Umformer von Netzspannung auf 24V + Powerpack

  • Moin


    die örtliche Feuerwehr hatte mich gefragt, eine mobile 24 Volt DC - Versorgung zu kreieren,

    um bei partiellem Stromausfall agieren zu können.
    Dann habe ich eine Woche lang nachgedacht, und dann geplant und gebaut.

    Was kann das Konstrukt ?

    Einspeisung wahlweise vom Netz oder vom Stromerzeuger.

    Zur Vermeidung von Schieflast im Generatorbetrieb ist ein Drehstromtrafo eingebaut.

    Man kann das Gerät auch als Kabelverteiler von CEE 400V 5x16A auf

    3 x Wechselstrom Schuko zzgl. 2 x Wechselstrom Hirschmann verwenden.
    Zur Erdung ist eine zusätzliche Steckbuchse in gn-ge eingebaut.
    Dabei muss dann die DGUV 203-032 beachtet werden.

    Alle Niederspannungssteckvorrichtungen in IP67 gemäß Vorgabe FUK.

    Intern befinden sich zwei Akkus 12V 7,5Ah.

    Bei Netzausfall schaltet das Gerät selbständig auf Batteriebetrieb um.

    Der Akku reicht, um ca. 60 Mobiltelefone zu laden,
    oder um ca. 4 Stunden einen Laptop am Laufen zu halten (= TETRA Betriebszeit bei Netzausfall).
    Kleinspannungssteckdosen 24 V Gleichspannung:
    2 x DIN / 2 x Zigarettenanzünder / 2 x USB / 2 x 4mm / Treckerladesteckdose / Feuerwehr Steckdose.

    Obendrauf ein Tragegriff - Der Kasten wiegt 24 kg.

    Gebrauchslage entweder stehend oder liegend auf 4 Füßen.

    Oben ein Feuerwehr-DIN-Zapfen (für zusätzliche Scheinwerferaufnahme)
    und eine Rundumkennleuchte.

    Betriebsdauer der RKLE im Batteriebetrieb etwa eine Stunde.

    Für die Rundumleuchte gibt es auch eine blaue Kappe.
    Alles gem. Vorgabe FUK in SK2 schutzisoliert.


    Fotos:


    i


    Innen im Gehäuse ist nicht viel Platz.


    Ich sage mal so:
    Den Platz im Gehäuse 450mm x 300mm x 200mm habe ich gut ausgenutzt.
    Unter der Hutschiene befinden sich die Akkus und deren Ladegerät.


    Das ist jetzt die Lösung "mit Goldrand".

    Es geht auch einfacher, je nach Anforderung.


    Selbstverständlich kann man das Gehäuse mit Ral 6031

    oder Ral 3000 lackieren.

    Das war jetzt aber für die Nullserie unerheblich.



    ...

    Mitglied der Jupiterhilfe e.V.i.G

    Einmal editiert, zuletzt von TDV ()

  • Braucht man für sowas keine "Zulassung", wenn das in öffentliche Hand kommt? hmmm

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Hallo,


    was denn für eine 'Zulassung' ?


    Es ist doch kein Auto.


    Es gibt von Hensel auch Klappdeckel zum einschrauben in die Haube.

    Das könnte man noch nachrüsten.

    Mal sehen, was der Alltag so ergibt.



    ...

  • Hallo, ich bin auch der Meinung dass der Verteilerkasten irgendeine Art von Zulassung braucht - ein Bauartnachweis oder ähnliches.

    Irgendjemand muss ja verantwortlich sein wenn jemand Schaden nimmt. Ich wäre da anders herangegangen: geprüften, zugelassenen Baustromverteiler nehmen und den ggf. ergänzen um einen Verteiler mit USB...

    Viele Grüße Marcus

    Bals

    USB Ladesteckdose 2.1A/2p/IP54 für Industrie & Handwerk | Bals

  • Wenn der Kasten von der Feuerwehr als Betriebsmittel eingesetzt wird, ist m.E. mindestens eine CE-Konformitätserklärung erforderlich.

    .... und unterliegt der Prüfpflicht für ortsveränderliche Elektrogeräte... und so weiter, und so weiter... Bei "Feuerwehrs" gibt es jede Menge Vorschriften und Zulassungsbestimmungen die beachtet werden müssen - das ändert meist nichts am Aufbau des Gerätes, macht es aber viel teuer viel besser! :lach:

  • ... Bei "Feuerwehrs" gibt es jede Menge Vorschriften und Zulassungsbestimmungen die beachtet werden müssen - das ändert meist nichts am Aufbau des Gerätes, macht es aber viel teuer viel besser! :lach:

    Genau. Die VDE-Vorschriften und die Vorschriften der FUK.


    Sonst nix. "Zulassungsbestimmungen" gibt es: Keine


    Im vorliegenden Fall war es z.B. die Vorgabe der Steckdosen

    in IP67.



    ...

  • Hallo,


    es handelt sich nicht um einen Baustromverteiler.


    Das Gerät ist nicht für Baustellen, sondern für Einsatzstellen.


    Wäre es für Baustellen, hätte IP44 und ein Blechgehäuse

    ausgereicht, und man hätte nur SK1 gebaut.


    Ich habe nun schon div. Gerät für Feuerwehren entwickelt,

    und in Gebrauch gebracht.

