SLT 50 wird versteigert - bei Trooswijk NL

  • Willkommen im Club ...


    Hinweise auf Auktionen aber bitte zukünftig in den Markbereich einstellen, in den Technikforen sollen nur Threads gepostet werden, die von dauerhaftem Interesse sind - Hinweise auf Angebote verlieren schnell den Sinn.


    Ich verschiebe den hier mal...


    :bumod:

  • Kurze Frage: Besteht die Mögichkeit überhaupt, das Ding in Deutschland zuzulassen? Unsere 7. Kp hatte die, dauernd kaputt, und im öffentlchen Straßenverkehr nur mit Begeitfahrzeug zu bewegen, weil die Breite inklusive Seitenspiegeln über 2,55m lag.

  • Frank, selbst wenn Du die Frage der Zulassung regeln kannst - also ob die Zulassungsstelle die ABE für eine zivile Zulassung anerkennt - hast Du immer das Problem, dass Du aus BW Zeiten kennst... bewegen im öffentlichen Strassenverkehr nur mit Ausnahmegenehmigung. Und die ist dann immer für jede Fahrt zu ea tragen mit entsprechenden Gebühren und vor allem Wartezeiten - davon ist auszugehen, da auf Voranfrage auch bei einem etwas zu breiten Tieflader-Auflieger zur SzM Magiruy dem Fragendenken eine Dauergenehmigung verweigert wurde...


    Jens

  • Frank, selbst wenn Du die Frage der Zulassung regeln kannst - also ob die Zulassungsstelle die ABE für eine zivile Zulassung anerkennt - hast Du immer das Problem, dass Du aus BW Zeiten kennst... bewegen im öffentlichen Strassenverkehr nur mit Ausnahmegenehmigung. Und die ist dann immer für jede Fahrt zu ea tragen mit entsprechenden Gebühren und vor allem Wartezeiten - davon ist auszugehen, da auf Voranfrage auch bei einem etwas zu breiten Tieflader-Auflieger zur SzM Magiruy dem Fragendenken eine Dauergenehmigung verweigert wurde...


    Jens

    Ja so ist es leider- das Teil ist einfach zu breit!

  • Wer will, der kann.;-)


    quod erat demonstrandum

    Joa, Sven... würde sagen, dann demonstriere mal, wie du kannst ;}

    Ich bin mir sicher, beim nächsten Treffen in Reutlingen wärst du der

    Alpha und quasi dauerhaft im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit ;)

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)



  • Tolles Gespann =):thumbsup:

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)


  • Hallo,


    das erinnert mich an einen Bericht im Allrad-LKW-Forum.


    Da hat jemand einen Chevrolet mit 12000 kg auf sein

    07er eintragen lassen.

    Die Dame im Straßenverkehrsamt wusste nicht,

    dass Chevrolet in 1943 Panzer gebaut hat.

    Also fährt jetzt ein Kettenfahrzeug mit 12 to

    in Deutschland mit einem 07er rum.


    ...

  • Siehst du hier:

    Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Überschreitung Fahrzeugabmessungen und –gewichte)

    In den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO sind u. a. die zulässigen Fahrzeugabmessungen (§ 32 StVZO), die zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte (§ 34 StVZO) sowie die zulässigen Kurvenlaufeigenschaften (§ 32 d StVZO) festgeschrieben. Sollen die in diesen Vorschriften vorgegebenen Höchstgrenzmaße überschritten werden, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Eine solche Ausnahme ist faktisch als besondere Zulassung zu verstehen.

  • Für die 07er braucht man keine Zulassung und keine Betriebserlaubnis, aber dennoch gilt, daß es für die jeweilige Fahrt einer Erlaubnis bedarf, wenn Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen überschritten werden (FZV § 17(1) mit STVO §29(3)).

  • Für die 07er braucht man keine Zulassung und keine Betriebserlaubnis, aber dennoch gilt, daß es für die jeweilige Fahrt einer Erlaubnis bedarf, wenn Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen überschritten werden (FZV § 17(1) mit STVO §29(3)).

    oh - ich bitte vielmals um Entschuldigung !!

    Ich war bezüglich der Zulassung beim H-Kennzeichen!

    Aber wie geschrieben bleibt die Hürde der Genehmigung jeder Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum.

    Und damit haben sich dann auch alle kurzfristig geplanten Fahrten, die durch das 07‘er Kennzeichen gedeckt sind, erledigt, also keine Überführungs- oder Bewegungsfahrten.

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