Drohende Waffenrechtsverschärfungen, insbesondere für Messer


  • Deutschland muss endlich eine „Erziehungsinitiatve“ starten um diese Werte frühzeitig zu vermitteln!


    Elternhaus-Kindergarten-Schule-Ausbildung

    Ist jetzt nur meine Meinung, das muss niemand für richtig halten, aber warum war das früher bei und besser ? Weil früher die Menschen in Europa noch die christlichen Werte gelebt haben. Aber wer glaubt heute noch an Gott ? Wenn das jemand wirklich macht wird er seine Mitmenschen weder absichtlich verletzen noch töten. Ich meine damit das zivile Miteinander. Dann braucht es all die gesetzlichen Regelwerke nicht, in den 10 Geboten ist eigentlich alles enthalten.

    Und eine Regierung die beim Amtseid das frühere ..."sowahr mir Gott helfe" weggelassen hat will das regeln ?

    Das am Rande...

    Also sollte doch das Elternhaus, Kindergarten, Schule und Ausbildung wieder zu den christlichen Werten zurückkehren und mit dem Schwachsinn aufhören dass alle gleich sind und alles richtig ist.

  • Ich war in meiner Jugend (so vor ca. 50 Jahren) bei den christlichen Heliand Pfadfindern und wenn wir als 12 jährige mit der "Meute" oder der "Sippe" auf Fahrt gingen hatte selbstverständlich jeder "Knappe", "Späher" oder "Pfadfinder" sein Fahrtenmesser am Gürtel. Man hat uns beigebracht verantwortlich damit umzugehen und für uns war das Messer ein nützliches Werkzeug - mehr nicht!


    Heute ständen zumindest die strafmündigen Pfadfinder mit einem Bein im Jugendknast - da kann doch irgendwas nicht stimmen!


    Detlev

  • Und eine Regierung die beim Amtseid das frühere ..."sowahr mir Gott helfe" weggelassen hat will das regeln ?

    Das ist nicht ganz richtig:

    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden (Art. 56 Satz 2 GG).


    Wir sollten an dieser Stelle die Religionen und die ethnischen Verschiedenheiten außer Acht lassen.

    Es ist eine Sache der Sozialisierung in unserer Gesellschaft !



  • Wir sollten an dieser Stelle die Religionen und die ethnischen Verschiedenheiten außer Acht lassen.

    Es ist eine Sache der Sozialisierung in unserer Gesellschaft !

    Ich dachte mir schon dass das Thema hier grenzwertig ist und ich will hier keinenfalls einen Religionsthread daraus machen, nur kann man Religion und Sozialisierung irgendwie nicht trennen. Kann man ein Thema diskutieren wenn bestimmte Inhalte tabu sind ?

    Auch die ethnischen Verschiedenheiten, die ich vorher gar nicht erwähnte, sind in der Realität gerade im Umgang mit Messern von entscheitender Bedeutung. Und damit will ich gar nicht werten. Aber es ist eine Tatsache dass in anderen Kulturen gerade mit Messern anders umgegangen wird.

    Schwierig das alles. Ich werde jetzt auch nichts mehr dazu schreiben :)

  • Bitte bleibt alle beim Thema Waffenrecht.

    Wir fangen an in Richung Gesellschaftspolitik und nun auch Religion abzudriften.

    Die gesellschaftlichen Problem, welcher Art auch immer, können wir hier nicht lösen.

    Es geht erstmal darum, unsinnige rechtliche Veränderungen zu verhindern.

    Also bitte haltet Euch an die oben beschriebenen Regeln. :mmod:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Da bei einem Butterfly schon der Besitz verboten ist, bleibt nunmal keine Alternative zur Vernichtung...

    Zu dem Zeitpunkt, zu dem ich mir das gekauft habe, war es noch legal zu erwerben. Damals auf der Oberschwabenschau am Stand gekauft und ab da immer im Hosensack gehabt. Das war halt mein Taschenmesser, sonst nichts.

