FK20 Anhänger von Stuttgart nach Schwäbisch Gmünd und zurück

  • Um die §21 Abnahme für meinen FK-20 Anhänger (einachsig, ZulGesGw: 700kg) zu bekommen, muss ich mit dem Ding nochmals zum TÜV nach Schwäbisch Gmünd. Leider kann ich auf niemanden mit einer roten Nummer zurückgreifen, noch kann ich den Hänger anders transportieren, als hinter meinem Iltis. :schulterzuck:

    Kurzzeitkennzeichen braucht ECE Konformitätserklärung oder den alten Breif. Habe ich beides nicht, das Ding ist von 1975 und war nach der BW noch nicht zivil zugelassen, also kein Kurzzeitkennzeichen.

    Es bleibt nur aufladen. Die örtlichen Transportunternehmen Abschleppdienste & Co. wollen zwischen 350 & 400€ :helau:

    Hat vielleicht jemand die Möglichkeit den Hänger für mich zu transportieren oder sonst eine Lösung?


    Wann: TÜV Termin ist Mittwoch 22.03.2023 10:30 Uhr.
    Von: Stuttgart Vaihingen

    Nach: Eutighoferstr. Schwäbisch Gmünd


    Eventuell kann man den Anhänger auch vorher dort hin transportieren und nach dem Termin noch ein bisschen stehen lassen. Das muss ich mit dem TÜV Leuten aber noch klären.


    Viele Grüße

    Falk

  • Ich bin mit meinem Anhänger ohne Kennzeichen / Zulassung zum TÜV und anschließend zur Zulassung gefahren.

    Das hatte man mir vorab telefonisch mitgeteilt das das ginge. Im Internet hatte ich dann dies gefunden

    Mit dem Auto ohne Zulassung zum TÜV zu fahren, ist tatsächlich erlaubt, solange diese Fahrt in Verbindung mit dem Zulassungsverfahren steht. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten, die zur Anbringung der Stempelplakette getätigt werden sowie Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Sicherheitsprüfung.

  • Hat sich nicht gerade etwas geändert und man darf jetzt auch ohne Kennzeichen zum TÜV fahren? Hab das was in Erinnerung. Oder werfe ich da was durcheinander und das gilt noch gar nicht und soll erst kommen?

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    Metkelterer zu Ennepetal


    :barett-ko::käfer::presse:

       



  • gemäß §10 FZV nicht ne. Da steht unter Punkt 4:


    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

    (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.


    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html


    Mein Problem ist, im Raum Stuttgart will niemand ein BW Anhänger tüven. Alle verweisen auf einen sehr netten und hilfsbereiten Herren in Schwäbisch Gemünd. Der will auch helfen aber muss das Ding halt nochmals sehen.

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

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  • Mein Problem ist, im Raum Stuttgart will niemand ein BW Anhänger tüven.

    Das ist ein Witz.


    Was ist denn an ein bisschen Reifen und Beleuchtung zu gucken ?

    Nichts Auflaufbremse, keine Umbauten mit anderen RAd/Reifenkombi, kein Druckluft.


    Fahr doch einfach mal zur nächsten Station im Ort. Ablehnen dürfen sie dich eigentlich nicht.

  • Moin,

    warum leihst du dir nicht einen Anhänger und stellst den FK-20 da drauf und fährst dann selber?

    Du musst doch eh dort hin.

    Oder habe ich was überlesen?

    Ich habe die Natokupplung dran. :deck:

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Probiert. Die Aussage war wörtlich: "Ehemalige Bundeswehrfahrzeuge kann man nicht zivil zulassen. Das ist grundsätzlich verboten. :troll:".

    Klar das da dann jede weitere Diskussion überflüssig ist.

    Zwei weitere TÜV Stellen haben mich dann an den TÜV Schwäbisch Gmünd verwiesen.

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • ..hallo Falk,


    ..lösung wäre du leihst Dir einen Autotransportanhänger (kleinen 1 Achser) und stellst den FK20 quer drauf (weil normal passt der nicht weil so breit).

    Deichsel senkrecht stellen und fest zurren, keile unter die Räder.

    ...das kostet net die Welt. Müßtest nur einen 2. Mann mitnehmen um das Ding auf und vom Anhänger zu bekommen. Wir haben den damals mit 2 Mann drauf gehoben und wieder runter... :smog:

    Zur Not fährt der Nachbar mit seinem PKW und Kugelkopf..

    Gruß
    Stefan


    www.ig-hmt.de


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  • Probiert. Die Aussage war wörtlich: "Ehemalige Bundeswehrfahrzeuge kann man nicht zivil zulassen. Das ist grundsätzlich verboten. :troll:".

