Bombardier aus Belgien : Zulassung in Deutschland COC nötig ?

  • Hallo Kameraden,



    ein Freund von mir hat in Belgien einen Bombi gekauft und war beim hiesigen Straßenverkehrsamt und wollte den Wagen zulassen. Da laut Schengen-Abkommen der TÜV -Belgien in DE bei Anmeldung des Fahrzeugs anerkannt und übernommen wird , wäre das in diesem Fall TüV bis 11/23 gewesen.

    Er hat alle Papiere und das belgische TÜV- Zertifikat , das KFZ hat auch ein ganz normales belgisches Kennzeichen, welches auch in jedem Dokument eingetragen ist. .

    Nun sagt das Amt aber, das es ohne COC (was es wohl nicht gibt, da das KFZ zu alt , Bauj. 85) nicht geht, es müsse zwingend ein § 21 durchgeführt werden. Dann kommt der ganze Mist mit Abgas etc .


    Frage : hat einer einen Lösungsvorschlag oder einen Hinweis auf entspr. Regelungen , die ein COC nicht nötig machen würden ? Ist ja nicht der erste Bombi hier in D J


    Mein Freund ist für jeden Hinweis dankbar.



    Gruß Ingo


    :munga:

    ....et kütt nur drop ahn, dat dr et deiß!

    Zitat aus BAP- Song : Verdamp lang her

    Übersetzung für alle Nicht- Kölner: es kommt nur drauf an,das Du es tust....

  • Da muss ein 21er gemacht werden, da führt leider kein Weg daran vorbei.

    COC gibt es für die alten Fahrzeuge nicht, ich würde nach einer Briefkopie eines identischen Bombi suchen und damit zum Ingenieur fahren.

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Warum eigentlich keine 23er Abnahme?

    Geht doch auch unter 30 Jahre wenn er selten ist!? Würde viel Ärger ersparen! Weil Plakette wird es keine geben! Und sau teuer wenn er vom Abgas her schlecht ist!


    LG Anton

  • Frag das am besten den Gesetzgeber. Ich habe das aus meiner eigenen Erfahrung so handhaben müssen. Allerdings hatte ich von VW eine Konformitätserklärung. (Mein T3 Syncro ist aus Ö)

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Xcases

    Hat den Titel des Themas von „Bombardier aus Belgien à Zulassung in Deutschland COC nötig ?“ zu „Bombardier aus Belgien : Zulassung in Deutschland COC nötig ?“ geändert.
  • Hallo Ingo,


    kann nur indirekt helfen, aber manchmal hilft es wenn man schreibt "ein Freund, wohnhaft in XyTown, hat sich einen ...


    Manchmal tun sich dann ungeahnte Vorschläge auf wie z.B. Tipps welcher Prüfer sich in der Nähe auskennt oder wer in der Nähe vielleicht auch einen hat usw.

    COC gibt es erst seit Juni 96.

    Und ohne COC bzw. eine §21er weiß der Mitarbeiter (oder -in) nicht was in die deutschen Papiere eingetragen werden soll.

  • Da muss ein 21er gemacht werden, da führt leider kein Weg daran vorbei.

    Bei uns schreibt die Zulassungstelle zur Zulassung von Fahrzeugen nach Einfuhr aus einem EU-Land:


    Zitat

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • falls das Fahrzeug noch im Ausland zugelassen ist
      die ausländischen Zulassungspapiere und Kennzeichenschilder
    • falls das Fahrzeug im Ausland zugelassen war aber vor der Einfuhr in Deutschland abgemeldet wurde
      die ausländischen Zulassungspapiere
    • gegebenenfalls: Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Originalrechnung
    • ggfls. Umsatzsteuererklärung

      Fahrzeuge, deren Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt, gelten gemäß § 1b UStG als Neufahrzeuge.
    • Nachweis über Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung) - (z.B. aus den ausländischen Zulassungspapieren) -
    • wenn das Fahrzeug aus Ländern außerhalb der EU eingeführt wurde (gilt sowohl für neue als auch gebrauchte Fahrzeuge) zusätzlich:
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts (erhalten Sie an der Grenze)
      • bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: Nachweis über Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)
      • bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes (Vollgutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Gegen Willkür ist man aber nie gefeit und dagegen anzugehen ist ausgesprochen mühsam.

