GD 250 von LKW zu PKW in Hessen nicht möglich?!

  • Hallo zusammen,

    mein Peugeot P4 mit LKW-Zulassung (rein optisch schon ein "bißchen" Wolf) wurde nach erreichen der 30 und H-Ummeldung auch noch zum PKW gemacht. Grund war auch bei mir, daß ich mehr als 2 Personen mitnehmen kann.

    Die Vorarbeiten erledigte ein Sachverständiger beim TÜV in Alsfeld in ca. 2,5 Std. und anschließend ging es direkt zur Bündelungsbehörde nach Fulda. Dort war alles in ca. 45 Minuten erledigt und die Ummeldung auf H bei der Zulassungsstelle in Lauterbach gelang noch am gleichen Tag.

    Die Damen dort hatten lediglich ein Problem mit dem kleineren Kennzeichenblech, weil dort jetzt noch das H mit drauf mußte, klappte aber letztendlich auch noch.

    Alles in allem hat mich das ganze ein paar Hunderter an Gebühren gekostet.

    Vielleicht ging das alles so reibungslos, weil in den Unterlagen zuerst Lieferwagen offener Kasten und dann PKW offener Kasten stand.

    Mit Peugeot P4 konnte bei der Bündelbeh. anscheinend niemand etwas anfangen bzw. hat niemanden interessiert, obwohl das Schmuckstück direkt vor dem Fenster stand.

    Mein Fazit zur Bündelbeh. nach zweimaligem Besuch: Braucht kein Mensch und ist nur Geldmacherei!!!!!!! :daumenrunter::daumenrunter::daumenrunter:


    Salut

    Konrad

  • Hallo zusammen,


    Mein Wolf hat eine LKW H-Zumassung in NRW. Ich war beim lokalen TÜV Sachverständigen zwecks umschlüsselubg auf PKW mit H-Zulassung damit die Sitze hinten „legal“ nutzbar sind….

    Ende vom Lied…. Es muss eine Dämmatte in die Motorhaube, es muss eine stand Geräusch Messung erfolgen UND eine Geräusch Messung als „vorbei fahrt“

    Lange Rede, kurzer Sinn… Die Dämmatte wäre kein Problem aber die Reifen sind so laut, sodass ich auch noch 4 neue Reifen mit Straßenprofil hätte kaufen müssen.


    Jetzt bleibt er erstmal ein LKW…

  • Da Autos FIN haben fällt das in Hessen sofort auf.

    Die Betriebserlaubnis ist ja StVZO-konform erteilt worden. Die kann dann nicht widerrufen werden.

    Das alte Problem: Recht haben und Recht bekommen.


    Jede Dienststelle hat Angst, keiner mag mehr was entscheiden. Dadurch braucht es für einfache Sachen immer Gutachten, denn dann ist wer anders Schuld.

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Ich hatte auch genau dieses Problem in Paderborn NRW.

    Der Prüfingenieur hat alle erforderlichen Papiere erstellt aber die Zulassungsstelle hat sich auf Grund der um 1db zu hohen Lautstärke quer gestellt.

    Fakt ist, dass es eine Ausnahmegenehmigung gibt, die Daimler damals erwirkt hat. Diese Ausnahmegenehmigung ist immer noch gültig!

    Ich hatte das Glück, dass mein Prüfingenieur diesen Sachverhalt genau kannte und sich mit der Zulassungsstelle diesbezüglich auseinandergesetzt hatte.

    Danach war es kein Problem mit der Umschlüsselung. Für Fahrzeuge ab 1992 kann es auch zu Problemen mit den Gurten an den Rücksitzen kommen. Genau genommen müssten es Dreipunktgurte sein...


    Gruß,

    Eugen

  • Hallo Eugen,

    hast du die Genehmigung zufällig vorliegen? Wenn ja, würde ich mich freuen, wenn du sie hier höchlädst oder als PM an mich weiterleitest.

    Gruß Lupus

    Wer glaubt, führen zu können, ohne dass Ihm die Leute folgen, geht nur spazieren.

  • Die Möglichkeit besteht, ist aber mit viel Aufwand für den Wolf verbunden. Der zivile 461 wurde für kurze Zeit ab Werk als Zugmaschine ausgeliefert, der Wolf nie.

