Suche Brief bzw. Schein Kopie zwecks Sitzplatz Eintragung

  • Leider gilt das heute nur noch für eingtragene Plätze, und Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung sind garnicht mehr neu eintragungsfähig. Auch nicht mit Gurt

    Dann habe ich ja richtig Glück mit den 6 Sitzplätzen in der EMMA - S1 : 6 , „davon 3 im Kofferaufbau ( auf Drehstühlen😂)“

  • Ja, das war mal so.

    Leider gilt das heute nur noch für eingtragene Plätze, und Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung sind garnicht mehr neu eintragungsfähig. Auch nicht mit Gurt X(

    Gruß aus HL

    Andreas

    Das mag sein für neu Fahrzeuge,

    es ist immer noch möglich beim Munga aus eingetragenen 4 Sitzen auf der Langen Sitzbank 6 zu machen.

    Den Weg dahin habe ich weiter oben schon beschrieben. ;)



    Gruß Mixer =)

  • Ja, aber dann sind ja bereits Sitzplätze in Querrichtung eingetragen.

    Einmal eingetragene Plätze bleiben erhalten.

    Die Anzahl der Personen auf der eingetragenen Sitzbank mag erhöhbar sein.


    Gruß aus HL

    Andreas

  • Noch eine Anmerkung zur Sitzplatzzahl: Ist eigentlich seit 2005 irrelevant, weil zulassungsrechtlich nicht von Bedeutung bis 8 Plätze. Änderung der Sitzplatzzahl ist eine sogenannte Gefälligkeitseintragung (und damit eigentlich unzulässig), auch wenn das inzwischen längst vergessen oder verdrängt wurde.


    Grüße

    Wolf

  • Heißt das, dass man immer bis zu 8 Personen im Auto haben darf, sofern sie nur regelkonform sitzen können?

    D.h. Sitzrichtung, Gurte usw. nach Baujahr?

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Im Prinzip: ja. Eingeschränkt halt durch die vorhandene Anzahl der Sitzplätze.

    Im Kaiser kann ich theoretisch 16 Personen auf den Sitzen der Ladefläche mitnehmen. Habe ich aber noch nie gemacht. Das Maximum waren mal 4 Personen hinten beim Kerweumzug.

    Wolf

  • Aber ist der Transport von Personen auf der Ladefläche nach StVO nicht Militär und Polizei vorbehalten?


    Edit:

    Habe nochmal nachgesehen:

    Die genannte Ausnahme steht offenbar nicht mehr drin: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html

    Auch Brauchtumsveranstaltungen finde ich darin nicht als Ausnahme.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Das ist der Grund, warum ich weder mit Trecker noch mit Unimog an solchen Veranstaltungen teilnehmen werde.


    Da waren am Wochenende bei mir im Dorf wohl auch wieder ganz viele in grünem Loden gekleidete landwirtschaftliche Helfer unerwegs... :)

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Es gibt da noch eine RILI für Fahrzeuge bei Brauchtumsveranstaltungen. So Gutachten habe ich nie geschrieben. Macht sich im Ort halt nicht so gut und gibt halt böses Blut.

    Dabei ist zu beachten: Personentransport auf Anhängern ist zulässig bis 6 km/h, wenn die Sitze fest mit dem Anhänger verbunden sind und noch ein paar Randbedingungen. Auch sind Anforderungen an die Bremsanlage zu erfüllen. Und spätestens da habe ich dann zu mir gesagt: lass es, sonst findet der Umzug nicht statt.

  • Es sollte auch nicht in Vergessenheit geraten, daß man als Nicht-Inhaber der Klasse D ohnehin nur eine begrenzte Anzahl von Personen (m.W. 8 zzgl. Fahrer) befördern darf.

    Während des Manövers Good Hope 2010 in Südafrika hatten wir für unsere Gruppe aus sechs Personen einen Toyota-12sitzer gekriegt, der genau für uns und unser Gepäck ausgereicht hat. Nach ein paar Tagen ist dem Schirrmeister aufgefallen, daß der Bus zu viele Sitzplätze hätte und hat ihn uns gegen ein kleineres Modell getauscht. Leider mußte er nun einen Pickup dazu mieten, weil das Gepäck nicht mehr reingepasst hat...


    Ich kann mich erinnern, daß der Transport auf der Ladefläche irgendwann etwa 1988 eingestellt wurde und wir danach nur noch mit Bussen gefahren wurden. Damals hat man uns gesagt, Transporte auf der Ladefläche wären nur noch im V-Fall zulässig. Im Winter 87/88 war der Transport von Heide zur Standortschießanlage Rendsburg auf der Ladefläche temperaturmäßig doch sehr grenzwertig.

  • Altbesitzer der Führerscheine dürfen auch mehr Personen fahren, solange sie nicht dafür bezahlt werden (Gelegenheitsverkehr, nicht gewerblicher Gelegenheitsverkehr. Genau unterscheiden! Nur wissen die Damen und Herrn von der Rennleitung leider nicht so genau. Und die meisten Richter auch nicht.)

  • Noch ein Gedanke:

    Wie ist die Ladefläche definiert?

    Ist es eine Ladefläche, wenn fahrzeugspezifische Bänke darauf montiert sind und es Aufstiegshilfen gibt?

    Was ist beim Munga 6 oder 8 und Land Rovern, die eine Trennwand hinter der Vordersitzen haben?

    Der Puch G hat sogar noch Trenngitter.

    Ist das Planenverdeck relevant? Kann eigentlich nicht sein, denn Cabrios haben auch ein Planenverdeck

    Ist es von Bedeutung, wenn es über Fahgrerkabine und dem hinteren Raum separate Planen gibt?

    Ist vielleicht die Sprechverbindung gefordert und der Knackpunkt?

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Ich kann mich erinnern, daß der Transport auf der Ladefläche irgendwann etwa 1988 eingestellt wurde und wir danach nur noch mit Bussen gefahren wurden. Damals hat man uns gesagt, Transporte auf der Ladefläche wären nur noch im V-Fall zulässig.

    Wir sind 91/92 noch auf der Ladefläche des 5to mitgefahren. Mit 2 Personen in der Fahrschule und mit dem kompletten Zug (16 Personen) zum Schießen von Wuppertal nach Geilenkirchen.

  • Till,

    soweit ich mich erinnere, gibt es keine gescheite Definition für die Ladefläche. Als Ladefläche gilt im allgemeinen der Teil des Fahrzeugs, auf dem Ladung transportiert werden kann. Dann sind aber Zurrpunkte nach DIN ISO erforderlich, um die Ladung zu sichern oder zumindest die Möglichkeit besteht, das zu tun.

    Leider wird das, je nach Gusto der entsprechenden Behörde, ziemlich frei ausgelegt.


    Grüße

    Wolf

  • Dann hat der Renault keine Ladefläche pfrtz

    Aufstiegshilfe an der Heckklappe, keine Zurrösen, aber Bänke =)

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Mein Mitsubishi galt in Japan als "kleiner Typ für Ladung". Wenn keine Ladung transportiert wurde, war es ein 6 Sitzer. Andere Länder sind dabei wohl ein wenig flexibler.

    Nochmal zu Zurösen. Als ich bei der Bundeswehr war, kam das mit den Zurösen auf. Nachrüstpflicht! Aber ob ein paar durch das Prischenholz gebohrte und befestigte Bügel da wirklich sinnvoll waren, will ich nicht diskutieren. Und es gab ja noch keine Spanngurte, musste von Hand mit Seilen gemacht werden. Kommentar ....

    Grüße

    Wolf

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!