    Von Armaturen bis Stromerzeuger.

    Bisher hat alles von der FTZ eine Inventarnummer bekommen.


    Die elektrische Prüfung ist ja nun wirklich nicht schwierig:

    Es beschränkt sich ja auf die Niederspannungsseite.

    Sichtprüfung, dann die Durchgängigkeit der Adern prüfen,

    dann Trafo, LSS, RCD abklemmen, und den Isolationswiderstand

    messen. Fettich.


    Ich vermute mal, das die FTZ gar nicht selbst prüfen wird.

    Die Herren werden einfach das dem Gerät beiligende

    Prüfprotokoll abheften.


    ...

  • Kannst du die o.g. Konformitätserklärung hier hochladen? Würde ich mir gerne interessehalber mal anschauen.

    Der Text geht so:


    Konformitätserklärung

    Hiermit erklärt die Firma XY, Adresse XYZ, das das vorliegende Gerät

    den Regularien in der EU entsprechend mit vom VDE zugelassemem

    Material gebaut wurde.

    Ein Aufkleber mit Seriennummer und Herstellerkennzeichnung,

    sowie ein CE-Aufkleber wurden angebracht.

    Ort, Datum, Unterschrift


    Merke:

    Ein CE-Aufkleber ist keine Prüfbescheinigung.


    ...

  • Also die Energieanlagen, die wir planen bekommen eine

    Errichterbescheinigung.


    Die anderen Geräte eine Konformitätserklärung.


    Wir haben auch schon ganze Feuerwehrgerätehäuser geplant.

    Nur hat da die FUK nur beratenen Charakter.

    Die Kommunen wählen dann meißt die billigere Variante,

    die dann nicht den Vorgaben der FUK entspricht.

    Im Ergebnis müssen sich dann die Feuerwehren meißt

    mit den zu schmalen Eingangstoren rumschlagen.

    Ich kenne Gemeinden, die bauen alle 30 Jahre für die

    jeweilige Ortsfeuerwehr ein neues Gerätehaus,

    weil die Autos immer größer werden.

    Dabei ist das sooo einfach:

    Die StVZO legt die maximale Fz-Breite auf 2,55 m fest.

    Die StVZO legt die maximale Fz-Höhe auf 4,00 m fest.

    Jeweils zzgl. Spiegel und Antennen.

    Also baut man die Toröffnungen mind. auf 3,70 m Breite und

    4,50 m Höhe.

    Dann kommen so Einwendungen, wie aber das Fz ist doch nur

    2,15 m breit und soviel Sicherheitsraum ist zu teuer.

    Was soll man dazu sagen ?



    ...

  • Moin TDV,


    Wurde ein RCD Typ B oder B+ verbaut?

    In diesem Fall dürfte nicht über eine Steckdose welche mit einem RCD Typ A abgesichert wird eingespeist werden.

    Mobile oder tragbare Stromerzeuger mit Schutztrennung in Betriebsart IT (mit oder ohne IMD) hätten diesbezüglich natürlich kein Problem.

    Generell stelle ich mir die Frage aus welchem Grund ein RCD und LS-Schalter Verbaut wurden? Ich würde ausschließlich über Stromerzeuger oder PRCD-S einspeisen, ausgenommen Anschluss an ein bekanntes Netz welche nachweislich sicher ist.

    Im Fall das dein Gerät mit CEE 16A 3P/N/PE eingespeist und auf 3x Wechselstromkreis 230V/16A Verteilt wird ist aus meiner Sicht keine zusätzliche Absicherung notwendig oder sinnvoll (Selektivität). Ich gehe natürlich davon aus das der Speisende Stromkreis über 3 poligen LS-Schalter abgesichert wird. Der Speisende Stromkreis würde bzw. müsste die Schutzmaßnahmen in vollem Umfang erfüllen.

    Möchte deine Lösung nicht schlecht reden, aber in Bezug auf die Sicherheit wollte ich meine Bedenken äußern.

    Ohne Stromlaufplan basiert meine Einschätzung auf deinen Bildern, somit könnte ich auch völlig falsch liegen.

    Aus meiner Sicht gibt es im Einsatzfall ausschließlich zwei mögliche Varianten der Stromversorgung, Stromerzeuger oder die nicht wirklich zu favorisierende über Netz mit PRCD-S.


    MfG

  • Was mich noch interessieren würde, wie ist die Verantwortlichkeit bei der BF/FF geregelt ist.

    Du bist Hersteller des Gerätes, wer ist Inverkehrbringer?

    VEFK hat sein GO für dieses Gerät gegeben somit dürfte der/die VEFK Inverkehrbringer sein oder?

    MfG

  • Nach meinen Praxis-Erfahrungen bedeutet CE ausschließlich "Lässt die CE-Konformität vermuten"! CE kann auch C...-Export oder what ever bedeuten, die anerkannten Regeln der Technik haben schon einen sinn (und aufgrund des EnWG Gesetzescharakter).

    Vor allem in Rettungsdienst und Kat.-Schutz sollten die anerkannten Regeln der Technik anerkannt und gelebt werden!

    Sorry das ich dieses Thema so ausweide, aber ich bekomme immer ein gewisses kribbeln im Nacken wenn sich elektrotechnische Laien auf Mündliche aussagen Verlassen...

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