    Ich habe einen der seltenen G die als Zugmaschine zugelassen sind :engel:

    Und auch bei meinem G mit 2400 mm Radstand sind lediglich 2 Sitze eingetragen.



    Mittlerweile sind weitere Eintragungen erfolgt. Tut hier aber nichts zur Sache.

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

    Einmal editiert, zuletzt von JottKa ()

  • Hi,

    offenbar gibt es in Hessen nicht nur die beiden Bündelungsstellen Marburg und Fulda, sondern auch noch unterschiedliche Beurteilungsweisen bei beiden Stellen. Marburg scheint hier etwas moderater zu sein als Fulda. Obwohl man natürlich immer die Luft anhält, wenn man sich mal wieder an die Bündelungsstelle wenden muss, wie dort entschieden wird.


    Mein Wolf war von Anfang an als PKW zugelassen und mit der entsprechenden Ausnahmegenehmigung wegen der Lautstärke versehen. Das war zwar bis zu Erteilung der der H-Zulassung teuer, dafür klappte dann die H-Zulassung aber problemlos (Marburg).


    Allerdings wurde bei der Erteilung der zivilen Papiere seinerzeit von der Zulassungsstelle übersehen, die Stützlast aus dem Datenblatt der BW zu übernehmen. Ist jetzt bei der TÜV-Prüfung aufgefallen. Anbaubock und Kombikupplung haben E-Nummer, daher kein Problem für die Plakette. Ohne Stützlast in den Papieren aber keine gültige Betriebserlaubnis. Also §21er Gutachten und Antrag an Marburg. Auf das dünne Brett, gegenüber der Bündelungsstelle bzw. der Zulassungsstelle auf den Nachtrag zu bestehen, hab ich mich nicht gewagt. Die Erteilung der neuen Betriebserlaubnis dauerte etwas länger, hat aber dann doch geklappt.


    Ganz anders bei meinem Anhänger (HMK M92) von der dänischen Armee! Der war in Hessen nicht zulassungsfähig, weil eben früher dänisch! Trotz §21er Gutachten wollten die den nicht zivil zulassen. Ich hab dann mit dem Verkäufer einen Deal gemacht und den Hänger auf ihn, in NRW zugelassen. Das war kein Problem. Nach 14 Tagen dann einen Halterwechsel nach Hessen. Das geht dann ohne Bündelungsstelle. Null Problem, nur zusätzliche Kosten. Es müssen allerdings mindestens 14 Tage zwischen der Erstzulassung und dem Halterwechsel liegen, sonst geht auch die Zulassungsstelle von "Schmuh" aus. Hat mir der nette Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle erklärt. Kaufvertrag mit Datum oder so wollten die nicht sehen, obwohl wir das entsprechend datiert hatten. Bei der Versicherung war ich der Versicherungsnehmer und der Verkäufer der Halter. Das funktioniert bei der HUK einwandfrei. Nach dem Halterwechsel war dann alles wieder "normal".


    Wenn es hilft, kann man über die FIN bei Mercedes (Mercedes VIN Decoder | Decode Your Mercedes-Benz VIN (lastvin.com)) die genauen Fahrzeugdaten im Auslieferungszustand bekommen.


    Da steht dann z.B. unter dem SA-Code

    S34 KOPFSTUETZEN IM FOND
    S53 EINZELSITZ HINTER FAHRERSITZ
    S54 EINZELSITZ HINTER BEIFAHRERSITZ
    S66 SICHERHEITSGURTE FÜR FONDSITZE, BEHÖRDEN
    Z62 BEHÖRDENVERSION, 4 SITZIG, FUNK


    Gruß


    Bernd

    Wenn De glaabst ess gehd ned mehr, kimmt von irschendwo en kalde Schobbe her! :bier:

    Einmal editiert, zuletzt von HONK ()

  • Zitat

    Ich hab dann mit ... einen Deal gemacht und den Hänger auf ihn, in NRW zugelassen. Das war kein Problem.

    Und der findet es bestimmt nicht schön seinen Namen in solchen Zusammenhang zu lesen kann ich mir vorstellen.


    Evtl den Namen von einem Moderator nachträglich aus deinem Post tilgen lassen damit diese Dienstleistung auch in Zukunft angeboten werden kann?

    Nur so ein Gedanke.

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