugsicherheit.


    Das H steht auf einem anderen Blatt.


    Oft so gemacht und formell korrekt sind zwei getrennte Paar Stiefel...

    schönen Gruß, zf41


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  • Moin,

    ich zitiere mal:

    Zitat

    Im Europarecht sind Richtlinien (... allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts. Im Gegensatz zu Verordnungen gelten sie gemäß Art. 288 Absatz 3 des AEUV nicht unmittelbar, sondern müssen erst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden.

    Und somit ist diese Richtlinie nicht verbindlich bzw. kann national angepaßt werden.

    Bei uns müssen ja auch Neufahrzeuge nach 3 Jahren zur ersten HU und nicht nach 4. (LKW, egal wie schwer, übrigens nach 2 Jahren)

  • trotzdem bleibt die Überschrift zur HU

    Sicherheit und Emission ... :)


    egal, möge jeder zu dem Tüv'ler gehen, mit dem er klarkommt:engel:

    schönen Gruß, zf41


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