Drohende Waffenrechtsverschärfungen, insbesondere für Messer

  • So sehr, wie ich Dir im Bezug auf Rechtssicherheit und so eigentlich recht gebe, Til. Aber besser wird es auch mit einer kompletten Neufassung schon nicht werden. M.E. ist das Ziel, die zivile Bevölkerung zu entwaffnen. Klingt jetzt polemisch, aber alles, was da gemacht wird deutet darauf hin und es ist ja nicht so daß der eine oder die andere Politikerin da wirklich einen großen Hehl draus macht.


    Ich hoffe, das ich den Leuten da falsche Absichten unterstelle, aber ich glaube es eigentlich nicht.

    Viele Grüße aus Calenberg!

    Lars.

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  • Ja, das sieht stark danach aus.

    Aber es gibt unter den Politikern auch welche, die das nicht so sehen.

    Wenn die neuen Änderungen dazu führen, dass die Behörden und die Justiz mit diesen Maßnahmen ausgelastet werden und Zeit für die wirklich wichtigen Maßnahmen, könnte es auch aus der Ecke Druck geben, etwas grundlegend zu ändern.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Ich behaupte mal die sind schon längst so ausgelastet daß die wirklich wichtigen Dinge nicht mehr berücksichtigt werden... oder es werden einfach nur falsche Prioritäten gesetzt :rolleyes:

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Und wer den neuen Wein nicht probiert wird nie herausfinden ob er besser ist als der essigsaure alte.

    Da bin ich komplett bei Dir und mein Korkenzieher liegt auch schon bereit. Ich rechne halt mit allem. Das mag an meinem Alter liegen, ich rede mir ein dass ich alle Sprüche und Slogans schon mal irgendwo gehört habe....

  • Ich habe heute eine interessante Aussage von Clint Eastwood aufgeschnappt:

    "Waffen zu verbieten, weil Kriminelle zu viele davon haben, ist wie sich selbst zu kastrieren, weil der Nachbar zu viele Kinder hat."

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Zur Zeit ist in einigen Landkreisen keine Zuverlässigkeitprüfung möglich, da es zum neuen Gesetz keine entsprechende Durchführungsbestimmung gibt. Also gibt es auf nicht absehbare Zeit keine entsprechenden neuen Genehmigungen zum Waffenerwerb.

    Sehr schade, gerade für die Sportfreunde, die jetzt andere Disziplinen ausüben möchten oder für Neueinsteiger.


    Gruß Bernd

  • In der Tat hat man sich über die Folgen des Gesetzes zu wenig Gedanken gemacht.

    Es fehlt da die Klarheit und Eindeutigkeit und die zum Waffengesetz gehörende Verwaltungsvorschrift, die solche Details regelt, ist noch die alte.

    Klar, dass dann die Verwaltung Probleme sieht, das rechtssicher umzusetzen.


    Und auch andere Branchen, wie Messerschleifer, sind davon natürlich betroffen.

    Ich habe auch bei uns in der Gegend am Freitag eine mobile Messerschleiferei gesehen. Das erste Mal nach vielen Jahren.

    Stand auf einem Supermarktparkplatz.

    Die Kunden, die da gutgläubig hinlaufen, ahnen gar nicht, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen.

    Und genaugenommen war es schon vorher nicht zulässig, seine Küchenmesser, die länger als 12 cm sind, da hinzubringen, da sie dann geführt werden.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Und genaugenommen war es schon vorher nicht zulässig, seine Küchenmesser,

    die länger als 12 cm sind, da hinzubringen, da sie dann geführt werden.

    Wenn sie die Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert haben (Rucksack o.ä.), dann war das alles Safe.

    Wobei man auch hier eigentlich wieder den Gummiparagraphen §42 Abs. 3 WaffG ins Spiel bringen könnte:


    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang

    mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


    Nach meiner Ansicht ist die Pflege (sprich: nachschleifen) eines Messer durchaus ein "allgemein anerkannter Zweck".

    Wie das dann allerdings die kontrollierenden Exekutivorgane sehen... :schulterzuck:

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)


  • Wenn sie die Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert haben (Rucksack o.ä.), dann war das alles Safe.

