Kleinschifferzeugnis

  • Hallo Zusammen,


    ich war die neulich auf einer Schulung für Bootsausbilder der Feuerwehr. Da wurde das Thema Kleinschifferzeugnis angesprochen.

    In Zukunft braucht man ein Kleinschifferzeugnis wenn man Boote gewerblich oder Dienstlich nutzt (natürlich nicht bei der Feuerwehr RLP da gibt es andere Reglungen). Es gibt eine Übergangsreglung dass man den Sortbootführerschein Binnen und See noch bis 17.Januar 2027 dafür nutzen darf, allerdings nur wenn die Scheine vor dem 18. Januar 2022 erworben wurden.

    Danach braucht man ein Kleinschifferzeugnis.


    Hierhabe ich den Link wo noch einmal alles erklärt ist.

    Hierwird erklärt welche Tätigkeiten darunter fallen.



    Ich selbst habe den Antrag schon letztes Jahr gestellt auf Umschreibung. Was halt wichtig ist, dass man sich bestätigen lässt dass der Antrag eingegangen ist. Bei mir kam dann auch eine Antwort. Die werden aber sonst keine Anfragen zum Status beantworten. Meines wissen nach gibt es da nur eine Person die alle Anträge bearbeitet und es daher dauert.

    Was die Umschreibung kostet weiß ich nicht, es hieß irgendwas um die 100€.


    Ich denke der Hinweis ist hier im Forum ganz gut aufgehoben da doch einige hier unter den Schwimmwagenfahrern den SPF haben. :)



    Hier noch ein paar andere Interessante links..... Klick .... Klick.....Klick.....Klick......


    Wenn ich sonst noch ein paar links finde, ergänze ich die hier oder, ihr habt noch was. ;)



    Gruß Mixer =)

  • Mein lieber Mann - was es nicht alles so gibt!


    Wir regeln uns noch zu Tode- aber besser wird es nicht.

    Hoffentlich kommt bald der Legislativ- Befähigungsschein .


    Aber damit rechne ich in meinem Restleben nicht mehr. :troll:

  • Oha... das ist ja wieder deutsche Regulierungswut vom allerfeinsten :rolleyes:

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Ich habe sicherheitshalber nochmal auf den Kalender geguckt hmmm

    Nein, nicht 1. April...


    Da macht man Führerscheine mit klaren Begrenzungen und irgendwann kommt jemand daher und erklärt dass ein Teil nicht mehr gilt. :T

    Erst die alte Klasse 3 und nun das.

    OK, Verbesserungen nimmt man gerne mit, wie z.B. C1E für 2-achsige Anhänger.

    Aber bei den Booten nimmt das wieder seltsame Formen an. Erst das Anheben der PS-Grenze für Motorboote und nun das.

    Sehr seltsam.

    OK, wird man umschreiben können. Nur warum habe ich dann vor 2 Jahren die alten Scheine auf die Karte umschreiben lassen, wenn da jetzt wieder was Neues kommt.

    Ich warte erstmal ab, bevor ich da aktiv werde.

    Aber vielen Dank für die Informationen!

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Moin,


    danke für den interessanten Hinweis. Werde ich mich in der nächsten Woche mal direkt drum kümmern.


    Gruß aus dem Bootshaus


    24-volt

    Das Buch zum G-Modell im Dienst bei Armeen, Behörden, Hilfsdiensten und Feuerwehren:



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  • Auf der verlinkten Seite wird empfohlen, erstmal nichts zu beantragen, da da noch Prüfungen laufen.

    Bis 2027 geht's ja auch noch mit dem alten Schein, wenn er vor dem 18.1.2022 erworben wurde.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Auf der verlinkten Seite wird empfohlen, erstmal nichts zu beantragen, da da noch Prüfungen laufen.

    Bis 2027 geht's ja auch noch mit dem alten Schein, wenn er vor dem 18.1.2022 erworben wurde.

    Oh, du hast recht. :)

    Das stand die Tage noch nicht da :rolleyes: , gut zu wissen.

    Allerdings habe ich letztes Jahr den Antrag schon gestellt.

    Jetzt bin ich gespannt was dabei rum kommt, je nachdem, werde ich den Antrag dann zurück ziehen.


    Was aber neu ist, jetzt darf man Boote bis 20m länge fahren. Früher waren es maximal 15m.



    Gruß Mixer :)

  • Das ist ja schon irgendwie verrückt. Da versuchen die Imperiums Bürokraten (O-Ton Känguru) die europäische Verordnungslage zu vereinheitlichen ("harmonisieren") und wir haben bei uns für jedes Bächlein eine eigene Verordnung.
    Gut, jetzt bin ich da muskelbetrieben und mit vielleicht 0,5 m³ Verdrängung nicht der große Brocken und entziehe mich weitgehend der Vorgaben,
    aber in der Tat war die Planung unserer diesjährigen Tour von Fragen wie "was gilt in Frankreich, Belgien, Niederlande" geprägt.
    Am besten guckt man vor Ort, ob Kanuten unterwegs sind - wenn ja, scheint es kein Problem zu sein.
    Aber manchmal bin ich dann doch nicht so unfroh darüber, in einem wohlverordneten Land zu leben, wenn die Alternative wäre, das aufgrund des Nasenfaktors oder gar der zu entrichtenden 'Gebühr' entschieden würde.


    Gruß


    Peter

  • Hallo Zusammnen,


    ja ihr habt da alle recht mit dem Bürokratismus.... wo führt das alles noch hin......?


    Wenn ich sehe, auf der Mosel sind Boote bis 15PS Motor Führerscheinfrei, auf dem Rhein sind es nur 5PS. Die Lahn ist dann wieder ein Charter Gewässer auf der man nur den Charterschein braucht (Einweisung in das Boot) egal wie stark der Motor ist.


    Da gibt es so vile Dinge die Ich auf dem einen Binnengewässer darf und dann plötzlich auf einem anderen nicht mehr darf.

    Irgendwann blick man da nicht mehr durch. :heul:



    Gruß Mixer =)

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