  • Was ist denn an der 21er so schlimm? Ja kostet irgendwas 160€ aber dann lässt du ihn doch eh mit H-Kennzeichen zu und hast das deine Ruhe.

    Leider ist die Abnahme und Zulassung älterer Fahrzeuge ausgesprochen schwierig geworden. :pinch:

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Zitat

    Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Originalrechnung

    Den wollte bei mir damals niemand sehen, hatte ich aber natürlich mit dabei.

    Und bei den Zulassungspapieren aus dem Ausland hieß es bei uns, dass die 6 Monate im StVA bleiben, die bekam ich aber wieder mit.


    Und ich finde zu dem Thema in meinem Landkreis keinerlei Informationen. http://www.landkreis-sigmaringen.de

    Früher stand das auch auf der Homepage. hmmm

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Bei meinem C124 aus Spanien war auch das volle Programm angesagt,

    lief aber problemlos durch. Die einzige Engstelle war dann die Tante

    in der Zulassungsstelle, die da der Meinung war, daß der deutsche Verkäufer

    die Kennzeichen aus dem Herkunftsland mitzuliefern hätte, als Nachweis,

    daß das Fahrzeug dort nicht gestohlen wurde. Die originalen Abmelde-

    Papiere konnten sie nicht überzeugen, der Verkäufer mußte ein Dokument

    aufsetzen und bestätigen, daß das Fahrzeug im Herkunftsland ordnungsgemäß

    abgemeldet worden war. Der hat dann auch nur den Kopf geschüttelt und

    gemeint, daß er sowas noch nie erlebt hätte, und der handelt hauptsächlich mit

    Fahrzeugen aus dem Ausland. Unkenntnis, gepaart mit Beratungsresistenz und

    bürokratischer Willkür. Die Original-Unterlagen wurden dann ein halbes Jahr lang

    in der Zulassungsstelle einhalten, falls sich doch noch herausstellen sollte, daß

    der Benz gemopst wurde... ~{

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)


  • ok hab gerade gegoogelt! Ich was verpasst? Die wollen sogar den 21er bei rote Nummern!😱😱😱😱 Wann ist denn das passiert? Bin nicht mehr updaten!

    Das ist auch schon geraume Jahre so, plus Wertgutachten - neuerdings auch nur noch vom Tüv - das haben wohl so einige übertrieben mit der 07er..

    :barett-ko: Luc Besson & :kepi:Jean Reno

    _______________________________________________________________________________________________________________

    Wenn man was verbissen sucht, wird es meiner Erfahrung nach eh nichts. Besondere Autos suchen sich ihre Besitzer.. (c) Frettchen
    So geschehen am 16.10.2020 mit dem Fund von meinem kleinen Franzosen aus Berlin - und das fast direkt vor der Haustür..


    Selten passte ein Fahrzeug so zu mir - ich beschreibe den Iltis mit einem Wort das alles zusammenfasst: FREIHEIT

  • Was ist denn an der 21er so schlimm?

    Das ist eine Vollabnahme zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Dies muss man dann separat beantragen und es ist ein "kann" - kein "muss" - dass diese für ein ehemaliges Militärfahrzeug o.ä. erteilt wird. War das Fahrzeug aber bereits privat in der EU zugelassen ist das Prozedere so gar nicht vorgesehen, die (im Ausland) erteilte Betriebserlaubnis bleibt gültig.

    aber dann lässt du ihn doch eh mit H-Kennzeichen zu

    Dafür braucht man aber ein Gutachten nach §23...


    Leider ist die Abnahme und Zulassung älterer Fahrzeuge ausgesprochen schwierig geworden. :pinch:

    Grundsätzlich nicht. Nur wenn sie

    - mattgrün (oder gescheckt)

    - feuerwehrrot

    - THW-blau

    - oder nicht aus der EU

    sind. Ansonsten ist das relativ simpel und klar zugunsten des Liebhabers geregelt.

