H4 LED Retrofit

  • Ich weiß, neuer Wein in alten Schläuchen. Die Osram Nightbraker LED gibt es nun schon eine Weile mit Zulassung. Neu ist allerdings, daß es jetzt auch die Zulassung für Käfer und T2 gibt. T5 bis 2009 sowieso schon. Und da das alle meine Bedürfnisse abdeckt, habe ich mir jetzt einen Satz gekauft um sie mal auszuprobieren.


    Bitte: Keine Grundsatzdiskussionen. Wer besprechen will das nur original legal ist, das blaue Licht scheiße aussieht, Sorgen um das H-Kennzeichen hat oder allgemein daß früher alles besser war und es ja auch mit 6 Volt Bilux-Lampen ging, möge das bitte auf Facebook besprechen, da gibt es schon einige Diskussionen dieser Art. Mit Acetylenentwickler in den Scheinwerfern und Kerzen im Rücklicht ging es übrigens auch eine ganze Weile…


    Mein T5 ist leider von 2012, darum sind sie im Bus nicht so ganz legal, aber ich habe sie trotzdem eingebaut, zeigt mich doch an. Das heißt… hmmm, bitte doch nicht anzeigen, wenn ich so darüber nachdenke =). Ist ja nur zum Ausprobieren, ich entferne sie selbstverständlich, bevor ich öffentliche Straßen befahre…


    Und der Kübel ist ja auch nicht direkt ein Käfer, aber… was soll’s. Macht es mit eurem Gewissen oder dem Prüfingenieur aus. Zumindest im Käfer Cabrio kann ich sie mit reinem Gewissen einbauen.


    Genug der Vorrede. Hier sind die Lampen:



    Ob des Preises (ich habe 126 Euro bezahlt) natürlich auch in einer aufwendigen Schachtel.



    Hier die Lampen an sich. Der Lampenkörper ist nicht* wesentlich länger als eine normale H4 mit Stecker. Hat aber einfach so in den Scheinwerfer des Bus‘ gepasst.


    * Ist schon ganz schön länger, auf den 2. Blick. Aber sollte passen.



    Und noch ein paar Details.


    Ein brauchbares Foto des Lichts habe ich heute morgen in der Kälte nicht hinbekommen, der Weißabgleich hat alles zu einer Farbe gemacht. Und ich war nicht in der Stimmung, mit den Einstellungen der Telefonkamera rumzufummeln. Links ist die LED und rechts eine Osram Blue Vision drin. Aber an der Farbe der Pfeiler kann man erahnen, wie weiß die LED sind.


    Helligkeit: Da ich kein Luxmeter habe, kann ich nur raten. Durch die weiße Lichttemperatur sehen die LED auf den ersten Blick heller aus. Ob sie es auch sind, lasse ich mal dahingestellt. Subjektiv kann ich mehr erkennen, ich schätze mal weil das Licht nicht so gelb ist. Und meine Nachtsicht ist eher meinem Alter entsprechend :opa:. Für mich sind die Lampen eine gute Alternative.



    Selbstverständlich werde ich noch eine Bilderstrecke mit dem Kübel machen, aber heute morgen war es einfach kalt und häßlich. Da hatte ich keine Lust in der arschkalten Garage die Scheinwerfer vom Kübel auszubauen. Die Neugierde hat gerade mal gereicht, den linken Scheinwerfer vom Bus umzurüsten, rechts muß man den Luftfilter ausbauen. Meh :schulterzuck:.


    Fortsetzung folgt…


    Edith: Noch ein Foto vergessen:


    Viele Grüße aus Calenberg!

    Lars.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Munin () aus folgendem Grund: Die üblichen Rechtsschreibfäla. Und ein Nachgedanke.