    Und dann wurde das von heute auf morgen verboten und ich wusste das zu dem Zeitpunkt nicht. Sonst hätte ich das nicht dabeigehabt. ;,(

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Zu dem Zeitpunkt, zu dem ich mir das gekauft habe, war es noch legal zu erwerben. .............

    Und dann wurde das von heute auf morgen verboten und ich wusste das zu dem Zeitpunkt nicht. Sonst hätte ich das nicht dabeigehabt.

    ich glaub das ist eines der größten Probleme bei dieser Geschichte,

    das jemand der sich gar nicht für Waffen interessiert, sich eben auch nicht über Änderungen im Waffenrecht informiert!


    Da steht man dann ganz schnell mal eben auf der falschen Seite!


    Wir hatten dazu ja auf dem Boostedt-Treffen einen super interessanten Work-Shop.

    Das ich mich zum Beispiel strafbar mache wenn ich mit einem Cutter Messer in der Hosentasche einkaufen gehe war mir bis dato nicht bewußt.

  • Zitat

    Das ich mich zum Beispiel strafbar mache wenn ich mit einem Cutter Messer in der Hosentasche einkaufen gehe war mir bis dato nicht bewußt.


    ... uups, so ein Ding in der "schmalen Klingenversion" hab ääh hatte ;\D ich auch im Kübel-Bordwerkzeug ... :pfeif:

  • ch habe das bisher so verstanden, dass das in einer Werkzeugtasche oder Kiste zulässig ist.

    Ich habe leider den letzten Teil des Workshops nicht mitbekommen, was ich sehr bedauere.

    Aber wenn ich das richtg sehe, geht es um Cutter, die sich verriegeln. Dadurch fallen die dann als einhändig zu öffnendes und selbst verriegelndes Messer unter §42a WaffG und dürfen öffentlich nicht geführt werden.

    Das wäre dann aber keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit einem Bußgeld bis zu 10.000€ belegt werden kann. Der Gegenstand wird eingezogen. OK, bei einem solchen Cuttermesser ist die Einziehung wohl zu verschmerzen.


    Wenn die Kiste mit einem Schloss verschlossen ist, darf man es aber dabei haben.


    Ziemlich absurd, aber leider schon seit 2008 so Realität...

    Die Zukunft sieht nicht besser aus.

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  • Wir wollen denn doch bitte ganz in die Absurdität der Begrifflichkeiten abtauchen .... Rechtlich unterscheiden sich GESCHLOSSEN und VERSCHLOSSEN . Geschlossen ist die Werkzeugkiste , wenn der Deckel zu ist ( respektive der Reißverschluß des Rucksacks oder des Waffenfutterals ) . Verschlossen ist er - richtig - wenn da noch ein Schloß rankommt . Verschlossen ist aber auch , wo dann an den Reißverschluß / den Überwurf der Werkzeugkiste noch etwas rankommt , was das sofortige Öffnen verzögert , bzw nur unter Zuhilfenahme eines Werkzeugs ermöglicht . Das kann also eine Schraube mit Mutter an der Werkzeugkiste sein oder der Kabelbinder am Reißverschluß ...


    Und sowas weiß hoffentlich Jeder , der auf dem Flohmarkt den günstigen Messerblock kauft ... :leck:

  • Stimmt!


    Man könnte auch, um die Absurdität auf die Spitze zu treiben, ein Super-Duper-Sicherheitsschloss mit einem Stück Nähgarn an der Werkzeugkiste befestigen. Das wäre dann zwar verschlossen, aber mit einem Ruck abzureißen und zu öffnen.


    Aber es geht ja nicht um Tricks, die es ermöglichen das Gesetz zu umgehen, sondern am Besten die ganzen unsinnigen Forderungen ganz loszuwerden.

