GD 250 von LKW zu PKW in Hessen nicht möglich?!

  • Guten Tag in die Runde,

    ich bin aktuell dabei meinen Wolf das H-Kennzeichen zu gönnen (Bj. 1992, W461). Bisher läuft das Fahrzeug als LKW und entsprechend sind keine Sitze auf der Ladefläche verbaut. Im Zuge des H-Kennzeichens soll der Wolf mit einem Gutachten gemäß § 21 StVZO zum Personenkraftwagen umgewidmet werden. Hintergrund ist, dass ich die Möglichkeit haben möchte bei Bedarf eine dritte/vierte Person legal mitzunehmen. Das entsprechende Gutachten wurde vom TÜV Hessen erstellt.


    Jetzt mein "Problem": Die Bündelungsbehörde in Fulda lehnt eine Umwidmung zum PKW ab und begründet dies damit, dass der Wolf nicht die zivilen Rahmenbedingungen bzgl. Lautstärke, etc. erfüllt und es für die Bundeswehr eine Ausnahmegenehmigung gab. Bedeutet in der Praxis, das der Wolf in Hessen angeblich nur als LKW läuft. :staun: H-Kennzeichen ist kein Problem, bleibt aber ein LKW.


    Wie sind die Erfahrungen bei anderen GD 250 Besitzern? Hat jemand in Hessen einen Wolf als PKW anerkannt bekommen?


    Besten Dank im Vorraus für Eure Rückmeldungen,

    Lupus

    Wer glaubt, führen zu können, ohne dass Ihm die Leute folgen, geht nur spazieren.

  • Lass' dir die Ablehnung mit Begründung schriftlich geben. Die von dir angeführten Gründe für die Ablehnung in Fulda ist „an den Haaren herbeigezogen“ und entbehren jeglicher technischer Grundlage. Die Abgasanlage ist beim Wolf identisch mit den zivilen G. Der Insassenschutz ist genau so gegeben wie bei den G-Cabrios.

    Die „Bündelungsbehörde“ ist nach meiner Recherche als Reaktion auf Gefälligkeitsgutachten bei der technischen Abnahme entstanden. Nur schießen die Mitarbeiter offenbar über das Ziel hinaus.

    Mit der schriftlichen Begründung kannst du dann vor's Verwaltungsgericht ziehen.

    Alternativ kannst du auch in einem anderen Bundesland anmelden, auf PKW mit H umschreiben lassen und dann wieder zurückmelden nach Hessen. Kostet auch wieder Geld.

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

  • Meiner ist ein PKW. Wegen des Geräusches hat Marburg auf einer Ausnahmegenehmigung bestanden.


    Das war wie ein Ablassbrief (bezahlen halt).


    Bei der Nutzungsänderung können (aber nicht müssen) die dir eine neue Betriebserlaubnis ausstellen, da es sich um ein für militärische Zwecke gebautes Fahrzeug handelt. Was zu dem Thema in Hessen läuft ist meiner Meinung nach politisch gesteuert

    Das solltest du im Herbst durchaus in deine Wahlentscheidung einfließen lassen.


    Ich weiß, dass Politikdiskussionen hier nicht erwünscht sind. Den Hinweis an der Stelle halte ich aber noch für angemessen.


    Grüße


    Erik

  • Hallo Lupus,


    meiner Meinung nach ist es in einem anderen Bundesland als PKW zulassen und dann in Hessen einfach wieder auf dich ummelden die praktikabelste Lösung. Hessen ist das einzige Bundesland was diese Behörde hat, es gibt nur glaub 1-2 Landkreise in Hessen die dieser Behörde nicht unterworfen sind.

    Für mich persönlich ist diese Behörde nichts als Schikane ohne jeglichen Sachverstand.


    Viel Erfolg und Du schaffst das!

  • Ich hatte auch Spaß mit FD: Lenkradsicherung, Drahtseil bei der K125BW - die Ausnahmegenehmigung haben die sich richtig vergolden lassen.


    Leider muß man zu der für den Landkreis zuständigen Dienststelle.


    Detlev

  • Kann man denn nicht die Abnahme in einem anderen Bundesland machen, auch wenn man woanders wohnt? Ich kenne das noch aus Käferzeiten, da ging es zum Beispiel zum TÜV nach Essen in NRW da war es egal woher man kam und wo das Auto zugelassen war..


    Vielleicht denkt ihr nur zu kompliziert..

  • Bevor DU umziehst, „verkaufe“ den Wagen an einen Bekannten/ Verwandten außerhalb, der ihn auf sich nach deinen Wünschen zulässt. Danach „kaufst“ du ihn wieder zurück und er ist auch für Hessen ein PKW.


    Könnte doch klappen …


    Kann gern mal da anfragen, wo ich meinen Wolf her habe, die holen regelmäßig Wölfe und machen sie zulassungsfähig.

  • Die „Bündelungsbehörde“ ist nach meiner Recherche als Reaktion auf Gefälligkeitsgutachten bei der technischen Abnahme entstanden. Nur schießen die Mitarbeiter offenbar über das Ziel hinaus.

