Moin moin
@ Alexander, wenn Du das Kennzeichen mit Zweizeiler meinst, dann wird es bei 6 Zeichen eng, bzw passt nicht Richhtlinienkonform,das gilt bei den zulässigen 8 Zeichen auch für vorne in einzeilig, hab’s gem. Anlage 4 ausgerechnet. Da bleibt nur die Engschrift. Aber anscheinend kann man da flexibel sein und Abweichungen werden toleriert auch hier im Zulassungsbezirk. Was ich nur halt nur nicht verstehe, die Vorschriften geben einem Möglichkeiten, warum nutzen die Zulassungsstelle die denn nicht im Sinne des Kunden?
Mfg