Guten Tag in die Runde,
ich bin aktuell dabei meinen Wolf das H-Kennzeichen zu gönnen (Bj. 1992, W461). Bisher läuft das Fahrzeug als LKW und entsprechend sind keine Sitze auf der Ladefläche verbaut. Im Zuge des H-Kennzeichens soll der Wolf mit einem Gutachten gemäß § 21 StVZO zum Personenkraftwagen umgewidmet werden. Hintergrund ist, dass ich die Möglichkeit haben möchte bei Bedarf eine dritte/vierte Person legal mitzunehmen. Das entsprechende Gutachten wurde vom TÜV Hessen erstellt.
Jetzt mein "Problem": Die Bündelungsbehörde in Fulda lehnt eine Umwidmung zum PKW ab und begründet dies damit, dass der Wolf nicht die zivilen Rahmenbedingungen bzgl. Lautstärke, etc. erfüllt und es für die Bundeswehr eine Ausnahmegenehmigung gab. Bedeutet in der Praxis, das der Wolf in Hessen angeblich nur als LKW läuft. H-Kennzeichen ist kein Problem, bleibt aber ein LKW.
Wie sind die Erfahrungen bei anderen GD 250 Besitzern? Hat jemand in Hessen einen Wolf als PKW anerkannt bekommen?
Besten Dank im Vorraus für Eure Rückmeldungen,
Lupus