  • Hallo


    Wie wir alle aus eigener Erfahrung wissen:

    1. agieren deutsche Zulassungsstellen, wenn es nicht gerade um eine standartmäßige normale Zulassung geht, mitunter wie kleine Königreiche.....

    2. kann man sich jegliche Diskussion mit denen direkt im Ansatz sparen.....


    Habe meinen Bombi 2020 erstmals in D zugelassen.

    War ebenfalls vorher schon in Belgien zivil zugelassen.

    Der TÜVer hat sich damals auch schwer getan, die richtigen Papiere zur Zulassung auszustellen.

    Macht ja auch nix, kann ja nicht jeder TÜVer alles wissen, und ist ja auch nicht jedes TÜVers täglich Brot.

    Nach 2 gescheiteren Zulassungsversuchen wegen laut Zulassungsstelle falscher oder fehlender Papiere, hab ich dann mal beim Achim Wagner angerufen, mein Problem geschildert und freundlich gefragt ob man mir mal bitte den Namen und die Kontaktdaten Ihres TÜVers geben könnten, dessen täglich Brot sei ja schließlich die korrekte Papiererstellung für Bombierstzulassungen in D.

    Die haben die mir dann auch gerne gegeben.

    Die hab ich dann an meinen TÜVer weitergegeben, mit der freundlichen Bitte, sich doch mal mit dem Kollegen, dessen täglich Brot sowas ist, zu unterhalten.

    Und der hat sich dann beim TÜVer vom Achim Wagner auch mal aufgeschlaut.

    Mein TÜVer hat dann ein §21 StVZO (Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis), eine Abgasuntersuchung nach Anlage VIII StVZO, ein §70 StVZO und §47 FZV (Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung wegen der nach heutigen Maßstäben unzureichenden Radabdeckung, etc.) und ein §23 StVZO (Oldtimergutachten in Verbindung mit §21 StVZO wegen der von mir natürlich angestrebten Oldtimerzulassung) ausgestellt.

    In wie weit der TÜVer vom Achim Wagner Ihm dafür als Beispiel fertig ausgefüllte "Vordrucke" gegeben hat, kann ich nicht sagen.......

    Damit und den üblichen Zulassungspapieren Perso, Kaufvertrag, etc., incl. der bisherigen belgischen Papiere, bin ich dann zur Zulassungsstelle gestiefelt und konnte den Bombi problemlos zulassen.

    Die belgischen Papiere wurden 6 Monate einbehalten, und wurden mir nach den 6 Monaten, nach freundlicher Rückfrage meinerseits, auch wieder umgehend zurückgegeben.


    Viele Grüße


    Klaus-Peter

  • Was ein Akt wo es doch dutzende Bombi mit deutscher Zulassung gibt.

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Hallo,

    (Iltis/Bombardier 1986)

    habe gerade dieselbe Prozedur hinter mir,

    • Datenblatt TÜV Süd Online besorgt
    • Termin gemacht 21 er und H Zulassung (GTÜ ohne Probleme)
    • Dann ging alles an die Bündlungsbehörde (nur in Hessen)
    • Termin Zulassungsstelle (Mit Erfolg)
    • Belgischer Brief kann nach 6 Monaten abgeholt werden
    • In der Ruhe liegt die Kraft ;\D


    Denke wird schon werden.



    Gruß Jürgen

  • Hallo Kamerden,

    Hier ein kurzes update:

    Ein Forumsmitglied hat sein Datenblatt vom TÜV Süd gemailt.Dieses hat mein Freund als Beispiel

    dem Tüv-Prüfer gezeigt.Dieser war recht angetan davon.


    Folgendes ist nun geplant: Ein Datenblatt mit der richtigen FIN wird beim TÜV besorgt.

    $21 und 23 sollen in einem Termin gemacht werden. Prüfdatum ist der 6 April.


    Danke an alle für die guten Tipps.Ich werde euch auf dem laufenden halten.


    Gruß Ingo :munga:

    ....et kütt nur drop ahn, dat dr et deiß!

    Zitat aus BAP- Song : Verdamp lang her

    Übersetzung für alle Nicht- Kölner: es kommt nur drauf an,das Du es tust....

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