Hallo zusammen,
hier habe ich über die Suche nichts passende gefunden und bei der einen Suchmaschine auch nicht, deshalb frag ich hier mal.
Also, ich habe neben dem Wolf (EZ 12/1992) noch einen zivilen MB W 201 190e 2.0 (EZ 11/1991).
Seit dieser ist schon seit 1993 in Familienbesitz, vor ca. 20 Jahre hatte ich den von meinem Opa übernommen.
Der Wagen hat DIN Kennzeichen, wurde einmal abgemeldet für ein Jahr und wieder zugelassen (DIN Kennzeichen behalten, aber ich habe ein neues Siegel und neuen Fahrzeugschein Teil 1 und Teil 2 bekommen).
Jetzt ist das Kennzeichen ja auch 30 Jahre alt und ist optisch nicht mehr so schön.
Zur Frage 1:
Ich würde mir gerne ein neues DIN Kennzeichen besorgen, aus rein optischen Gründen. Darf ich das ? Oder wird mir das Siegel verweigert und brauche dann ein neues Euro Kennzeichen?
Wie läuft das bei einem Verlust von einem Kennzeichen? Darf ich mir dann eins nachdrucken lassen?
Dann habe ich noch ein Motorrad (EZ 06/1996) und ich bin erster und einziger Besitzer (Ja, bei mir werden Fahrzeuge so alt, ich lebe nachhaltig :-) ).
In einem Anfall von Wahn.... habe ich das Motorrad auf Saison umgemeldet, bei gefühlt 50 € Ersparnis im Jahr hat sich das echt gelohnt (Achtung Ironie).
Zur Frage 2:
Das alte DIN Kennzeichen gibt es noch, darf ich das bei Ummeldung auf Jahreszulassung wieder nutzen? Also wird das wieder gesiegelt werden?
Gerne dürft Ihr mir auch die Vorschrift benennen, dann kann ich mich selber einlesen.
Danke für Eure Antworten und einen schönen Sonntag noch.
Hinweise, rede doch mal mit Deiner Zulassungsstelle, sind mir leider nicht hilfreich. Diese hatte letztens schon Probleme gemacht wegen, Engschrift bei 8 Zeichen bei H Kennzeichen, da ich mich vorher eingelesen habe und ich bei Dritten Anlauf eine kompetente Mitarbeiterin erwischt habe, hat es dann doch geklappt. Also die Entscheidung ist MA abhängig und welchen MA ich erwische weiß ich Dank Wartemarken ziehen nicht und kann ich auch nicht beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas