Übernahme von "herrenlosen" Fahrzeugen

  • Ich habe mal eine kuriose Anfrage.


    Zur Vorgeschichte:

    Seit einer Woche steht bei mir vor der Arbeitsstelle ein Motorrad, das ohne Kennzeichen auf dem Gehweg abgestellt wurde.

    Offenbar hat der Halter/Besitzer/Eigentümer das Kennzeichen mitgenommen.

    Das Ordnungsamt hat nun einen roten Zettel aufgeklebt und wartet nun, dass der Halter das Krad abholt.

    Beim Ordnungsamt sagte man mir, dass man bisher auf diese Weise jeden Halter ausfindig machen konnte. Sowas gibt es wohl nur noch in Kleinstädten...


    Bei diesem Krad bin ich da etwas skeptisch, da es Hinweise gibt, dass es aus Frankreich stammt.

    Falls der Halter nicht ausfindig zu machen sein sollte, hätte ich Interesse an dem Krad, denn ich habe herausgefunden, dass diese BMW R1150RT früher mal bei der Gendarmerie Nationale in Frankreich im Einsatz war. Das passt irgendwie in mein Beuteschema. :kepi:


    Jetzt zur Frage an Euch.

    hat schomal jemand ein solches Fahrzeug, das letztendlich beim Autoverwerter landen würde, übernommen und wieder in Fahrt gebracht?

    Der Fall dürfte ähnlich liegen, wie bei beschlagnahmten Fahrzeuge die über Zoll-Auktionen verscherbelt werden.

    Keine Papiere, keine Schlüssel und unbekannter technischer Zustand.

    Man würde im Laufe der Zeit schon seitens des Ordnungsamtes versuchen, den Halter anhand der FIN über die Polizei ausfindig zu machen.

    Wenn es also zur Verschrottung ansteht, dürfte ein Diebstahl ausgeschlossen worden sein und man davon ausgehen, dass der Halter sein Eigentum aufgegeben hat und das Krad damit in das Eigentum der Behörde übergeht, die es verwerten/entsorgen muss.


    Bin gespannt, was Ihr dazu sagen könnt.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
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    :BGS-F:

  • Das scheint mir so eine Sache wie mit dem Müll/ Sperrmüll zu sein. Die Wegnahme , auch von nur Teilen, bleibt Diebstahl .

    Erkundige dich doch mal beim Ordnungsamt od. der Stadt wie das dann weiter geht und ob es eine Erwerbsmöglichkeit gibt

  • Habe ich schon ;)

    Da habe ich den weiteren Ablauf erfahren.


    Natürlich habe ich im Leben nicht daran gedacht, das Krad da einfach abzugreifen. Klar wäre das Diebstahl!

    Es geht um eine offizielle Übereignung, sprcih Kauf der Maschine.


    Die Entsorgung, sprich Verschrottung würde die Stadt Geld kosten. Von daher hätten die Interesse daran, das Krad abzugeben, um die Kosten zu vermeiden.

    Ich habe da mal Interesse bekundet... ;}

    Die Frage ist, wie man sowas dann irgendwann zulassen könnte.

    Der äußere Zustand ist ganz gut, also kein wirklicher Schrotthaufen.

    Man weiß natürlich nicht, wie die Technik aussieht.


    Mal angenommen, man erwirbt Eigentum durch Übernahme/Kauf von der Stadtverwaltung.

    Könnte man dann von BMW nachgefertigte Schlüssel bestellen?

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Ich denke das es auf jeden Fall wichtig ist von der Stadt etwas schriftlich zu bekommen dass Du es rechtmäßig übernimmst.

    Sprich der neue alleinige Eigentümer bist!

    Das will ja irgendwann auch die Zulassung sehen.


    Viele Grüße Bernd

    :juhu: Bei mir ums Haus ist es immer grün, auch im Winter! :juhu:


    :dev: OLIV - GRÜN :dev:


    :landy::landy::landy::landy::landy:


  • Ich wollte dir da auch nichts unterstellen!


    Das wird wohl schwierig werden wegen der Wegfahrsperre. Aber dazu könnten die BMM motorradhändler wohl was sagen.

    Fragen kostet ja wohl hoffentlich (noch) nichts

    :deck: :deck: :deck: :deck:

  • Ja, natürlich geht das nur mit offiziellen Papieren.

    Und dann muss man sehen, ob man Nachschlüssel bekommen kann...

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Ich würde vor allem INTERNATIONAL nachfragen ob das Krad nicht als gestohlen gemeldet ist.

    Könnte ja auch sein das ein Dieb aus F an die Ostsee in den Urlaub gefahren ist und nun das Kennzeichen lieber demontiert und in der großen Ostsee versenkt hat.

