• Hab ich auch gesehen. Wer verkauft nen Auto für 190k€ ohne Lichtschalter. So teuer kann das Drehdingsbums doch nicht sein, das da nicht noch nen Euro als Gewinn hängen bleibt.

    Wisst ihr wie man das Fahrzeug einordnen kann? Die Anzeigen (Tacho…) kenn ich so nicht. Das ist doch nicht Ed. Pur?! Der neuere Ed Pur hat doch 245 Ps und ne 7G Autom, das ist doch hier der ältere mit der 5 G und 184 PS, was aber meiner Meinung nicht zum Baujahr passt. Irre ich mich? Mfg

  • Derjenige, der schon 20 EFH und ZFH, DHH und und...hat.

    Es gibt für alles einen Markt und einen Käufer. Der Markt wird das regeln.

    Für das Geld hätte ich vor 20 Jahren noch zwei EFH bauen können...;-)

    Mittlerweile ist man froh, wenn man überhaupt noch manches Material bestellen darf, das irgendwann zu den dann gültigen Preisen geliefert wird.:pinch:

    Wer auf dem "Boulevard" auffallen will, der kauft sowieso einen G- 3 Achser mit Portalen und lässt diesen auf einen "Bekannten" oder eine "Leihwagenfirma" zu.;-)

  • Mit der Zulassungsfähigkeit kenne ich nur von Fahrzeugen die von Euro 6 auf Euro 3 „zurückgerüstet“ worden sind. Und ich meine, diese sind noch nicht im Umlauf. Naja wie dem auch sei, Danke für die Info. Da ich mir das Fz , auch aus finanziellen Gründen, nicht kaufen werde, brauch ich mir zum Glück auch keine Gedanken um ne Zulassung zu machen. Mfg

  • Nachdem verstärkt Greenliner 280CDI angeboten werden greife ich den Faden nochmal auf.
    Gibt es Erkenntnisse ob diese Fahrzeuge zivil zulassungsfähig sind ?
    Datenkarte sagt nichts aus ausser dass es sich nicht um die Schlechtkraftstoffvariante Code KW3 mit Euro3 handelt. DPF ist verbaut.
    EG-Genehmigungsnummer
    e1*96/79*0065*13
    Leider komme ich damit nicht weiter. Natürlich kein COC vorhanden.
    Weiss jemand mehr ?

    Grüsse
    Thomas

  • Hallo,

    Zulassung ist völlig problemlos, das COC gibt die BW-FuhrparkService zusammen mit der Datenbestätigung an den Erwerber ab, Gutachten nach Paragraf 21 zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis ist daher grundsätzlich nicht erforderlich, lediglich HU und AU. Manchmal gibt es dann aber Diskussionen auf dem Amt, ob die im Feld 22 der Datenbestätigung aufgeführten BW-Zusatzausstattungen Tarnlicht, Antennenhalter, ggf. Sondersignalanlage etc. auch wirklich demontiert wurden. Da ist man mit einem Gutachten auf der sicheren Seite. Weiterer Vorteil: Man kann Anhängelast und Stützlast gleich hochsetzen lassen auf 3500/140 kg, gegenüber Datenbestätigung 2000/100 kg und COC 3200/140 kg.

    Aber Vorsicht beim Kauf: Die Rostschäden an diesen Fahrzeugen sind oft gigantisch…

    Grüße

    Peter

  • [...]

    Weiterer Vorteil: Man kann Anhängelast und Stützlast gleich hochsetzen lassen auf 3500/140 kg, gegenüber Datenbestätigung 2000/100 kg und COC 3200/140 kg.

    [...]

    Grüße

    Peter

    wird die zulässige anhängelast und stützlast nicht von der verbauten anhängerkupplung vorgegeben?

    heißt, wenn nur eine anhängerkupplung mit 3200kg anhängelast verbaut ist, können nicht 3500kg eingetragen werden? oder bezieht sich die zulässige anhängelast, die in den papieren eingetragen wird, auf das fahrzeug- was es maximal kann und nicht auf die verbaute anhängerkupplung (sodass das der halter/ fahrzeugführer verantwortlich ist sorge zu tragen, dass die anhängerkupplung so viel kg aushält, wie man hinten anhängt)?

    grüße

    mathias

    "Der gute Geländefahrer fährt langsam durch unbekanntes Gelände. Unerwartete Hindernisse lassen sich leichter erkennen und bewältigen. Durch falsches Fahrverhalten entstandene Schäden können einen langen Fußmarsch zur Folge haben."