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  • @Führen wird in aller Regel juristisch übersetzt mit "im direkten Zugriff haben", im Falle des verriegelnden Einhand-Cutters also am Gürtel, in der Hosentasche, auf dem Armaturenbrett, der Mittelkonsole usw. In einer geschlossenen Rissverschluss-Tasche im Kofferraum oder selbst auf der Rückbank ist in dem Sinne kein Führen. Bei Schusswaffen kommt das (mit meinen Worten) "gesichert" dazu, da reicht dann aber auch das Mini-Schlösschen an der Cordura-Tasche oder der olle Aktenkoffer mit Zahlenschloss.


    Auch als "Normalo" kannst du bereits heute ganz schnell auf der Anklagebank landen...das Beispiel mit dem Teppichmesser ist da nur eines von vielen! Wer von euch hat denn z.B. ein "Rettungsmesser" in der Türablage im Auto liegen - auch sowas kann ganz schnell in einer lebhaften Diskussion mit einem schlecht gelaunten Ordnungshüter enden.

    Darauf bezog sich die "Disziplin", der natürlich die Informiertheit vorangeht. Wenn man weis was verboten ist und was nicht, der kann danach handeln und packt die Teile weg. Das Problem ist halt, dass zu wenige Wissen, was tatsächlich Sache ist. Zu der m.E. einer der großen Fehler an den ganzen Gesetzesverschärfungen ist: Wer sich nicht angesprochen fühlt informiert sich nicht tiefer. Auf Überschriftenniveau wird dann vom Bürger gelesen "Kampfmesser verboten". Ah ja. Aber wer ließt den Wortlaut, die Durchführungsverordnung und die Definitionen ? Fast keiner..."echte" Kampfmesser - also auch Bajonette - unterlagen z.B. immer schon dem Waffengesetz weil als Waffe gefertigt. Darum hat es bei Hausdurchsuchungen auch immer schon Ärger gegeben, wenn Opas Bajonett auf dem Fenstersims lag und Kinder zum Haushalt gehören (...)


    Jens

  • Ich hab mich vor kurzem mal von einem waffenrechtlichen Fachmann aufklären lassen wie die (aktuelle) Vorschriftenlage für als Deko genutzte Hieb-, Stich- und Vorderladerwaffen (also z.B. auch besagten Offiziersdolch) aussieht.
    Wenn die Teile für jeden der sich im Haus befindet frei zugänglich sind müssen sie gegen direkten und unmittelbaren Zugriff geschützt sein. Waffen die z.B. an Schraubhaken oder ähnlichem hängen können mit diesem durch ein Stück "Rödeldraht" verbunden sein solange sich dieser nicht ohne Hilfsmittel lösen läßt. Also die Enden mit einer Zange verdrillen und die Überstände abkneifen.
    Das ist aber wie gesagt nur die momentan zulässige Möglichkeit für solche Sachen und dürfte sich gegebenenfalls ändern...

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Da schaut man mal wieder länger nicht ins Netz und dann solch ein Thema!!


    Zur noch aktuellen Messerproblematik habe ich zusammen mit einem Kieler Waffensachverständigen mal ein sehr lehrreiches Video erstellt, hier kann man schon mal einiges zur geltenden Rechtslage lernen: UMGANG MIT MESSERN


    Und was dazu aktuell aus der Politik kommen wird, bleibt abzuwarten...


    Gruß!

    Olaf

    Wenn Du Dich manchmal klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran:
    Du warst einmal das schnellste und erfolgreichste Spermium in Deiner Gruppe!

  • Sehr schön auf den Punkt gebracht, das Video! :daumenhoch:


    Der Offiziersdolch ist sicher auch noch ein spannendes Thema.

    Als "Seitenwaffe" bezeichnet, wohl als Waffe einzustufen.

    In der Realität aber ein dekorativer Uniformbestandteil. Ist so etwas dazu bestimmt, Menschen zu verletzten oder zu töten? Von der Zweckbestimmung eher nicht, denke ich.

    Soweit ich weiß sind die Klingen auch stumpf und nicht angeschliffen.

    Jeder Brieföffner (meist ja auch zweiseitig angeschliffen) weist wohl mehr Schärfe auf, als diese Dolche.