    Eine nationale KBA Abfrage bringt dir nix wenn sich bei der Zulassung heraus stellt das das Krad bei Interpol als gestohlen gemeldet ist. (Ich kenne da einen Fall mit einem Käfer, gekauft in D ohne Papiere, mehrere Jahre für ganz viel Geld aufgebaut, TÜV gemacht und bei der Zulassung kam dann raus dass in der Schweiz als gestohlen gemeldet.

  • Schau' mal ins Bürgerliche Gesetzbuch. Dort gibt es den Paragraphen § 959 (Aufgabe des Eigentums):


    "Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt."


    Und dann gibt es noch den Paragraphen § 958 BGB, um an die bewegliche Sache zu kommen:


    (1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.

    (2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.


    Ein Eigentumserwerb findet nach (2) dann nicht statt, wenn ein Aneignungsrecht eines anderen besteht. Aneignungsrechte Dritter verhindern einen Eigentumserwerb.


    Also, wenn die Stadtverwaltung keinen Anspruch geltend macht und der Hocker nicht geklaut ist, kannst Du das Mopped übernehmen.

    :krad:

    Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen (Harald Juhnke):verrueckt:

  • Diese Überlegung hatte ich auch und habe deshalb dem Ordnungsamt schonmal meinen Verdacht, dass das Fahrzeug aus Frankreich stammen könnte, mitgeteilt.

    Die Form und Beschriftung des Kennzeichenhalters spricht dafür.

    Das ein ex-Gendarmerie-Fahrzeug überall französische Beschriftungen und Hinweise trägt, ist irgendwie selbstverständlich.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • In BS werden die Fahrzeuge zur "Deckung" der entstandenen Kosten über Zoll-Auktion versteigert, wenn kein Eigentümer in Erscheinung tritt.

    Mit der Ersteigerung wird man dann offizieller Eigentümer und kann, falls es der Zustand ausreichend ist, das KFZ TÜVen und zulassen

    Bullitreiber / Robert


    kostengünstiger Hersteller von CO2 und Überlebender der 1975 prognostizierten Eiszeit, des Waldsterbens, des Konsums von Salz und Eiern, des Millenniumbugs und der Klimakatastrophe :schweiz:


    :rad:

  • Frag doch einfach mich. ;)

    1. Noch ist das im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Fahrzeug eine unerlaubte Sondernutzung nach §21 (1) Straßenwegegesetz.
    Nach ablauf der Beseitigungsfrist wird das Fahrzeug erstmal sichergestellt (siehe §210 Landesverwaltungsgesetz SH) und der letzbekannte Halter ermittelt und angehört.

    Ist dieser nicht zu ermitteln oder unbekannt verzogen, erfolgt eine öffentliche Zustellung.

    Also einfach aneignen, wie hier vorgeschlagen ist da eine ganz schlechte Idee. Da hätten wir dann ja eine Straftat.


    2. Erst wenn die in der Anhörung eingeräumten Fristen verstrichen sind, und in einer angemessenen Zeit, bei denen man sich grob am §976 BGB orientiert, aber auch den §959 BGB im Hinterkopf behält, auch sonst niemand meldet und sein Eigentum an der Sache durch entsprechende Nachweise anzeigt, erfolgt die Vernichtung oder Verwertung (Verkauf) gemäß §213 Landesverwaltungsgesetz SH.


    Und wenn es beim Verwerter zur Vernichtung landet, bekommt die zuständige Stelle einen Entsorgungsnachweis. Wird das Fahrzeug verkauft / versteigert, gibt es einen Kaufvertrag mit dem neue Papiere beantragt werden können. Vor Entsorgung oder Versteigerung prüft die Behörde jedoch noch, ob das Fahrzeug nicht irgendwo entwendet wurde.


    Rechtsgrundlagen:


    §210 bis §213 Landesverwaltungsgesetz S-H

    §21 Straßenwegegesetz S-H

    § 976 und §959 BGB

    Vorsicht ! Beiträge können Ironie und Sarkasmus enthalten. Sie sind für seichte Gemüter und zu nah am Wasser gebaute Menschen nur schwer zu ertragen. :heuldoch:

  • Der orange Bapperl am Auto ist der Startschuß > das kann sich hinziehen.

    Ich frag mal meine Schwester > die hat mal die Dinger verklebt...

    Bullitreiber / Robert


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  • Quakfrosch: im Prinzip hat mir das Ordnungsamt das mit dem Ablauf und den Fristen genauso gesagt. Mit dem roten Kleber steht das Teil da erstmal 4 Wochen. Dann kommt der Abschlepper und die Polizei ermittelt.