    Ja das ist leider so..... die Erfahrung habe Ich auch schon mitbekommen....

    Grüße Markus



    Meine Pünktlichkeit drückt aus, daß mir deine Zeit so wertvoll ist wie meine eigene...

  • Bevor DU umziehst, „verkaufe“ den Wagen an einen Bekannten/ Verwandten außerhalb, der ihn auf sich nach deinen Wünschen zulässt. Danach „kaufst“ du ihn wieder zurück und er ist auch für Hessen ein PKW.

    Da Autos FIN haben fällt das in Hessen sofort auf. Die sind nicht blöd. Es werden dann alle Unterlagen erneut geprüft. Auch schon mal erlebt bei einem Auto was vorher gar nicht in Hessen zugelassen war das Eintragungen angezweifelt wurden.

  • Bevor DU umziehst, „verkaufe“ den Wagen an einen Bekannten/ Verwandten außerhalb, der ihn auf sich nach deinen Wünschen zulässt. Danach „kaufst“ du ihn wieder zurück und er ist auch für Hessen ein PKW.

    Da Autos FIN haben fällt das in Hessen sofort auf. Die sind nicht blöd. Es werden dann alle Unterlagen erneut geprüft. Auch schon mal erlebt bei einem Auto was vorher gar nicht in Hessen zugelassen war das Eintragungen angezweifelt wurden.

    Es wird sogar gefordert Gutachten vom amtlich anerkannten Gutachter, noch mal vom weiteren amtlich anerkannten Gutachter begutachten zu lassen, damit dieser ein Gutachten übers Gutachten des Gutachters erstellt.


    :thumbsup-blue:

    Den Emailverkehr hab ich sogar noch dazu irgendwo rumliegen.

    Wir, die guten Willens sind,
    geführt von Ahnungslosen,
    versuchen für die Undankbaren
    das Unmögliche zu vollbringen.
    Wir haben soviel mit so wenig,
    so lange versucht,
    daß wir jetzt qualifiziert sind,
    fast alles mit "Nichts" zu bewerkstelligen.

  • Da fragt man sich dann immer, auf welche Rechtsgrundlagen sich diese "Bündelungsbehörden" bei ihren recht merkwürdigen Aussagen, Entscheidungen und Forderungen berufen.

    Selbst bei Ermessensentscheidungen muss ja eine rechtlich einwandfreie Begründung unter Benennung der einbezogenen Rechtsgrundlagen erfolgen.


    Und genau danach würde ich dann freundlich fragen und mir dies in schriftlicher Ausfertigung geben lassen. Dann weiß man mehr und kann entsprechend agieren.
    Zum Beispiel das Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum über einen Bekannten / Verwandten in einem anderen Bundesland zulassen und dann wieder ummelden. Wurde ja schon genannt.

    Vorsicht ! Beiträge können Ironie und Sarkasmus enthalten. Sie sind für seichte Gemüter und zu nah am Wasser gebaute Menschen nur schwer zu ertragen. :heuldoch:

  • Servus,

    hatte auch Propleme mit meinem Iltis in Fulda,

    da er keine Lenkradschloss hätte und die Tarnlichter noch angeschlossen waren.

    Mein Wolf hat auch LKW Zulassung (Bj. 1992, W461) und ist jetzt H fähig ,kurz mal gefragt wegen PKW

    Zulassung (Bündlungbehörde)

    Antwort: Ist in Hessen nicht möglich :wacko:

  • Ich würde mal versuchen es zusammenzufassen, im Grunde hast du 3 möglichkeiten:


    1. Den Wolf in einem anderen Bundesland auf eine Person zuzulassen der du vertraust und ihn dann einfach auf dich ummelden. Ist etwas aufwendig aber noch der leichteste Weg.


    2. Den Weg über die Bündelungsbehörde gehen mit Ausnahmegenehmigung nach §70. Dabei kann es sein das diese Genehmigung vom Regierungspräsidium erteilt werden muss. Alle Ablehnungen immer schriftlich geben lassen! Nur diese schriftlichen Ablehnungen sind sog. rechtsmittelfähige Bescheide gegen die man vorgehen kann (Einspruch einlegen ect.)


    3. Die Zulassung als LKW mit 2 Sitzen hinnehmen.


    Könnt mich gerne verbessern, falls etwas nicht stimmt =)

  • 2. birgt das reale Risiko, dass das RP mit dubiosen Ausflüchten die Ausnahmegenehmigung verschleppt oder verweigert, gleichzeitig aber die bestehende Betriebserlaubnis durch die Nutzungsänderung erlischt. Eine Ablehnung meines Antrags habe ich nie bekommen, allerdings war der Unimog ja zwischenzeitlich "im Ausland" zugelassen.


    Für 1. muss nicht einmal das Fahrzeug physisch den Ort wechseln.


    Bei 3. stellt sich noch immer die Frage, ob beim pauschalbesteuerten Oldtimer der Zoll ein Problem sieht. Daher stammt ja der Argwohn bei den Pick-Up-LKW".

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