    Da läuft jemand ganz offensichtlich mit gaaaaanz fest verschlossenen Augen durch die Welt. Es fahren ja auch überhaupt keine Iltisse, Wölfe, Mungas, Unimogs und und und durch die Gegend. Sind alles gaaaaanz bestimmt keine ehemaligen Bundeswehrfahrzeuge, die da zivile Kennzeichen tragen. Oder sind das alles noch aktive Fahrzeuge im Dienst der Bundeswehr, die sich mit zivilen Kennzeichen getarnt haben??? :dev::troll:

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    Metkelterer zu Ennepetal


    :barett-ko::käfer::presse:

       



  • Guda Morga,

    ich hätte hier in Metzingen einen 1-Achs Tiefflachbett mit Rampen stehen, falls da der FK-20 drauf passt. Zurrschiene und Gurte auch vorhanden.


    Ansonsten Prüfer wechseln. Hab mittlerweile auch nur positives mit der DEKRA erlebt, da sich die Herren vom TÜV als Götter in Blau sehen.

    '85 Ural 4320 mit 3-Seitenkipper und ATLAS Ladekran

    und weiteres Altblech nicht in Oliv. Unheilbar erkrankt am "Haben ist besser als brauchen"

  • Probiert. Die Aussage war wörtlich: "Ehemalige Bundeswehrfahrzeuge kann man nicht zivil zulassen. Das ist grundsätzlich verboten. :troll: ".

    Klar das da dann jede weitere Diskussion überflüssig ist.

    Naja, indem man mit dem Iltis vor dem Anhänger da vorfährt kann man diese Behauptung schnell widerlegen.

    Dieses genannte Verbot bezieht sich auf militärische und behördliche Spezialfahrzeuge.

    Gemeint sind damit z.B. Panzer und Wasserwerfer, da damit mal welche Blödsinn gemacht haben.

    Genaugenommen werden damit leider auch diese Spezialanhänger erfasst, da es für sie eigentlich keine sinnvolle zivile Nutzung gibt und, im Gegensatz zum VW Golf, Iltis oder MAN-LKW keine zivile Variante. Da wird die Argumentation in der Tat etwas dünn.

    Bei einem Iltis könnte man es da auf einen Streit ankommen lassen. Beim FK20-Anhänger kann das nur zur Verhärtung der Fronten führen.

    Da ist es in der Tat am Besten, einen mutigen Prüfer zu suchen, der davor keine Angst hat.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Genau das Til!
    Ärger mächte ich keinen verursachen und maner Erfahrung nach ist höflich und freundlich bleiben immer der beste Weg, denna m Ende will ich etwas und muss kooperativ bleiben.

    Leider sind auch die Zeiten vorbei, wo der Fahrzeugschein eines anderen FK20 Anhängers die Abnahme erleichter hat. Darauf lässt sich heute keiner mehr ein. Auch hier kann sich jeder denken warum.


    Immerhin habe ich inzwischen eine kooperative Versicherung gefunden, welche mir den Anhänger für die Fahrt zum TÜV versichert.
    Morgen gehts auf die Zulassungsstelle und dannmal sehen. Vielleicht gibts doch ein Kurzzeitkennzeichen.


    Leider habe ich kein Auto mit einer normalen Hängerkupplung und im Freundeskreis hat das auch niemand mehr, leider. Aber danke für die Idee Stefan!

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Bei deinem Problem kann ich dir leider nicht helfen,

    aber sagst dem Peter einen schönen Gruß von mir =)

    Da bist schon bei genau dem Richtigen gelandet :daumenhoch:


    Grüßle

    Simon

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)


  • ich hätte hier in Metzingen einen 1-Achs Tiefflachbett mit Rampen stehen, falls da der FK-20 drauf passt. Zurrschiene und Gurte auch vorhanden.

    Leider habe ich kein Auto mit einer normalen Hängerkupplung und im Freundeskreis hat das auch niemand mehr, leider. Aber danke für die Idee Stefan!

    Falls sich nix anderes findet, es gibt Autovermietungen die PKW mit Anhängerkupplung vermieten.

    Bliebe nur die Frage offen ob der Prüfer den Anhänger abnimmt obwohl kein passendes Zugfahrzeug da ist.

    Oder der Iltis muß eben auch noch mit.

  • Jupp Iltis muss auch mit dabei sein.


    Ich habe wohl eine Lösung gefunden, daher danke für die Hilfe =) :barett-gn:

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

    Einmal editiert, zuletzt von Falk ()

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