    Leider nicht. Verschlossen wird seit Jahren so ausgelegt, dass ein Schloss dran sein muss.

    Welcher Normalbürger macht das, wenn er sich bisher nich nie vom WaffG betroffen gefühlt hat?

    Nach meiner Ansicht ist die Pflege (sprich: nachschleifen) eines Messer durchaus ein "allgemein anerkannter Zweck".

    Wie das dann allerdings die kontrollierenden Exekutivorgane sehen...

    Fast jeder wir es so sehen, dass das Schälen von Ornagen oder Äpfeln, des Schneiden von Salami oder auch einfach das "Dabeihaben" für den Fall, dass man auf einem Spaziergang mal ein Messer braucht, ein allgemein anerkanter Zweck ist.

    So war auch damals, als das Verbot des Führens von Einhandmessern kam, argumentiert worden. Der allgemein anerkannte Zweck sollte irgendwie alles abdecken, was nicht mit Bedrohungen, Straftaten, Einschüchterung usw. zu tun hatte.

    In der Realität wurden wohl ständig Messer einkassiert, weil der kontrollierende Beamte das sehr eng ausgelegt hat.

    Ob das Anweisungen waren oder persönliche (Fehl-)Einschätzungen, wissen wir nicht.


    Jetzt ist dieser seltsam Begriff auch an aderer Stelle des neuen Gesetzes wieder aufgetaucht und es wird genau dasselbe passieren.

    Im Zweifelsfall ist das Messer weg, ein Bussgeldverfahren wird eingeleitet und legale Waffenbesitzer verlieren ihre Zuverlässigkeit.

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  • Leute, wann kommt man denn in den Fokus eines Kontrollierenden?

    Doch nur wenn man einen rechtlichen Anlass zu einer Kontrolle gibt, oder naiver Weise in einer Verbotszone mit einem Messer rumläuft. Hier kann nämlich auch Anlasslos kontrolliert werden.

    Ansonsten ist schon ein begründbarer Anlass erforderlich um eine Personenkontrolle durchzuführen.

    Mir scheint es, als ob hier immer nur das maximal negative rausgekehrt wird.

    Für Ottonormalverbraucher mit eingeschaltetem Verstand wird sich doch gar nichts ändern.

    So sieht das zumindestens - Kai, der auch gerne ein Messer in der Tasche hat und weiterhin haben wird.

    :BGS-F: BUNDESGRENZSCHUTZ - GSK (GrenzSchutzKommando) Küste - BGS See - KüEH (KüstenEinsatzHundertschaft) :BGS-S:

    :BGS-B:


  • Navigator

    Wenn Messer einkassiert werden muss man sich das eben quittieren lassen und ggf. dagegen vorgehen. Das ist zwar keine Garantie dass das Verfahre niedergelegt wird, schränkt jedoch ( leider erst im Nachgang ) eine evtl. Willkürsentscheidung der Exekutive ein.


    stiwa

    Verlass Dich nicht darauf dass sich für "Ottonormalverbraucher" dadurch nichts ändert. Man kann auch durch ganz andere Sachen in den Fokus geraten, die zwar Rechtens, aber nicht gewünscht sind, und wird dann eben durch sein normales Verhalten, ein Obstmesser dabei zu haben, angreifbar.


  • Um in den Fokus eines Kontrolletis zu kommen, reicht es schon, wenn du aufm Weihnachtsmarkt dein

    Taschenmesser rausholst und den Wecken aufschneidest. Das ist ne öffentliche Veranstaltung und

    somit nach dem Willen unserer derzeitigen Regierung quasi messertechnisches Sperrgebiet, auch für

    stinknormale Messerchen. Es wurde zwar eine Reihe Ausnahmen definiert, aber ob die dann auch

    so gehandhabt werden, wage ich mal zu bezweifeln. Das hat schon mit dem "§42 Abs. 3 WaffG"

    nicht funktioniert.

    Trotzdem wäre mir das alles persönlich ziemlich "scheißegal" (mit Verlaub), wäre ich denn ganz

    normaler Bürger. Als Legalwaffenbesitzer jedoch kann sowas ganz schnell in den "Verlust der

    Zuverlässigkeit" übergehen, und dann hast ein Problem.

