Servus miteinander,
Im TÜV-Merkblatt "Anforderungen an Sonst. Kfz. - Wohmobil" steht folgendes:
"Der bewohnbare Raum muß mit einer Sicherheitslüftung (DIN EN 721) versehen sein...
... Es gelten folgende Mindestanforderungen in bewohnbaren Räumen:
- mit Geräten ohne geschlossenen Verbrennungskreislauf bis 5 m² mindestsicherheitslüftung im oberen Bereich (Dachabzugsöffnungen) 75 cm², im untern Bereich 10 cm², bei 5 m² bis 10 m² 100cm² bzw. 15 cm²
- ohne Verbrennungsgeräte oder Geräte mit geschlossenen Verbrennungskreislauf bis 10 m² 15 cm² als Dachabzug bzw. 30 cm² als sonstiger oberer Bereich, im untern Bereich 5 cm².
Die Sicherheitsluftöffnungen im unteren Bereich dürfen höchstens 100 mm über dem Innenboden liegen; im oberen Bereich, die keine Dachabzugsöffnungen sind, müssen möglichst weit oben und mindestens 300 mm über der oberen Fläche der unbelasteten Matratze des obersten Bett liegen."
Gerald