  • In meinen Papieren stand 2500kg Anhängerlast, obwohl gar keine Kupplung mehr dran war. Nur noch der Anhängerblock , die CH Kupplung war nicht mehr da. Der Block war dann nur zum rangieren eingetragen. Bei den „normalen“ Fahrzeugen steht ja auch in den Papieren die max. mögliche Anhängelast, die das Fahrzeug ziehen kann, egal ob Kupplung verbaut oder nicht.

    cu, Dirk

  • Ich habe meinen GE230 von den im Brief und dem ersten Gutachten zur zivilen Anmeldung eingetragenen 2000kg Anhängelast auf 3500kg umtragen lassen. Dazu brauchte ich die Bestätigung von Puch und dann auch eine AHK mit 3500kg. Wäre die Last bereits eingetragen gewesen, hätte es genügt eine 3,5 t Kupplung mit CE Kennung anzubauen.

    Die Kupplung ist letztlich das limitierende Element. Sind 3500kg in den Fahrzeugpapieren eingetragen und die Kupplung ist mit 2000kg spezifiziert, darf natürlich nicht mehr angehangen werden. Aber wenn die Kupplung eine CE Kennung hat, darf ich die natürlich an meinen G mit den 3500kg in den Papieren anbauen (ohne neues Gutachten).

  • Hi, die sind alle mit COC Papieren ausgeliefert worden. Kauf keinen ohne, macht Rennerei, kostet Zeit und Geld. Schau sie dir gut an und Versuch nachzuvollziehen warum der ausgesondert wurde: Rost, Technik, Elektrik… und kauf einen den du mit deinen Fähigkeiten repariert bekommst. Ein ordentlicher kostet eher 50-60.000€, Schrott eher 20/25.000€.

    Viele Grüße Marcus

  • Hallo Matthias,

    mein G280CDI hatte keine Kupplung verbaut, ich brauchte für die Auflastung durch den Sachverständigen nur die allgemeine Bestätigung von Mercedes für alle langen Stationwagen, das war keine auf die Fahrgestellnummer bezogene Bescheinigung.

    Ansonsten wie von HunterBW beschrieben.

    Grüße

    Peter

  • Hi, die sind alle mit COC Papieren ausgeliefert worden. Kauf keinen ohne, macht Rennerei, kostet Zeit und Geld. Schau sie dir gut an und Versuch nachzuvollziehen warum der ausgesondert wurde: Rost, Technik, Elektrik… und kauf einen den du mit deinen Fähigkeiten repariert bekommst. Ein ordentlicher kostet eher 50-60.000€, Schrott eher 20/25.000€.

    Hi Marcus, hallo PeterP, eure Aussagen haben mich weiter gebracht. Danke. Werde das mit den Papieren mal mit dem Verkäufer besprechen. Natürlich (!) gedenke ich keine 50k auszugeben sondern eher nur die Hälfte. Dass ich da Arbeit kaufe ist klar. Ich hatte den OM642 schonmal vor Jahren im zivilen 463 ....... schaun mer mal.
    Grüsse
    Thomas

  • Hi, ja, da gibt es beim Fuhrparkservice Instandsetzungshöchstgrenzen. Rechne bei einem Kaufpreis von um die 25.000€ dann mal mit um 20-25.000€ Instandsetzungskosten. Klar, das wird weniger wenn du die Motorüberholung, Getriebe/Verteilergetriebe/Achsenüberholung o.ä. selbst machen kannst.

    Viele Grüße Marcus

  • Hallo Matthias,

    mein G280CDI hatte keine Kupplung verbaut, ich brauchte für die Auflastung durch den Sachverständigen nur die allgemeine Bestätigung von Mercedes für alle langen Stationwagen, das war keine auf die Fahrgestellnummer bezogene Bescheinigung.

    Ansonsten wie von HunterBW beschrieben.

    Grüße

    Peter

    Ich habe meinen GE230 von den im Brief und dem ersten Gutachten zur zivilen Anmeldung eingetragenen 2000kg Anhängelast auf 3500kg umtragen lassen. Dazu brauchte ich die Bestätigung von Puch und dann auch eine AHK mit 3500kg. Wäre die Last bereits eingetragen gewesen, hätte es genügt eine 3,5 t Kupplung mit CE Kennung anzubauen.

    Die Kupplung ist letztlich das limitierende Element. Sind 3500kg in den Fahrzeugpapieren eingetragen und die Kupplung ist mit 2000kg spezifiziert, darf natürlich nicht mehr angehangen werden. Aber wenn die Kupplung eine CE Kennung hat, darf ich die natürlich an meinen G mit den 3500kg in den Papieren anbauen (ohne neues Gutachten).

    verstehe. danke für eure aufklärung!

    "Der gute Geländefahrer fährt langsam durch unbekanntes Gelände. Unerwartete Hindernisse lassen sich leichter erkennen und bewältigen. Durch falsches Fahrverhalten entstandene Schäden können einen langen Fußmarsch zur Folge haben."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!