Sicherheitsprüfung Oldtimer LKW

  • Moin, Irgendwie gehts hier ja auch um eine Vorschrift, hoffe also den richtigen Foren abschnitt erwischt zu haben:-) Also, Ich habe mitbekommen das 2011 gesetzesentwürfe angefertigt wurden nach welchen die Sicherheitsprüfung für Privat genutzte LKW's mit H Kennzeichen entfallen soll... leider kann Ich zu dem Thema nicht mehr viel finden inwiefern dieser entwurf erfolg hatte... Kann mich hier eventuell jemand erleuchten?


    Dankeschön

  • Meine Maggie hatte mit ihren 7,49t einen 2Jahr-Tournus beim TÜV vom Vorbesitzer. Leider auch kassiert, weil nur 1 Jahr legitim ist bis 7,49 :tobt:

    Bullitreiber / Robert


    kostengünstiger Hersteller von CO2 und Überlebender der 1975 prognostizierten Eiszeit, des Waldsterbens, des Konsums von Salz und Eiern, des Millenniumbugs und der Klimakatastrophe :schweiz:


    :rad:

  • :thumbsup:

    Das ist halt so "Gesetz" > der TÜVer vom Vorbesitzer hat halt Laufleistung und "Einsatz"-Zweck recht positiv ausgelegt, weil halt KEINE gewerbliche Nutzung vorliegt > was ja den strengen Auflagen mit TÜV und SP zugrunde liegt :wacko:

    Bullitreiber / Robert


    kostengünstiger Hersteller von CO2 und Überlebender der 1975 prognostizierten Eiszeit, des Waldsterbens, des Konsums von Salz und Eiern, des Millenniumbugs und der Klimakatastrophe :schweiz:


    :rad:

  • Wolf_im_Taunus Tüv und SP haben einen ein Jahr intervall jedoch ist die SP zum Tüv um 6 Monate versetzt sodass alle 6 Monate das Fahrzeug überprüft werden muss... Für gewerbliche Fahrzeuge welche kilometer nach kilometer abspulen und das jeden tag ganz sinnvoll... für den Jupiter mit 2000 km Laufleistung im jahr... nicht... :T

  • Der einzige Trick den es gibt, ist die HU zu überziehen, dann wird die SP auch angepasst. SP hingegen sollte Monatsgenau gemacht werden, so die Aussage von meinem Prüfer.

    Die HU überziehe ich in der Regel, somit wird auch die SP nach hinten datiert (6 Monate nach HU)

  • Ich muss mit der Emma (H-Kennzeichen) 1x jährlich zur HU und 1x jährlich zur Sicherheitsprüfung. Die beiden Termine liegen 6 Monate auseinander. Die Sicherheitsprüfung kann 1 Monat vorgezogen, die HU 2 Monate nachgeholt werden. Am Termin für die nächste Prüfung ändert das nichts.

  • Die SP ist 6 Monate nach der HU fällig, wird die HU um 2 Monate überzogen, so wird die SP nicht nach 4 Monaten fällig, sondern nach 6 Monaten!

    Sollte ein Prüfer was anderes behaupten, so sollte er sich mal den Anhang 8 zu STVZO §29 durchlesen:


    2.4 Die Frist für die Durchführung der Sicherheitsprüfung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung.


    Anhang 8

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