Autokran auf Rügen 5km umsetzen...

  • Hallo

    Hat jemand auf Rügen oder in der Nähe ein schweres Gerät um einen Kranwagen 5Km zu Versetzen?:verrueckt:

    Wir werden schauen das er bremst, fährt und sonstiges...

    Aber ein "Schleppen" würde die Sache sicherer machen...

    5 Achsen, ca 50t leer...

    Kraz oä wäre da ev das richtige Spielzeug...


    VG Frank

    Fettige Grüße Frank


    Wer Borgward fährt, fährt nie verkehrt, da Borgward einfach prima fährt!

  • Wenn er Bremst und Fährt, kann er auch mit ner Roten Nummer oder KZK fahren.

    Wenn du Schleppen willst! Kümmere dich sicherheitshalber um eine Schleppgenehmigung.

    Einige Mitarbeiter der Rennleitung verstehen da kein Spaß und schon gar nicht bei der Größenordnung.

    gruss nobi

  • Abschleppen sollte im 5 km Radius wohl kein Problem sein. Da gäbe es auch keine Restriktionen bez. Anhängelast des Zugfahrzeuges.

    Beim Schleppen hingegen darf (bei funktionierender Bremse) max. die zul. gebr. Anhängelast gezogen werden.


    Gruß


    Peter

  • Hallo,

    Ob ich evtl der Einzige bin weiß ich nicht, aber mich würde brennend interessieren was unser Altlaster da wieder aufgetan hat und auf Rügen treibt, also her mit Bildern für die Neugierigen :lupe:

    Gruß

    Mario

  • 50 Tonnen sind ja schon ein recht amtliches Gewicht. Dazu muss man erstmal das passende Zugfahrzeug finden.
    Man sollte aber auch bedenken, dass ein Zug unter normalen Umständen nur max. 40 Tonnen wiegen darf, ein einzelnes Fahrzeug max. 32t. Also braucht man in jedem Fall eine Genehmigung. Egal, ob der Kran aus eigener Kraft fährt oder gezogen wird.
    Wird man ohne erwischt, kann das sehr unangenehme Folgen haben.

    Kann man den Kran überhaupt einfach so abschleppen, ohne dass das Getriebe dabei die Grätsche macht.
    Bei normalen LKWs muss man in der Regel die Kardanwelle abflanschen, wenn man sie abschleppen will.
    Notfalls geht es auch mit eingelegtem, möglichst hohem Gang und dauerhaft betätigter Kupplung (= die Eingangswelle im Getriebe dreht sich, die Ölversorgung ist gesichert).
    Bei Automatik hilft nur der Ausbau der Gelekwelle(n).

  • Also:

    Abschleppen ist genehmigungsfrei.
    Damit ist aber gemeint, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeug von der Straße in z.B. eine geeignete Werkstatt zu ziehen, also Nothilfe zu leisten. Darunter fällt aber nicht das Verbringen eines länger abgestellten Fahrzeugs über öffentliche Straßen an einen anderen Ort.
    Die Bedingungen bezüglich abschleppen und schleppen haben sich im Lauf der Zeit etwas geändert.
    Nachzulesen hier: https://strassenverkehrsordnun…en/schleppen-abschleppen/

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!