U1300L und Mautpflicht

  • Ich bin einmal angehalten worden von der BAG jetzt BALM. Aufnahme der Daten und das wars. Seither nix mehr, obwohl die fleißig tippend im Fahrzeug vorbeigefahren sind.

    Die Befreiung ist halt ein unnützes Bürokratiemonster

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  • Wenn die das wirklich durchziehen, wird der 7,5 Tonner im Nah und Verteilerverkehr möglicherweise aussterben .

    Wirtschaftlich gesehen kann es nicht funktionieren, ein Auto mit im Schnitt nur 2-3 Tonnen Nutzlast mit durch die Maut pro Kilometer erheblich steigenden Kosten zu betreiben. Bei der Nutzlast eines 40 Tonners lässt sich die Maut noch einigermaßen kostenverträglich auf die Fracht umlegen .


    Ich kenne hier bereits einen Spediteur aus der Region, der bereits vor einigen Jahren 7,5 Tonner komplett aus seinem Fuhrpark verbannt hat .

    Im Verteilerverkehr setzt der Sprinter, teilweise mit Kofferaufbau, ein.

    Maximale Nutzlast zwar nur ca. 1 Tonne, aber er kann Fahrer mit dem "kleinen" Führerschein draufsetzen, die Autos sind wendiger und handlicher, brauchen weniger Sprit und sind meist in der Anschaffung günstiger - und sie würden nach dem Gesetzesentwurf zumindest vorläufig mautbefreit bleiben .

  • Ich kenne hier bereits einen Spediteur aus der Region, der bereits vor einigen Jahren 7,5 Tonner komplett aus seinem Fuhrpark verbannt hat .

    Im Verteilerverkehr setzt der Sprinter, teilweise mit Kofferaufbau, ein.

    Das ist in der Spedition, in der ich nebenbei arbeite, ganz genauso. Wir haben da zwar nicht das Maut-Problem, da wir überwiegend innerorts im Liefer- und Umzugsverkehr unterwegs sind, aber haben massiv darunter zu leiden, daß die jungen Leute nur noch bis 3,5t fahren dürfen. Personal ist sowieso schlecht zu kriegen und Leute, die KL. C (unser Anhänger wurde abgeschafft, nachdem in Hannover eine Straßenbahn durchgefahren ist...) haben, wollen lieber andere Sachen fahren und regelmäßige Arbeitszeiten haben. Chef sagt, die Ü50 sind die Stütze der Firma...


  • Das sieht Toll-Collect wohl anders….


    Genau deswegen wird dann der Handwerker ausgenommen, wobei eine Auslieferung aus dem Handwerksbetrieb „nicht gewerblich“ wohl in der Definition unglücklich ist, da dreht es dem Steuerberater wohl den Magen um.

    Als keineAhnungvonLKWhabender eine doofe Frage: Wenn Fahrzeuge bis 7,5to dann auch Maut kosten sollen, sind alle gearscht, die ein Wohnmobil haben das nicht abgelastet ist, oder sehe ich das falsch?

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Danke Alex. Ich hatte deshalb gefragt, weil ich verstanden hatte, dass die ganzen Sprinter mit 7,5to auch betroffen sind.

    Da ist es zu den WoMos nur noch ein kleiner Schritt und ich traue den Jungs da oben so einigen Blödsinn zu :pinch:

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Sofern der abgebildete Text überhaupt eine rechtliche Relevanz besitzt, und es sich nicht lediglich um die Meinung eines Toll-Collect Mitarbeiters handelt:

    In dem Text steht: "ergibt sich aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten"

    Güterkraftverkehr ist der gewerbliche Transport von fremden Gütern gegen Entgelt.

    Militärfarzeuge sind aufgrund der typischen Fahrzeug- und Aufbauarten (z.B. Allradantrieb, Verhältnis von Leergewicht zu Nutzlast, Größe des Laderaums) dafür weder konstruiert, noch ursprünglich bestimmt.

    Es mag ja vereinzelt Fahrzeuge geben, die für den gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden, z.B. Holztransporter mit Allradantrieb, nur ist dies eben nicht "typisch", sondern untypisch, und normalerweise werden solche Fahrzeuge auch nicht auf Autobahnen eingesetzt.

    So ist beispielsweise die ursprüngliche Zweckbestimmung eines U1300 der unentgeltliche Transport von Soldaten und/oder militärischen Gegenständen, oder auch der Einsatz in kriegerischen Auseinandersetzungen, was wohl kaum als gewerblicher Güterkraftverkehr bezeichnet werden kann.

    Auch wenn das Fahrzeug in Privathand ist, ändert sich an den typischen Fahrzeug- und Aufbauarten nichts, die generelle Zweckbestimmung durch den zivilen Besitzer ist in unserem Fall ebenfalls nicht der gewerbliche Güterkraftverkehr.

  • Eine derartige Diskussion mit den MA der BALM ist bestimmt spannend, zumahl deine Allrad-Diskussion schon an der mangelnden Dokumentation in den Fahrzeugpapieren scheitert oder hast Du Dein Allrad irgendwo eingetragen? (Im übrigen brauchst Du nicht so exotisch schauen wie bei den Holz-LKW denk man nur an die ganzen Kipper und Betonmischer....)


    Da gehen die wohl eher den pragmatischen Weg, nämlich die Eintragung der Fahrzeugklasse bzw. des Aufbaus. Bei LKW und Zugmaschine fangen dann die Erklärungsnöte an.


    Und bei Deiner Argumentation (Miltärfahrzeuge sind für etwas anderes bestimmt) schau mal STVZO §19a und sei dankbar, dass die Ausnahmeregelung des §70 noch immer regelmäßig Anwendung zu finden scheint oder z.B. bei den Unimogs auf die zivilen Zulassungsvarianten (die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind) bezüglich der Typengenehmigung geschaut wird.

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    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • zumahl deine Allrad-Diskussion schon an der mangelnden Dokumentation in den Fahrzeugpapieren scheitert oder hast Du Dein Allrad irgendwo eingetragen?

    Moin,

    in den Fahrzeugpapieren steht immer die Anzahl der angetriebenen Achsen drin.

    Hast recht, unter "9".


    Ich hatte nur im Teil II geschaut (liegt grade auf meinem Schreibtisch), dort ist dieses Feld nicht....


    Dennoch halte ich es nicht für ein stichhaltiges Argument, dass Allradfahrzeuge nicht für den Güterfernverkehr bestimmt sein sollen.


    Michael

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  • Moin,


    nachdem vor ein paar Wochen eine Aufforderung für eine Erklärung der privaten Nutzung meines Mogs (formlos als Anschreiben) kam, habe ich heute ein Schreiben erhalten, dass der Mog nun als nicht mautpflichtiges Fahrzeug registriert wurden.


    Natürlich mit den entsprechenden Vorbehalten, dass er so zugelassen bleibt, sich die Gesetze nicht ändern etc.


    Das für 2 Jahre.


    Dauerte nur, war aber doch recht unkompliziert...

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