    Über den Ablauf ab eventuellem Kauf haben wir nicht gesprochen. Da hatte ich erstmal auf die Erfahrungen im Forum gesetzt.

    Von illegaler Aneignung war meinerseits nie die Rede.

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  • Soweit die rechtliche, theoretische Seite.

    In der Großstadtpraxis funktioniert der Apparat leider nicht so wirklich.

    Selbst erlebt, bei uns in der Straße stand ein Corsa, mit Schildern, aber ohne Zulassungsstempel.

    Das Ordnungsamt hat nix gemerkt, erst auf Hinweise der Nachbarschaft kam der gelbe Kleber zum Einsatz. Ist ja okay, wenn man vorbei läuft und nur ein Knöllchen hinter den Schweibenwischer hängt, übersieht man gerne mal den Zulassungsstempel.

    Danach ist erstmal die erste 6 Monate nix passiert. Dann gabs wieder Beschwerden, wieder ein gelber Kleber, schön neben dem Ersten. Das Fahrzeug stand doof an einer Ecke im Parkverbot, hat aber das Ordnungsamt nicht Interessiert. Weitere Beschwerden, dritter gelber Kleber nach weiteren 6 Monaten.


    Irgendwann hats mich genervt, dann habe ich die Polizei angerufen. Die sind nicht zuständig, ruhender Verkehr. Dann habe ich beim Ordnungsamt angerufen, da sagte mir man ganz trocken, wir können doch nicht jedes Auto abschleppen das keine Zulassung mehr hat, dazu haben wir keine Kapazitäten.

    Irgendwann hat die Dorfjugend dann Spaß an dem Corsa gefunden und er wurde bunt und hat Teile verloren. Nachdem die Presse informiert wurd, kam das Ding dann endlich weg. Das ist die Praxis ist Stuggi.


    Dafür steht das Ordnungsamtaudole jeden Morgen pünkltich vor dem Becker und der/die/das Knöllchengeber sitzt drinne beim Kaffee.


    Zurück zum Thema:

    Ich würde auch die Hände davon lassen. Selbst wenn du das Ding legal bekommst und vielleicht wieder hübsch machst, irgendwann kann immer wieder einer ums Eck kommen und nachweisen, dass es sein Bike ist. Gestohlen oder was weiss ich. Dann geht das Gezerre los.

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • wenn es offiziell verkauft wird, dürfte das safe sein.

    Der Preis müsste natürlich auch stimmen, damit das Risiko nicht so groß ist falls die Karre doch hin sein sollte.

    Ansonsten bin ich zuversichtlich, dass das Ordnungsamt es in einer so kleinen Stadt im Blick hat.

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    :BGS-F:

  • Dann habe ich beim Ordnungsamt angerufen, da sagte mir man ganz trocken, wir können doch nicht jedes Auto abschleppen das keine Zulassung mehr hat, dazu haben wir keine Kapazitäten.

    beim nächsten mal einfach mal einen Schuß Kühlwasser unter den Motor kippen, Foto machen und mit dem Hinweis "Fahrzeug verliert wahrscheinlich Flüssigkeiten" ans Ordnungsamt oder Polizei schicken.

    Dann werden die aktiv.

  • Hallo,


    ich habe dem Ordnungsamt mal erklärt, dass ich einen Anhänger gefunden habe. War ein zulassungsfreier.

    Der wurde am Bauhof untergestellt.

    Da sich innerhalb der Frist niemand gemeldet hat, der den Anhänger verloren hatte, wurde es ganz legal meiner.


    Wenn ein Aufkleber drauf ist, ist es zum Finden leider zu spät.


    Grüße


    Peter

  • Naja, ein zulassungsfreier Anhänger ist vielleicht etwas anderes, als ein Motorrad.

    Obwohl auch der als Fahrzeug gilt, eine Fahrgestellnummer haben sollte und einen Halter.


    Aber ich warte mal ab, was passiert. Den behördlichen Ablauf kenne ich ja nun.


    Wenn sich der Besitzer anfiindet und das Teil abholt, wird er sicher ein paar Gebühren zu zahlen haben.

    Wenn er das nicht kann oder will (es wird ja einen Grund haben, dass er das Krad hier einfach abgestellt hat), könnte es ja sein, dass die Stadt damit Eigentümer wird und das dann loswerden will.

    Da komme ich dann ja eventuell ins Spiel.

    Ich habe Zeit und warte entspannt ab.

    Wenn das eines Tages hier nicht mehr steht, werde ich nachfragen, wie der Sachstand ist.

    Der Mitarbeiter war sehr kooperativ.

    Am Ende muss natürlich auch der Preis stimmen, da ich ja das Riskiko eingehe, einen Schrotthaufen zu übernehmen, den ich dann entsorgen muss.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

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