  • Stimmt, hatte ich auch gesehen. Wobei der Weg zur Legalität ist ein bißchen länger als nur einbauen. Die sind nur für bestimmte Scheinwerfer zugelassen und dann muß man sich auch noch die ABE ausdrucken. Beim nächsten Mal frage ich den Ingenieur mal, was er von einer Eintragung im Kübel hält. Fragen kostet ja erstmal nichts. Für den T5 warte ich einfach ab, da kommt schon noch was. Seltsamerweise gibt es noch keine ABE für den T5 GP, aber für einen 62er Triumph Spitfire :wacko:.


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    Lars.

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    Einmal editiert, zuletzt von Munin ()

  • Hallo,


    nachdem es mir so durch den Kopf ging, daß die Scheinwerfer von Kübel und Golf 1 ja identisch sein sollten, hab ich eben mal die Teilenummern von VW verglichen (Beispiel: Kübel 1974, Golf 1975, Käfer 1200/1300 1971) und jedesmal auf 111 941 039 N gekommen bin (die Unterschiede bezüglich Bilux/Halogen hab ich außer Acht gelassen). Von daher würde ich keine Probleme bei einer Eintragung erwarten...


    VG

    Andreas

  • Schon, aber da sie spezifisch die E1 14551 erwähnen könnte der Teufel da im Detail stecken. Es gibt z.B. sogar noch Scheinwerfer mit E15 (DDR), habe ich noch welche, diese Art Scheinwerfer ist ja überall hergestellt worden.


    Und ein 1200er Käfer von 1961 hat ja sogar liegende Scheinwerfer und ganz sicher weder 12V noch H4, darum ist das mit Vorsicht zu genießen.

    Viele Grüße aus Calenberg!

    Lars.

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  • Und meine Nachtsicht ist eher meinem Alter entsprechend :opa: .

    Dazu müsste man das als Außenstehender wissen, um das genauer zu beurteilen. pfrtz

    Ich baue meinen T3 wohl eher auf LTPRTZ LED-Scheinwerfer um.

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • So mittel, Eve. Nachtsicht und Alter ;\D.


    Die LTPRTZ Scheinwerfer fallen für mich aus Designgründen für Käfer und Kübel aus. Aber für meinen Frontera werde ich mich da mit allerlei Lichtbalken eindecken ;D}. Der wird sowieso das ultimative Clownsmobil, da kann er viele LED-Balken gebrauchen.

    Viele Grüße aus Calenberg!

    Lars.

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  • Ein Hinweis zur Eintragung:


    Laut Osram-Homepage bezieht sich die Freigabe primär auf den Schweinwerfertyp, die ABE auf die Kombi Scheinwerfer/Fahrzeug. Die Eintragung der LED-Lampen in ein anderes Fahrzeug aber identischer Scheinwerfertyp ist möglich (Auszug aus der Homepage von OSRAM). Daher sollte die Eintragung beim 181er mit dem Hella H4-Scheinwerfer E1 14551 möglich sein:

    Zitat


    Ihr Fahrzeug hat eine freigegebene Scheinwerfergenehmigungsnummer, ist aber nicht in der Kompatibilitätsliste aufgeführt?

    Bei Fahrzeugen, die nicht im Verwendungsbereich enthalten sind, aber mit einem Scheinwerfer ausgerüstet sind, der im Verwendungsbereich enthalten ist, kann die Kombination Scheinwerfergenehmigungsnummer mit H4/H7-LED gemäß den Abnahmevorgaben nach §19(2) StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Beispieltext für die Eintragung: Ziff XX: a. gen. H4-LED KBA Nr. XX in Verbindung mit Scheinwerfer Gen.nr. EXXXX*

    Parallel habe ich OSRAM mit den Hinweis angeschrieben den VW 181 ebenfalls in den Verwendungsbereich mit aufzunehmen. Vielleicht können andere 181-Besitzer (geht über FB, Link hier Osram LED H4 Verwendungszweck - ganz nach unten scrollen) OSRAM ebenfalls anschreiben

  • Ich fahre ja nun schon seit geraumer Zeit China-H4-LED im W124er und auch die Varianten für den Chevy (9006/9007). Es freut mich ungemein, dass nun endlich auch die älteren Fahrzeuge so langsam in die Liste aufgenommen werden, um so unwahrscheinlicher wird die Nachfrage, was ich da für Leuchtmittel fahre :pfeif:


    Was mir an vielen China-Varianten besser als an den Osrams gefällt: sie haben auch Bauformen ohne Kabel, diese habe ich nun schon seit mehr als 1 1/2 Jahren im 124er (zugegeben nicht sehr viele Leuchtstunden).



