Was gehört in die Bordausstattung eines BW-Fahrzeuges/Doppelkabine ?

  • Ach ja...das silberne Stahlseil mit Billigschloss als Wegfahrsicherung....

    Da hab ich sogar noch mindestens eins zu viel. Fliegersichttücher oder so eine Klemmlampe müssten auch noch da sein...

    Nachtrag...sind da...:engel:


    Jens

  • Besser als Prospero es - mal wieder -dargestellt hat, kann man es gar nicht beschreiben.


    Für Klein-Kfz - Ausnahme: Kräder - und dazu zählen auch die VW-Busse, ist gültig der "Bordausstattungssatz A" in seiner jeweiligen Generation. Nicht zu verwechseln damit ist das sogenannte fahrzeugspezifische Zubehör, das vom Hersteller geliefert wird, also z.B. der Wagenheber, der woanders nicht passt. Zubehör ist oft auch im Teil 5 der TDv-Reihe, also der ET-Liste abgebildet. Aber das Schwarmwissen sollte es ja nun zusammengebracht und Kai somit geholfen haben.


    Gruß, Wolf

  • Es war nirgends zwingend festgelegt, welchen Bordausstattungssatz ein Fahrzeug haben musste. Entscheidend dafür war immer die StAN der jeweiligen Einheit bzw. noch genauer der Teileinheit. Eine Doppelkabine, die z.B. bei einem Bundeswehrkrankenhaus oder bei einer mobilgemachten Reservelazarettgruppe fuhr, musste nicht unbedingt den Bordausstattungssatz A haben, sondern hatte evtl. nur den für handelsübliche Fahrzeuge.
    Ich füge als Anlage zwei Abschriften aus der StAN /StAN-Teil V einer Feldjägerkompanie von 1986, genauer gesagt für den Feldjägerzug bei. Hier erkennt man, dass im Zugtrupp an Fahrzeugen vorhanden sind:

    - 1 PKW 8-Sitzer (das war der FuC 3 bzw. 3a, also der Funktrupp
    - 1 PKW 0,4 t FJg
    - 1 LKW 2 t
    - 3 Krad gl

    An Bordausstattungssätzen sind vorhanden:
    - 2 x Bordausstattungssatz A (für 8-Sitzer und 0,4 t)
    - 1 x Bordausstattungssatz B (für 2 t)
    - Für die Kräder – wie oben bereits von Wolf erwähnt – keine Bordaustattungssätze



    Bei den Feldjägerstreifen:

    Streife 1
    - 1 PKW Kombi FJg (VW-Passat)
    - 1 KFz-Ausstattungssatz PKw handelsüblich

    Streifen 2 – 9
    - 1 PKW 0,4 t FJg
    - 1 x Bordausstattungssatz A



    Die Tarnnetze waren nicht in der StAN der jeweiligen Teileinheiten enthalten, sondern waren im Gesamtbestand der Kompanie (StAN Teil VI) verzeichnet, siehe auch dazu beigefügten StAN-Auszug, ebenfalls für eine FJgKp. Es war also Entscheidung des Kompaniechefs, wie er seine Tarnnetze verteilte.



    Grüße
    Jörg

  • In meiner Dienstzeit von ´84 bis ´96 hab ich nur die platten, bunten, 3- oder4-eckigen Plastikteile wie aus dem 1€-Laden gesehen. Selbst als unsere 3 M113ga2 aus der DepotInst zurückkamen waren da so Teile drin, unterschiedliche Formen und Farben. Hauptsache sie passten in die Taschefür die Fz-Papiere.

    Wenn das Ding beim Vollzähligkeitsapell fehlte wurde es durch den privaten, auch mit Werbeaufdruck ersetzt, Hauptsache es konnte glasschonend Eis kratzen

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