Anhänger 4-Rad 4t BWB Typ 2300126 Kässbohrer m.Plane/Spriegel

  • Hallo und Guten Tag,


    Hiermit biete Ich meinen Anhänger 4-Rad 4t BWB Typ 2300126 Kässbohrer m.Plane/Spriegel zum Verkauf an.

    Er wurde 11/2021 außer Dienst gestellt und 03/2022 von mir mit einer Zulassung / Vollabnahme Oldtimer auf die Straße gebracht.

    Da Ich nun mein Fuhrpark umstelle , steht er nun zum Verkauf.

    Der 2-Achs Anhänger hat eine Nutzlast von 4940kg, ein Leergewicht von 3260kg und ein zul. Gesamtgewicht von 8200kg. Kaum gefahrene KORMORAN Reifen in der Reifengröße 10,00R20.

    Ladefläche mißt innen 2435mm breite und 5095mm länge. Der 4 Tonner Anhänger ist Blattgefedert hat eine 2-Kreis Druckluftbremse. Er besitzt eine Nato-Zugöse hat eine höhenverstellbare Deichsel, Stromtechnisch wird er mit Natostecker und einem zivilen Anschlußkabel versorgt.


    Die genauen Technischen Daten gibts Bei Ulrich Wrede :


    Ich biete Ihn für 4200€ im Internet an und als FORUMSPREIS für 3500€ .

    Alle nötigen Papiere gibt es dazu , wie TDVs und das originale Datenblatt - Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Er wird vor Übergabe abgemeldet, wenn vorher nicht anderst vereinbart.


    Hier gibts gleich noch ein paar Bilder:

    Grüße Markus



    Meine Pünktlichkeit drückt aus, daß mir deine Zeit so wertvoll ist wie meine eigene...

  • Guten Abend Lars ,

    Ich hatte es gemacht , daß Ich auch ohne Probleme mal Sonntags oder an einem Feiertag mit "H" fahren kann.

    Grüße Markus



    Meine Pünktlichkeit drückt aus, daß mir deine Zeit so wertvoll ist wie meine eigene...

  • Hallo Markus,


    das mit der H-Zulassung und dem Sonntagsfahrverbot kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Es gibt doch keine Ausnahme für Oldtimer. In der StvO §30 steht folgendes zu lesen:


    (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

    Quelle: § 30 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Von Oldtimern ist da weit und breit nichts zu lesen.


    Da ich weder geschäftsmäßig noch entgeltlich unterwegs bin fahre ich auch Sonn- und Feiertags mit Anhänger, auch wenn der Anhänger kein H-Kennzeichen hat. Und für die Maut zählt ja das Zugfahrzeug, und da habe ich ja schließlich das H-Kennzeichen, wobei hier natürlich auch keine gewerbliche Nutzung erfolgt, bei gewerblicher Nutzung wäre ich bekanntlich wieder mautpflichtig.


    Gruß Lars

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