    Was ist mit solchen historisch wertvollen Gegenständen, wenn Dolche verboten werden?

    Wo ist die Abgrenzung zum Brieföffner?

    Es gibt Brieföffner in Form von miniaturisierten Schwertern.


    Wenn das Gesetz kommen sollte, muss wohl das BKA reichlich Sachverständige ausbilden und/oder einstellen, um die ganzen Einzelfälle zu klären.

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    :BGS-F:

  • Til, das mit der Abgrenzung ist z.B. eine Frage, die die gesamte Reenactment-Szene interessiert ... "früher" - also in den 90igern - hat man sich in der Mittelalterszene bequem auf den "Kostüm-Paragraphen" zurückgezogen, in dem es sinngemäß hieß "wenn zu einer Tracht eine Blankwaffe gehört kann diese zusammen mit der Tracht in der Öffentlichkeit getragen werden". Das hat sich bereits heute erledigt, Veranstalter von z.B. Veranstaltungen im mittelalterlichen Kontext (Egal ob Museums-VA mit Anspruch auf Authentizität oder Spectaculum) geben heute entsprechende Genehmigungen an die Teilnehmer aus und der Bereich von dessen Wirkung ist klar definiert. Es soll schon Fälle gegeben haben, wo übereifrige MA des Ordnungsamtes dann Teilnehmer auf dem Weg zum Auto außerhalb abgefangen und belangt haben, da man ja Waffen in der Öffentlichkeit führe.


    Unter der Diskussion stellt sich auch hier die Frage, was denn mit der Sammlung zukünftig ist, auch hier geht es um viel Geld. Eine exakte Replik z.B. eine antiken römischen Dolches aus antikem Stahl mit Edelmetalleinlagen auf Klinge und Griff (...) kostet einige Tausend, soll man den jetzt vernichten ?


    Und dabei ist halt (eigentlich) alles, was man in dieser Szene an Waffen hat eine Replik - zum Teil auch Stumpf - die zur Darstellung hergestellt wurden und nicht mit der Intention der ursprünglichen Nutzung. Also nach der Definition eigentlich ja dann keine Waffe. Oder doch ?


    Jens

  • Das alles sind Beispiele, wo in den privaten Raum erheblich eingegriffen wird und werden soll.


    Wenn man das Statement hört, niemand brauche ein Messer, werden das viele Menschen auch so sehen, die sich von Burgern ernähren und vielleicht einen Straftäter mit Butterflymesser vor dem inneren Auge sehen.

    Wenn man mit Hobbys argumentieren würde, wie z.B. Wikinger, Mittelalter, Sammlung von Schwertern usw., würden wohl viele wenig Verständnis für, in deren Augen, skurrile Feizeitbeschäftigungen aufbringen.

    Aber alle mögen bitte immer Verständnis dafür haben, dass Massen in Fußballstadien pilgern.


    Es steht niemandem zu, legale Freizeitbeschäftigungen für nutzlos zu erklären, nur weil man das nicht nachvollziehen kann.

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  • Wenn man das Statement hört, niemand brauche ein Messer, werden das viele Menschen auch so sehen, die sich von Burgern ernähren und vielleicht einen Straftäter mit Butterflymesser vor dem inneren Auge sehen.


    Ich verdrehe jedes Mal die Augen, wenn wieder mal jemand zu mir kommt "Du hast doch immer ein Messer dabei, kannst Du das hier mal eben durchschneiden ?" .

    Wenn ich demjenigen vorschlage, er solle doch ganz einfach demnächst selber immer ein Messer bei sich tragen, kommt vielleicht noch "Ach nee, das braucht man doch nicht" .....


    Also ich benutze Messer jeden Tag mehrmals - Kücheneinsatz nicht mit gerechnet .

    Gut - wer nie irgendwie handwerklich arbeitet, der kommt vielleicht ohne Messer aus - für mich völlig undenkbar .

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