    Osrams Preis ist einfach mal ganz schön gesalzen.


    Und keine Angst, ich habe ein Lichttestgerät, damit stell' ich das Abblendlicht selbstverständlich so ein, dass ich auch mit China-Blubs niemanden blende.

  • Ich habe eben in einem anderen Forum gelesen, dass OSRAM nach telefonischer Nachfrage mitgeteilt hat, dass die Liste in 8-10 Wochen aktualisiert wird. Es soll wohl unter anderem der T3 mit den runden SW in die Liste kommen.

    Eve was here... :daumenhoch:


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  • Ja, für den T5 werde ich auch einfach noch ein bißchen abwarten. Von denen gibt es noch einen großen Haufen, da kommt die ABE schon noch. Der Kübel wird wahrscheinlich einfach vergessen, den kennt ja kein Schwein. Aber nach dem zarten Hinweis von Tom181 schreiben sie ihn vielleicht einfach dazu, ist ja dem Käfer gleich. Ich hätte auch gequengelt, habe aber kein FB-Account.

    Viele Grüße aus Calenberg!

    Lars.

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  • Moin,

    für die Kübelfahrer gilt eigentlich der Absatz von Osram unten auf der Seite:

    Zitat
    Ihr Fahrzeug hat eine freigegebene Scheinwerfergenehmigungsnummer, ist aber nicht in der Kompatibilitätsliste aufgeführt?
    Bei Fahrzeugen, die nicht im Verwendungsbereich enthalten sind, aber mit einem Scheinwerfer ausgerüstet sind, der im Verwendungsbereich enthalten ist, kann die Kombination Scheinwerfergenehmigungsnummer mit H4/H7-LED gemäß den Abnahmevorgaben nach §19(2) StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Beispieltext für die Eintragung: Ziff XX: a. gen. H4-LED KBA Nr. XX in Verbindung mit Scheinwerfer Gen.nr. EXXXX*
  • Tut mir leid, nein.

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

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  • Hallo,


    gute Neuigkeiten für uns Kübelfahrer:

    Ich habe die H4-LEDs von OSRAM in einem anderen Fahrzeug verbaut und die aktuelle ABE/ABG heruntergeladen.

    Siehe da - unser 181er ist in der ABG mit aufgeführt :) . Daher dürfen wir die OSRAM LEDs H4 nun "offiziell" ohne Eintragung verbauen. Wichtiger Hinweis: Die ABG gilt nur mit den Hella Scheinwerfern!

    Auf der Homepage (Kompatibiliätsliste) fehlt der Kübel weiterhin; aber in der ABG steht er drin


    Gruß


    Tom

  • Der T3 ist in Verbindung mit den runden Hella Scheinwerfern inzwischen auch "richtig" legal.

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

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  • Ahh, jetzt weiß ich, was ich vergessen habe. Osram hatte mir auf meine Mail geantwortet und wollte Daten und so von meinem Kübel haben. Habe ich vergessen… ~{. Aber hat ja auch so geklappt, sehr fein =).

    Viele Grüße aus Calenberg!

    Lars.

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  • Moin zusammen,


    habe mal spaßeshalber am Wochenende nachgesehen - bei mir sind Bosch E1 14550 verbaut.


    Da ich nicht in den anderen "sozialen Medien" rumturne, mal die Frage, ob jemand gehört hat, daß evtl. eine Erweiterung der ABE auf andere Scheinwerferhersteller zu erwarten ist.


    So unterschiedlich dürften die Baumuster von Hella bzw. Bosch auch wieder nicht sein oder irre ich mich da?


    Gruß fux


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