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
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  • Ich bin bestrebt, mich rechtskonform zu verhalten.

    Das Konzept, darauf zu setzen, dass die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden sehr gering ist, gefällt mir nicht.

    Noch viel weniger gefällt mir allerdings diese neue Rechtslage und schon die alte Sache mit den Einhandmesssern war Mist.


    Ich habe auch keine Lust, mir immer überlegen zu müssen, ob ich vielleicht in eine Waffen- und Messerverbotszone reinstolpere, wenn ich unterwegs bin.

    Schnell mal in die Bahnhofsbuchhandlung, um eine seltene Zeitschrift zu holen. Wo fängt die Zone an? Reicht es, das Messer in ein verschlossenes Behältnis zu legen? Ist der Parkplatz schon Teil der Zone? Darf ich das Messer überhaupt verschlossen dabei haben? usw.

    Lokale Zonen werden schon jetzt nicht transparent angezeigt.


    Wenn es eine App gäbe, die einem zuverlässsig und rechtssicher anzeigt, was wo verboten ist, könnte man sich darauf einstellen. Aber sich durch schlecht gemachte lokale Internetseiten der Verwaltung buddeln zu müssen, in der Hoffnung eine Verordnung zu finden, die einem klar und nicht nur mit schlechten Schildern sagt, was Sache ist, ist keine Lösung.


    Ich habe in Lübeck lange gesucht, bis ich auf die Vorschriften zum Kennzeichnen meines Hundes gestoßen bin.

    Das will ich nicht auf jeder Kurzreise für mein Schweizermesser machen müssen.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Ich sehe neben anderen Problemen vor allem eines: Bei der Fülle der Erlasse und Änderungen in den Gesetzen: Wann kommt die dazu gehörige korrekte Rechtsauslegung unten an, also bei den Beamten, die auf Streife gehen (müssen)?


    Ich habe mal vor Jahrzehnten probiert, für mein Luftgewehr eine WBK zu bekommen, weil von 02/72, als es noch keinen PTB-Stempel gab. Die zuständige Behörde hat das damit abgewimmelt: Das hat bestimmt unter 1 Joule Mündungsenergie. Ich habe darauf geantwortet: Da täte ich nicht drauf wetten. Der zuständige Beamte hat nicht geantwortet und aufgelegt. Und niemand war bereit, mir irgendwas schriftlich zu geben. Also bleibe ich der Arsch. Und genau so sehen ich die aktuelle Änderung des Waffenrechtes. Der Bürger bleibt der gearschte, auch wenn er versucht, sich rechtskonform zu verhalten.


    Grüße

    Wolf

  • Hier mal ein aktueller recht interessanter und irgendwie amüsanter Artikel zum Thema, welcher zeigt, wie irre und undurchdacht die ganze Sache ist.....die Hauptzeit dieser Veranstaltungen fängt gerade an, im Frühjahr geht es dann mit Kirmes, Viehmärkten etc. weiter.......und die Verstöße gegen das Waffenrecht in den Statistiken steigen und steigen......hoffentlich denken die zukünftigen Verantwortlichen Gesetzgeber ein bisschen nach......

    Weihnachtsmarkt Essen: Wirbel um Messer-Stände – ist das überhaupt erlaubt?

    Gruß

  • In dem Artikel wird suggeriert dass es erst ab dem 31.10.24 verboten wäre Messer auf solchen Veranstaltungen zu führen. Das ist wieder einmal ein Beweis wie die Medien oft die Tatsachen verdrehen, ob aus versehen oder absichtlich vermag ich nicht zu beurteilen.

  • In dem Artikel wird suggeriert dass es erst ab dem 31.10.24 verboten wäre Messer auf solchen Veranstaltungen zu führen. Das ist wieder einmal ein Beweis wie die Medien oft die Tatsachen verdrehen, ob aus versehen oder absichtlich vermag ich nicht zu beurteilen.

    ich würd jetzt nicht von verdrehen reden (das ist doch sehr einseitig besetzt)

    und ein "Beweis" ist es schon lange nicht.

    aber schlecht recherchiert oder in anderen Fällen extra reißerisch aufgemacht ist es oft schon.

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