Schallzeichenanlagen bei Oldtimern - kein Abbau mehr notwendig

  • Moin,


    im amtlichen Teil des Verkehrsblattes habe ich grade folgendes gefunden:


    Nr. 153 Erläuterung zu § 55 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    Bonn, den 25. August 2022
    StV 22/7341.1/40-00
    Der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ hat auf der 173. Sitzung am 16./17.02.2022
    unter TOP: I.5.3 das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gebeten, die nachfolgende Erläuterung im Verkehrsblatt zu veröffentlichen:
    Einrichtungen für Schallzeichen gemäß § 55 StVZO als ergänzende Vorschriften des § 55 StVZO:


    Durch Trenneinrichtung(en) deaktivierte Einsatzhörner (nach § 55 Abs. 3 StVZO) an Kraftfahrzeugen nach § 23 StVZO (Oldtimer), welche vor der Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens eine Berechtigung zum Führen von Einsatzhörnern hatten, deren Ein- und Ausschaltung während der Fahrt aus der Fahrerkabine nicht möglich ist, gelten im Sinne des § 55 StVZO als nicht vorhanden. Beide Einrichtungen sind in den Fahrzeugpapieren zu vermerken. Ebenfalls ist ein Vermerk zum Verbot der Nutzung aufzunehmen.
    Damit ist die Demontage von Einsatzhörnern, sofern durch solche Trenneinrichtungen deaktiviert, an historischen Kraftfahrzeugen bei privater Fahrzeug-Zulassung nicht notwendig.


    Die Verkehrsblattverlautbarung ist mit dem Datum der Veröffentlichung anwendbar.

    Bundesministerium für
    Digitales und Verkehr
    Im Auftrag
    Guido Zielke

    Klingt für mich so, dass ein entfernen der Sicherung (sofern nicht im Fahrerraum) genügen müsste, um den TÜV zu befriediegen.


    Gruß

    Michael

    ___________
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  • das mag so klingen,

    aber bei mir hat der Tüffonkel mal verlangt dass ich den Schalter der Standheizung ausbauen sollte

    und das obwohl die Stromleitung zur Heizung nicht mehr vorhanden war!

  • Naja, der Tüff-Onkel hat bei meiner 59er Panhead auch als "erheblichen Mangel" eingetragen daß am Seitenständer kein Schalter sitzt der bei ausgeklapptem Ständer den Strom zum Anlasser unterbricht :T
    Die Kompetenz so einiger Tüffer zu diskutieren dürfte nix bringen :schulterzuck:

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Michi, danke für diese Information. :thumbsup-blue:


    Das passt damit gut zu Deinem damaligen Beitrag zu den abgedeckten Kennleuchten: neu veröffentlichte Klarstellungen für Zusatzleuchten


    Damals kam die berechtigte Kritik an der "Klarstellung" auf, dass damit Blaulichter an Oldtimern "legalisiert" wurden, aber es weiterhin keine vernünftige Lösung für Signalhörner gab.


    Das ist somit nun auch geklärt.


    Ob es nun der einzelne TÜVler versteht, was der geneigte Tüftler von ihm erwartet und ob er Gesetze versteht, ist wieder eine gaaanz andere Geschichte.

    Nun hat man wenigstes was in der Hand, das die Diskussion erleichtern könnte, wenn man sein Auto da vorstellt.

    Es ist sicher etwas einfacher mit einem Vorschriftentext in der Tasche, auch gegenüber der Polizei.


    Mir drängt sich noch die Frage auf, wer sich da in diese Sache reingehängt hat.

    Von allein wird sich ja niemand mit einer solchen Randgruppe und deren Problemen befassen.

    Da mus eine gewisse Lobby dahinter stehen.

    Dann wundert mich aber, dass die nichts davon schreiben. In der Regel werden solche Erfolge gleich für sich reklamiert.


    Jetzt wäre es natürlich für die betroffenen noch schön, einen Scan des Verkahrsblatttextes als pdf zu haben, den man vorweisen kann.


    Ich habe diesen Beitrag mal dahin verschoben, wo auch der andere Beitrag steht. ;)

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Moin,


    leider ist das Verkehrsblatt urheberrechtlich geschützt, daher kann ich kein pdf liefern...

    Verweis ist Nr. 153 Verkehrsblatt 2022 (Heft 18 / Jahrgang 76)

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  • leider ist das Verkehrsblatt urheberrechtlich geschützt, daher kann ich kein pdf liefern...

    Davon war ich ausgegangen.

    Der Verlag nimmt ja für das Verkehrsblatt auch Geld.

    Klar, dass man da keinen Urheberrechtsstreit riskiert.

    Hatte ich auch nicht erwartet :engel:


    Für die Blaulichtsache habe ich aber ein Dokument gefunden.

    Vielleicht folgt ja auch mal eine Ablichtung von der aktue4llen Sache.

    Leider weiß ich die Quelle nicht mehr.


    Ich finde es aber irgendwie befremdlich, dass man zahlen muss, wenn man Texte von Vorschriften usw. im Original sehen und lesen will.

    Wenn der Staat erwartet, dass man sich an seine Vorschriften hält, sollte alles in dieser Richtung kostenfrei und öffentlich zugänglich sein.


    OK, man könnte in eine Fachbibliothek gehen...

    Aber über´s Internet waäre schon schön...

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  • Versuch mal eine DIN-Norm einzusehen…


    entweder als Student online in der Bibliothek oder ein paar hundert Euros für den aufwändigen Druck.

    Beim VDI auch so (z.B. VDI 2700 - Ladungssicherung) da ist man gut im 4-stelligen Bereich und die Ordnungshüter bewerten auf dieser Basis.

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  • Stimmt.

    Ist genauso bekloppt.

    Offiziell ist es veröffentlicht und gültig.

    Alle müssen sich daran halten, aber der Zugang dazu ist erschwert.

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